Abschlagszahlungen: So setzen sie sich zusammen

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Unfallversicherung, Telefonvertrag, Lebensversicherung, Miete, Strom – Unsere Konten werden jeden Monat mit zahlreichen Abgängen belastet. Da ist es von Vorteil, den Überblick über die monatlichen Festausgaben nicht zu verlieren. Neben den Kosten für die Wohnung und Absicherungen gegen Unfälle und andere unvorhersehbaren Schicksalsschläge gehören auch die Abschläge für Strom und Warmwasser zu den regelmäßigen Ausgaben, die zwölfmal im Jahr anfallen. Bei uns erfahren Sie alles Wissenswertes rund um die Abschläge für Ihre Energieversorgung.

So berechnen sich Ihre Abschläge für Strom und Co

Grundlage für die monatlichen Abschlagszahlungen ist Ihr Verbrauch im Vorjahr. Daher können sich die monatlichen Kosten erhöhen oder reduzieren, wenn Sie im Vorjahr mehr bzw. weniger als erwartet an Strom oder Warmwasser benötigt haben. Der geschätzte Jahresverbrauch wird dann mit dem Arbeitspreis multipliziert und durch zwölf geteilt. Einmal im Monat geht dann der errechnete Eurobetrag von Ihrem Konto ab.

Stromrechnung © Stockfotos MG, fotolia.com
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Formel zur Berechnung Ihrer Abschläge

Die Berechnung erfolgt also nach folgender Formel: Jahresverbrauch in kWh x Arbeitspreis : 12 Monate.

Geht man also von einem Jahresverbrauch von 2000 kWh aus und legt einen Arbeitspreis von 25 Cent zugrunde, ergibt sich ein monatlicher Abschlag von: 2000 kWh x 0,25 Euro/kWh : 12 = 41,66 Euro.

Ein weiteres Kriterium für die Höhe Ihres monatlichen Abschlags ist, wie bereits in der Berechnung erkenntlich, der Arbeitspreis. Dieser kann sich bei einem neuen Tarif oder einem Vertrag ohne Preisgarantie zum Jahreswechsel verändern, was wiederum zu einer Veränderung der monatlichen Beiträge an den Energieversorger führen kann. Sollten Sie auf der Suche nach einem neuen Anbieter sein, finden Sie mit unserem Tarifrechner die besten Angebote in Ihrer Region.

Die Abschlagszahlungen orientieren sich am Verbrauch
Die Abschlagszahlungen orientieren sich am Verbrauch
Unser Tipp: Bei einem normalen Aufkommen an elektronischen Geräten und in dem Fall, dass Warmwasser nicht über Strom erhitzt wird, ist pro Quadratmeter Wohnfläche mit einem Euro an Stromkosten zu rechnen.

Abschlagszahlungen für Heizkosten teils schwer nachvollziehbar

Der Vertrag mit dem Stromanbieter läuft meist über Sie, weshalb Sie in den Abrechnungen Ihren Verbrauch und damit Ihre Abschläge gut nachvollziehen können. Bei den Heizkosten ist dies überwiegend nicht der Fall, wenn Sie zur Miete wohnen. Das liegt daran, dass die Kosten für Warmwasser und Heizung Teil der gesamten Nebenkostenabrechnung ist, in der auch weitere Kosten, wie Grünanlagenpflege und Wartungskosten, auftauchen.

Stromkosten © Sergej Toporkov, stock.adobe.com
Stromkosten © Sergej Toporkov, stock.adobe.com

In den Endabrechnungen ist der Arbeitspreis für die Heizkosten- und Warmwasserversorgung oft nicht transparent ersichtlich. Das erschwert es, die zukünftigen Abschlagszahlungen berechnen zu können. Wenn Sie Probleme haben, Ihre Abschläge für Heiz- und Warmwasserkosten in Ihrer Mietwohnung nachvollziehen oder die neuen aufgrund fehlender Angaben berechnen zu können, empfehlen wir Ihnen, sich an die Verbraucherzentralen zu wenden.

Überprüfen der Abschlagszahlungen empfehlenswert

Manchmal passiert es, dass seitens des Anbieters ein Fehler gemacht wird. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Abschlagszahlungen selbst noch einmal überprüfen. Wenn Ihr Anbieter zu niedrige Abschläge berechnet bzw. angesetzt hat, kann es am Jahresende zu einer bösen Überraschung kommen. Dann droht Ihnen nämlich eine Nachzahlung des Mehrverbrauchs.

