Stromrechnung auf Grundlage der Angaben auf Ihrem Stromzähler
Einmal im Jahr ist die Stromrechnung fällig. Damit Ihr Anbieter darüber im Bilde ist, wie viele Kilowattstunden Sie tatsächlich verbraucht haben, müssen die Zahlen auf dem Stromzähler abgelesen werden. Dazu gibt es zwei Optionen: Entweder übernimmt ein örtlicher Außendienstmitarbeiter diesen Job oder Ihr Anbieter fordert Sie dazu auf, eine zugesandte Ablesekarte auszufüllen.
Das Wichtigste in Kürze
- Übermitteln Sie Ihren Zählerstand pünktlich – sonst darf der Anbieter den Verbrauch unter Umständen schätzen.
- Es gibt drei gängige Zähler: Eintarif-, Zweitarifzähler und das digitale Smart Meter.
- Smart Meter übertragen die Werte automatisch; der Pflicht-Rollout läuft gestaffelt bis 2032.

Warum ist es so wichtig, dass der Anbieter den Zählerstand erhält?
Wenn Sie aufgefordert werden, Ihren Zählerstand an Ihren Anbieter zu übermitteln, sollten Sie dies ernst nehmen. Falls Ihr Anbieter nämlich keinen Zählerstand von Ihnen erhält, nimmt er eine Schätzung vor. Dabei entstehen natürlich Ungenauigkeiten und es kann durchaus passieren, dass Sie mehr zahlen als Sie tatsächlich verbraucht haben.

Das Übermitteln der Zählerstände ist nicht nur wichtig, wenn es um die jährliche Stromrechnung geht. Auch beim Umzug sollten Sie zusammen mit der Schlüsselübergabe unbedingt die Zählerstände ablesen. Und auch wenn Sie sich für einen neuen Stromanbieter entscheiden, ist das Notieren der verbrauchten Kilowattstunden notwendig. Deshalb wollen wir Ihnen im Folgenden zeigen, was Sie beim Ablesen Ihres Stromzählers beachten sollten.

Die verschiedenen Zähler-Varianten
Es gibt drei verschiedene Varianten von Stromzählern. Klassische Drehzähler gibt es in zwei Versionen – als Ein- und als Zweitarifzähler. Die meisten Menschen verfügen über den erst genannten, bei dem nur ein Wert auf dem Stromzähler zu sehen ist. Der Zweitarifzähler ist notwendig, wenn Sie einen Tarif nutzen, der zweierlei abrechnet. Gerade Haushalte mit Wärmepumpe und Nachtspeicherheizung profitieren von einem Tarif, der zwischen Hoch- und Niedertarif unterscheidet. Während am Tag, während des Hochtarifs, der Strom teurer ist, sparen Verbraucher mit einem solchen Tarif während der Nacht, in denen der günstige Niedertarif gilt.
Die drei gängigen Stromzähler
Eintarifzähler
Zähler mit einem einzigen Zählwerk (analog oder digital) – in den meisten Haushalten im Einsatz.
Zweitarifzähler
Zeigt zwei Werte (HT und NT) – sinnvoll mit Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung.
Smart Meter
Digitales Messsystem, überträgt die Werte automatisch; Pflicht-Rollout gestaffelt bis 2032.
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Außerdem werden Haushalte schrittweise auf moderne Messeinrichtungen (digitale Zähler ohne Funk) und intelligente Messsysteme (Smart Meter mit sicherer Datenübertragung) umgestellt. Nur das intelligente Messsystem übermittelt die Werte automatisch. Den Smart-Meter-Rollout hat der Gesetzgeber 2023 mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) neu geordnet. Seit 2025 ist ein intelligentes Messsystem unter anderem Pflicht für Haushalte mit mehr als 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, für Erzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaik) über 7 kW sowie für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (etwa Wärmepumpe oder Wallbox) über 4,2 kW. Der Einbau erfolgt gestaffelt bis 2032 und wird vom Messstellenbetreiber mindestens drei Monate vorher angekündigt.

