FAQ Stromwechsel
Wir haben häufige Fragen zu Stromwechsel zusammengefasst.
- Fallen Kosten für den Stromanbieterwechsel an?
- Wie kündigt man den Stromanbieter richtig?
- Kündigung des Stromanbieters bei einem Sonderkündigungsrecht?
- Gibt es Risiken beim Stromanbieterwechsel?
- Wie lange dauert der Stromanbieterwechsel?
- Was müssen Mieter beim Stromwechsel beachten?
- Sind geleistete Zahlungen verloren?
- Können Bezieher von Nachtstrom den Anbieter wechseln?
- Was sollte man beim Stromanbieterwechsel noch beachten?
- An wen kann ich mich bei Problemen bein Wechsel wenden?
Fallen Kosten für den Stromanbieterwechsel an?
Eine der Fragen, die viele Kunden beschäftigt, ist die nach den Kosten, die ein Stromanbieterwechsel möglicherweise verursacht. Hier lässt sich jedoch ruhigen Gewissens antworten, dass der Wechsel in der Regel immer kostenlos ist. Weder der alte Anbieter noch der neue Stromlieferant verlangen irgendwelche Gebühren oder Zahlungen, die mit der Vertragsänderung einhergehen. Der Wechsel wird im Gegenteil vom neuen Anbieter sogar oft mit einer Art Prämie belohnt, denn viele Kunden bekommen einen sogenannten Wechselbonus gutgeschrieben, also ein kleines Startguthaben, wie beispielsweise 50 Euro. Diese Prämie wird jedoch nicht von jedem Stromlieferanten offeriert.
Wie kündigt man den Stromanbieter richtig?
Eine weitere Frage, die viele Kunden stellen, ist die Art und Weise, wie eine Kündigung des Stromanbieters richtigerweise zu erfolgen hat. Hier sei gesagt, dass in der Regel der neue Stromlieferant dem bisherigen Anbieter im Namen des Kunden kündigt. Dieses Prozedere ist üblich und für den Stromkunden eine weitestgehend sichere Sache. Natürlich bleibt es dem Kunden überlassen, die Kündigung auch selbst durchzuführen, aber dies bringt häufig Probleme mit sich, sodass hiervon eher Abstand genommen werden sollte. Ein anderer Fall ist die Kündigung bei einem Sonderkündigungsrecht.
Kündigung des Stromanbieters bei einem Sonderkündigungsrecht?
Hat der Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht, z.B. weil der Anbieter während der Laufzeit die Strompreise erhöht, so sollte der Verbraucher selbst kündigen. Das Recht auf Sonderkündigung gilt normalerweise nur für einen engen Zeitraum. Kündigen sie selbst, können Verbraucher sicher sein, dass die Kündigung auch beim Anbieter innerhalb dieser Frist eingeht
Gibt es Risiken beim Stromanbieterwechsel?
Nein, es gibt keine Risiken beim Anbieterwechsel. Alle technischen Voraussetzungen für die Stromlieferungen bleiben unberührt und der einzige spürbare Unterschied besteht darin, dass die Post und die Abbuchungen nach dem Wechsel von einem anderen Anbieter kommen werden. Niemand braucht bei einem Wechsel Angst davor zu haben, von der Stromversorgung abgeschnitten zu sein. Gesetzlich ist geregelt, dass ein Grundversorger den Haushalt mit Strom versorgen muss – es muss kein Stromwechsler Angst davor haben, ohne Strom dazustehen. Aktuelle Beispiele aus Ende 2021/Anfang 2022 haben auch wieder deutlich gemacht, dass dieser Mechanismus funktioniert.
Wie lange dauert der Stromanbieterwechsel?
Die Dauer des Wechsels vom einen zum anderen Stromlieferanten hängt entscheidend davon ab, welche Kündigungsfristen beim aktuellen Vertrag bestehen. In der Regel kann der Kunde mit rund zwei bis sechs Wochen rechnen, bis der neue Stromlieferant liefert. Seit April 2012 darf der Stromanbieterwechsel gesetzlich nur noch drei Wochen betragen. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist das Anmeldedatum, zu welchem der Kunde den Stromanbieterwechsel beantragt hat. Die Lieferung selbst kann dann an jedem beliebigen Werktag starten. Oftmals kommt es in der Praxis aber zu Verzögerungen, sodass realistisch eben doch mit zwei bis sechs Wochen gerechnet werden sollte. Wichtig ist, dass alle kundenbezogenen Daten vollständig angegeben werden. So können Rückfragen und zeitliche Verschiebungen vermieden werden.
Was müssen Mieter beim Stromwechsel beachten?
Das Prozedere des Stromanbieterwechsels ist bei Mietern, Immobilienbesitzern und Vermietern dasselbe. Sofern der Mieter Vertragspartner des bisherigen Stromanbieters ist, kann er selbständig den Anbieter wechseln. In der Regel kann jeder Mieter mit einem eigenen Stromzähler den Anbieter wechseln.
Sind geleistete Zahlungen verloren?
Sollte ein Kunde bereits Vorauszahlungen an den alten Anbieter geleistet haben, so lohnt auf jeden Fall ein Blick in den Vertrag, ob diese bei Kündigung zurückgezahlt werden.
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Können Bezieher von Nachtstrom den Anbieter wechseln?
Prinzipiell ja. Allerdings ist oft kein Wechsel möglich, denn Nachtstromtarife werden häufig nur vom örtlichen Versorger angeboten. Natürlich können Verbraucher zu einem Normaltarif eines anderen Anbieters wechseln, jedoch dann ohne vergünstigten Nachtstrom. Beim Wechsel muss dann explizit nach Anbietern für NT (Niedertarif) gesucht werden.
Was sollte man beim Stromanbieterwechsel noch beachten?
Am Tag des Wechsels sollte jeder Kunde den Zählerstand notieren, denn nur wenn dieses Ergebnis an den neuen Anbieter weitergegeben wird, ist eine taggenaue Abrechnung gewährleistet. Um eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden, sollte man bei Ablesen des Stromzählers einen Zeugen mitnehmen und/oder den Zählerstand mit einer Digitalkamera festhalten.
An wen kann ich mich bei Wechsel-Problemen wenden?
Sollten hinsichtlich des Stromanbieterwechsels Probleme auftauchen, so sollte sich jeder Kunde zunächst mit dem Kundenservice der Anbieter in Verbindung setzen. Weiterhelfen können ansonsten die Verbraucherzentralen oder die Schlichtungsstelle Energie. Die Schlichtungsstelle Energie ist vom Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern anerkannt.
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