Andere Anbieter setzen zu hohe Abschläge an und rechtfertigen die Preiserhöhungen mit den allgemein gestiegenen Kosten am Weltmarkt. Daher empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, Ihre Abschlagszahlungen selbst zu berechnen und auf diesem Wege zu überprüfen, ob Ihrem Anbieter kein Fehler unterlaufen ist.

Die Stromrechnung sollte leicht verständlich sein
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Rückzahlung seitens der Anbieter bei zu hohen Abschlägen

Bei zu hohen Abschlägen haben Sie als Verbraucher das Recht, eine Anpassung zu verlangen. Die Schlichtungsstelle in Berlin ist für solche Fälle zuständig. Keinesfalls sollten Sie Ihre Beiträge jedoch eigenmächtig nach unten regulieren. Ein Zahlungsrückstand kann nämlich schon nach zwei Monaten zu weitreichenden Konsequenzen, wie einer Versorgungssperre, führen. Zuhause ohne Strom auskommen zu müssen, schränkt den Alltag enorm ein, weshalb wir von diesem Schritt dringend abraten.

Grundsätzlich müssen Versorger, die zu hohe Abschläge gefordert haben, Rückzahlungen leisten. Wir empfehlen Ihnen allerdings es erst gar nicht zu einer erhöhten Zahlung kommen zu lassen. Sollte Ihr Versorger nämlich in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sein, besteht die Gefahr, dass er die Rückzahlungen nicht leisten kann. Dann bleiben Sie zunächst einmal auf den unnötigen Mehrkosten sitzen.

Bei zu hohen Abschlagszahlungen wird die Differenz erstattet
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Das passiert bei steigenden Energiepreisen

Da unsere gesamte Welt vernetzt ist und Kosten für viele Produkte, seien es Lebensmittel, Materialien und eben auch Energie, von der Situation am Weltmarkt abhängig sind, kann es nach einem Vertragsjahr zur Anpassung Ihrer Abschlagszahlungen kommen. Gerade bei Verträgen ohne Preisgarantie ist damit zu rechnen, dass sich der Arbeitspreis mit dem neuen Vertragsjahr verändert.

Sollten sich die Preise für Energie am Weltmarkt tendenziell erhöhen, wie es durch wirtschaftliche oder politische Krisen passieren kann, kündigen viele Anbieter Preiserhöhungen im Vorfeld an. Gerade, wenn eine Preisbindung ausläuft und sich die allgemeinen Energiekosten erhöht haben, sollten Sie in Zukunft mit höheren Abschlägen rechnen. Auch Vermieter, die Energieverträge für das Gebäude abgeschlossen haben, sind von möglichen Preiserhöhungen betroffen. Diese geben sie in den meisten Fällen direkt an die Mieter weiter.

Energiepreise sind unter Anderem abhängig vom Weltmarkt
Energiepreise sind unter Anderem abhängig vom Weltmarkt

Regulierung der Abschlagskosten durch Preisbremsen

Durch die angespannte Situation am Weltmarkt seit Anfang 2022 hat die Bundesregierung ab März 2023 eine Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme verabschiedet. Privathaushalte, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas liegt, zahlen nicht mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde. Bei Fernwärme liegt die Preisbremse bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Stromzähler © moquai86, stock.adobe.com
Stromzähler © moquai86, stock.adobe.com

Dieser niedrige Preis umfasst einen Verbrauch von 80 Prozent des Jahresverbrauchs, der im September 2022 prognostiziert wurde. Energiesparen ist daher eine gute Devise. Für sämtliche Kilowattstunden, die über den genannten 80 Prozent liegen, müssen Sie nämlich den normalen Marktpreis bezahlen, der deutlich höher ausfallen kann.

Die Strompreisbremse liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Unternehmen, die mehr als 30.000 Kilowattstunden verbrauchen, zahlen nur 13 Cent. Allerdings gilt dies nur für 70 % Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Vorbeugen statt Nachzahlen

Da es vorkommen kann, dass Ihrem Anbieter ein Fehler unterläuft, raten wir Ihnen daher dazu, Ihre Abschlagszahlungen zu überprüfen und bei ermittelten Fehlern Kontakt mit Ihrem Anbieter aufzunehmen. Die Kosten für Ihre Energieversorgung muss nicht höher sein als unbedingt nötig. Und zu gering geleistete Abschläge können zu bösen Überraschungen führen, da dann eine Nachzahlung ein großes Loch in Ihre Haushaltskasse reißen kann.

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