Die Kosten, die jeder an die Energieversorger für Heizen und Strom zahlen, steigen kontinuierlich und sind Teil der monatlichen festen Ausgaben, die zwölfmal im Jahr anfallen. Bei uns erfahren Sie alles Wissenswertes rund um die Abschläge für Ihre Energieversorgung.
So berechnen sich Ihre Abschläge für Strom und Co
Eine Abschlagszahlung ist im Prinzip eine vorläufige Zahlung für die Energie (Strom oder Gas), die das Versorgungsunternehmen liefert. Grundlage für die monatlichen Abschlagszahlungen ist der Verbrauch im Vorjahr. Daher können sich die monatlichen Kosten erhöhen oder reduzieren, je nachdem, ob im Vorjahr mehr bzw. weniger als erwartet an Strom oder Warmwasser verbraucht wurde. Der auf der Vorjahres-Basis geschätzte Jahresverbrauch wird dann mit dem Arbeitspreis multipliziert und durch zwölf geteilt. Einmal im Monat wird dann der so errechnete Betrag vom Konto abgebucht.

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Formel zur Berechnung der monatlichen Abschläge
Die Berechnung erfolgt also nach folgender Formel: Jahresverbrauch in kWh x Arbeitspreis : 12 Monate. + Grundpreis
Geht man zum Beispiel von einem Jahresverbrauch von 2000 kWh aus und legt einen Arbeitspreis von 30 Cent und einen Grundpreis von 15 €, ergibt sich ein monatlicher Abschlag von: 2000 kWh x 0,30 €/kWh : 12 = 50 € + 15 €. Der monatliche Abschlag beträgt dann also 65 €
Neben dem Jahresverbrauch wird die Höhe des monatlichen Abschlags also vom Arbeitspreis und vom Grundpreis bestimmt. Dieser kann sich bei einem neuen Tarif oder einem Vertrag ohne Preisgarantie zum Jahreswechsel verändern, was wiederum zu einer Veränderung der monatlichen Beiträge an den Energieversorger führen kann. Sollten Sie auf der Suche nach einem neuen Anbieter sein, finden Sie mit unserem Tarifrechner die besten Angebote in Ihrer Region.

Abschlagszahlungen für Heizkosten teils schwer nachvollziehbar
Der Vertrag mit dem Stromanbieter läuft immer direkt über den Nutzer, also Mieter oder Eigentümer, sodass in den Abrechnungen der Verbrauch und damit die Abschläge gut nachvollziehbar sind. Bei den Heizkosten ist dies gerade für Mieter häufig nicht der Fall. Das liegt daran, dass die Kosten für Warmwasser und Heizung Teil der gesamten Nebenkostenabrechnung ist, in der auch weitere Kosten, wie Grünanlagenpflege und Wartungskosten, auftauchen.

In den Endabrechnungen ist der Arbeitspreis für die Heizkosten- und Warmwasserversorgung oft nicht transparent ersichtlich. Das erschwert es, die zukünftigen Abschlagszahlungen berechnen zu können. Wenn die Abschläge für Heiz- und Warmwasserkosten in einer Mietwohnung nicht nachvollziehbar sind oder die neuen Abschläge wegen fehlender Angaben nicht berechnet werden können, kann eine Nachfrage beim Vermieter oder letztlich eine Anfrage bei den Verbraucherzentralen sinnvoll sein.
Überprüfen der Abschlagszahlungen empfehlenswert
Es ist nicht ausgeschlossen, dass seitens des Energieversorgers ein Fehler gemacht wird. Gerade deshalb ist es wichtig, die Höhe der Abschlagszahlungen selbst noch einmal überprüfen. Wenn der Anbieter zu niedrige Abschläge berechnet bzw. angesetzt hat, kann es am Jahresende zu einer bösen Überraschung kommen. Dann droht eine Nachzahlung in Höhe des Mehrverbrauchs.
Womöglich setzt der Anbieter zu hohe Abschläge an und rechtfertigt dies mit den allgemein gestiegenen Kosten am Weltmarkt. Daher ist es auf jeden Fall empfehlenswert, die Abschlagszahlungen selbst nachzurechnen und auf diesem Wege zu überprüfen, ob dem Anbieter kein Fehler unterlaufen ist.

Rückzahlung seitens der Anbieter bei zu hohen Abschlägen
Bei zu hohen Abschlägen haben Sie als Verbraucher das Recht, eine Anpassung zu verlangen. Keinesfalls sollten Sie Ihre Beiträge jedoch eigenmächtig reduzieren. Ein Zahlungsrückstand kann schnell zu weitreichenden Konsequenzen, wie einer Versorgungssperre, führen.
Grundsätzlich müssen Versorger, die zu hohe Abschläge gefordert haben, Rückzahlungen leisten. Allerdings sind zu hohe Abschläge nicht sinnvoll. Einerseits gibt man damit dem Energieversorger quasi ein zinsfreies Darlehen. Sollte zudem der Energieversorger insolvent werden, besteht die Gefahr, dass die Rückzahlungen nicht geleistet werden.

Das passiert bei steigenden Energiepreisen
Es kann nach einem Vertragsjahr zur Anpassung der Abschlagszahlungen kommen. Gerade bei Verträgen ohne Preisgarantie kann sich der Arbeitspreis mit dem neuen Vertragsjahr verändern.
Preiserhöhungen werden normalerweise im Vorfeld von den Energieversorgern angekündigt. Gerade, wenn eine Preisbindung ausläuft und sich die allgemeinen Energiekosten erhöht haben, muss man mit höheren Abschlägen rechnen. Auch Vermieter, die Energieverträge für das Gebäude abgeschlossen haben, sind von möglichen Preiserhöhungen betroffen. Diese geben sie in den meisten Fällen direkt an die Mieter weiter.


Vorbeugen statt Nachzahlen
Jeder sollte seine Abschlagszahlungen überprüfen und bei ermittelten Fehlern Kontakt mit dem Energieversorger aufnehmen. Wenn keine Vergleichsdaten aus dem Vorjahr vorliegen, sollte die Abschlagszahlung dem durchschnittlichen Verbrauch entsprechen. Bei der Überprüfung der Abschlagszahlung kann man selbst über den Arbeitspreis und den Grundpreis sowie den eigenen Verbrauch kontrollieren, ob die Höhe der Abschlagszahlung realistisch sein. Sollte sich die Personenzahl im Haushalt reduzieren, so muss der Energieversorger auf Anfrage den Abschlag vermindern. Ein passender Abschlag sorgt also dafür, dass bei der Jahresabrechnung weder große Nachforderungen durch den Energieversorger noch große Rückzahlungen an den

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