Für die Vollständigkeit wollen wir außerdem auf Zähler mit Wandlerfaktor hinweisen. Diese kommen in der Industrie, in der Unternehmen große Energiemengen entnehmen, zum Einsatz.
Dort finden Sie den Stromzähler
In vielen Immobilien – ob Mietshaus oder Einfamilienhaus – findet sich der Zähler im Keller. In manchen Haushalten ist der Zähler aber auch im Flur oder Abstellraum angebracht. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, könnte sich der Zähler auch im Hausflur oder in einem gesonderten Hausanschlussraum befinden. Wenn Sie nicht sicher sind, können Sie sich als Mieter an die Hausverwaltung oder an Ihren Vermieter wenden. Als Eigentümer finden Sie den Ort des Stromzählers in den Bauplänen oder im Grundriss des Gebäudes.

So gehen Sie beim Ablesen des Zählers vor
Beim Ablesen Ihres Stromzählers sind zwei Werte entscheidend:
- Zählernummer
- Zählerstand

Die Zählernummer findet sich ober- oder unterhalb der Drehscheibe oft in der Nähe des Barcodes. Bevor Sie den Verbrauch ablesen, ist es wichtig, sich über die Richtigkeit der Zählernummer im Klaren zu sein. Diese sorgt nämlich die korrekte Zuordnung. Gerade wenn Sie in einer Mietwohnung leben, ist es wichtig, dass Sie sich darüber im Klaren sind, gerade den richtigen Zähler vor sich haben.

Der Zählerstand sticht sofort ins Auge. Meist sorgen weiße Zahlen auf einem schwarzen Zählerwerk für die genaue Ablesbarkeit Ihres Verbrauchs. Beim Angeben der Werte auf der Ablesekarte genügen die vollen Kilowattstunden. Die Nachkommastelle am Ende brauchen Sie nicht zu notieren.
So lesen Sie Ihren Zähler richtig ab
Bei einem Zweitarifzähler sind es zwei Angaben, die zu beachten sind. Der Strom, der tagsüber verbraucht wurde, ist mit HT (Hochtarif) gekennzeichnet. Der Strom, der in der Nacht verbraucht wurde, mit NT (Niedertarif). Wenn Sie über einen Doppeltarif mit Strom versorgt werden, kann es auch sein, dass Sie statt eines Zweitarifzählers über zwei Zähler verfügen, die separat den Verbrauch am Tag und den in der Nacht angeben. Sie sollten sicherstellen, die beiden Werte keineswegs durcheinander zu bringen.

Wenn Ihr Haushalt bereits über ein intelligentes Messsystem verfügt, ist für die reguläre Abrechnung meist keine Selbstablesung mehr nötig – die Werte werden automatisch übermittelt. Und ein weiterer Pluspunkt der digitalen Helfer: Sie können Ihren Verbrauch jederzeit online einsehen. Viele Stromanbieter stellen zu diesem Zweck ein Kundenportal auf der Website bereit.
Übermittlung online oder analog
Die klassische Variante ist wie gesagt die Verbrauchsangabe über die Ablesekarte. Sie tragen die Werte einfach auf dem zugesandten Formular ein und übersenden dieses per Post an Ihren Netzbetreiber. Wenn Sie sich den Weg zur Post oder zum Briefkasten sparen wollen, können Sie auch online Ihren Zählerstand übermitteln.
Neuerungen zum Energieverbrauch ab 01.01.2022
Die Heizkostenverordnung betrifft nicht den Stromzähler, sondern die Heizung: Bei fernablesbaren Zählern müssen Mieter seit 2022 monatlich über ihren Heizenergieverbrauch informiert werden. Für den Haushaltsstrom gilt diese Pflicht nicht.

Smart Meter geben genaue Auskünfte über die genutzten Kilowattstunden. So haben Verbraucher Einsicht in den eigenen Verbrauch der letzten zwei Jahre – und zwar pro Tag, Woche, Monat und Jahr. Gerade fürs heute so wichtige Energiesparen sind Smartmeter daher die idealen Hilfsmittel. Durch die detaillierte Aufschlüsselung erkennen Sie sogar, was einzelne Geräte an Strom benötigen und können gezielt an Ihren Gewohnheiten feilen oder Stromfresser eliminieren.

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