Strompreiserhöhungen – Was kann man tun ?
Trotz verschiedener Maßnahmen für mehr Wettbewerb steigen die Strompreise seit Jahren. Dennoch machen nach wie vor nur wenige Verbraucher von den Möglichkeiten zum Anbieterwechsel bei Strompreiserhöhungen Gebrauch.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer Preiserhöhung haben Sie meist ein Sonderkündigungsrecht; Sonderverträge brauchen einen Monat Vorlauf, die Grundversorgung sechs Wochen.
- Der schnellste Hebel gegen hohe Preise ist der Anbieterwechsel – vergleichen und am besten selbst kündigen.
- Eine Versorgungslücke droht nie: Notfalls übernimmt automatisch der Grundversorger.

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Preissteigerung trotz Öffnung der Strommärkte
In den vergangenen Jahren wurden die Strom-Märkte durch verschiedene gesetzliche Vorgaben liberalisiert. Das sollte den Wettbewerb unter den Stromanbietern erhöhen und den Verbrauchern günstigere Strompreise ermöglichen. Über viele Jahre sind die Strompreise gestiegen; 2026 sind sie zwar erstmals wieder leicht gesunken (auf rund 37 Cent je Kilowattstunde) – steigende Preise bleiben aber jederzeit möglich.
Ursachen für Preissteigerungen
Die Gründe für diese Preissteigerungen sind vielfältig. Steuererhöhungen und steigende Preise für fossile Energieträger sind nur einige davon. Oft wirken die Begründungen der Stromanbieter sehr fadenscheinig. Schnell liegt der Verdacht nahe, dass diese Gründe von den Stromanbietern nur vorgeschoben werden. Um so erstaunlicher wirkt es da, dass nach wie vor nur vergleichsweise wenige Verbraucher bei einer Preiserhöhung ihren Stromanbieter wechseln. Dabei ist der Wechsel des Anbieters ein sehr starkes Druckmittel der Verbraucher.
Strompreiserhöhung: was tun – in dieser Reihenfolge
| Schritt | Das bringt es | Aufwand |
|---|---|---|
| 1 · Erhöhung prüfen & widersprechen | Sondervertrag: ein Monat vorher, Grundversorgung: sechs Wochen vorher – jeweils mit Begründung | gering |
| 2 · Sonderkündigungsrecht nutzen | Bei Preiserhöhung dürfen Sie kündigen – die Kündigung muss vor dem Wirksamwerden beim Anbieter eingehen | dringend |
| 3 · Neuen Tarif vergleichen | Mit den eigenen Verbrauchsdaten einen günstigeren Anbieter suchen | gering |
| 4 · Selbst kündigen & wechseln | Kündigung lieber selbst einreichen, damit die Frist sicher gewahrt ist | gering |
Widerspruch einlegen
Wenn Sie mit einer Preiserhöhung Ihres Stromversorgers nicht einverstanden ist, sollten Sie Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch zeigt dem Anbieter nicht nur, dass seine Kunden unzufrieden sind. Wer Widerspruch einlegt, ist auch rechtlich auf der sicheren Seite. Zum Beispiel, wenn sich herausstellt, dass der Anbieter seine Preise übermäßig erhöht hat und Rückzahlungen leisten muss. Ansprüche können dann leichter geltend gemacht werden.

Anbieterwechsel bei Strompreiserhöhung
Der Anbieter muss Grund, Voraussetzungen und Umfang der Preisänderung bereits in der Mitteilung nennen; bei Unklarheiten sollten Sie schriftlich widersprechen. Wenn Sie noch einen Schritt weitergehen möchten, sollten Sie bei einer Preiserhöhung Ihren Anbieter wechseln. Bei einer Preiserhöhung räumt Ihnen das Gesetz ein Sonder-Kündigungsrecht ein. Außerdem muss der Anbieter die Preisänderung rechtzeitig ankündigen: bei Sonderverträgen mindestens einen Monat, in der Grundversorgung sechs Wochen vorher.

Wenn Sie sich für einen Wechsel entschließen, sollten Sie schnell handeln. Als erstes sollten Sie anhand Ihrer bisherigen Verbrauchsdaten einen neuen Anbieter suchen. Unser Vergleichsrechner hilft Ihnen dabei. Sollten Sie in Ihrer Region keinen Anbieter finden, der unter dem angekündigten Preis Ihres bisherigen Anbieters liegt, lohnt sich ein Wechsel nicht.
Sonderkündigungs-Frist bei Strompreiserhöhung beachten
Haben Sie einen günstigeren Anbieter gefunden, sollten Sie Ihren Vertrag selbst kündigen. Ihr neuer Anbieter wird Ihnen zwar die Übernahme aller Formalitäten inklusive einer Kündigung anbieten. Allerdings können Sie in diesem Fall nicht sicher sein, dass die Kündigung innerhalb der Sonderkündigungsfrist eingereicht wird. Entscheidend ist: Die Sonderkündigung muss vor dem Datum beim Lieferanten eingehen, ab dem die Preisänderung gelten soll.
Kurze Sonderkündigungs-Frist beachten
- Vor dem Stichtag kündigenDas Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Wirksamwerden der Preisänderung – die Kündigung muss vorher beim Anbieter eingehen.
- Selbst kündigenVerlassen Sie sich nicht allein auf den neuen Anbieter; reichen Sie die Kündigung fristgerecht selbst ein.
- Keine VersorgungslückeSpringt der neue Anbieter nicht rechtzeitig ein, übernimmt automatisch der Grundversorger – ohne Stromausfall.
Sollte Ihr neuer Stromversorger Sie zum Zeitpunkt der Kündigung des alten Vertrages nicht mit Strom beliefern können, entstehen Ihnen keine Nachteile. Im schlimmsten Fall endet Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter und Ihr Grundversorger übernimmt automatisch die Stromversorgung. Sobald Ihr neuer Versorger Sie beliefern kann, endet die Grundversorgung wieder.

Günstige Stromanbieter recherchieren
Achten Sie bei der Recherche nach einem neuen Stromanbieter vor allem auf die Vertragslaufzeiten sowie die Kündigungsfristen. Die Kündigungsfristen sollten nicht zu lang sein. Dadurch bleiben Sie flexibel und können im Falle eines Falles relativ schnell erneut wechseln. Interessant können Tarife mit Preisbindung sein. Sie garantieren in der Regel für einen bestimmten Zeitraum einen festen kWh-Preis. Sollte in dieser Zeit der Strompreis sinken, sind Sie jedoch an ihren vertraglichen Preis gebunden. Umgekehrt kann sich der Strompreis in einigen Fällen trotz der Preisbindung erhöhe, etwa wenn Steuern oder andere Abgaben erhöht werden.
Eine weitere Option sind seit 2025 dynamische Tarife: Sie koppeln den Preis stündlich an die Strombörse und können sich lohnen, wenn Sie Verbrauch gezielt in günstige Zeiten verschieben – Voraussetzung ist ein Smart Meter.
Wenn Sie schon länger mit dem Gedanken gespielt haben, zu einem Ökostrom-Anbieter zu wechseln, sollten Sie sich im Zuge Ihrer Recherchen auch zu diesem Thema informieren. Ökostrom muss nicht zwangsläufig teurer sein als konventionell erzeugter Strom und ist angesichts der Klimakrise sinnvoll.

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