Stromrechnung

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Verständlich erklärt: der Aufbau einer Stromrechnung

Einmal im Jahr flattert sie in der Regel ins Haus – oder ist online abrufbar: die Jahresabrechnung für Strom. Ob sie vom Anbieter per Post oder via E-Mail zugestellt wird, ist vom Vertrag des Verbrauchers abhängig. Welche Posten und Erklärungen die Rechnung enthält, ist jedoch immer gleich, egal ob papierlose oder gedruckte Variante. Es kann nicht schaden, als Kunde einen genauen Blick auf die Stromrechnung zu werfen, sich von der Richtigkeit aller Daten zu überzeugen und die Zusammensetzung des Gesamtbetrages zu verstehen. Nur dann wird beispielsweise eine Nachzahlung nachvollziehbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bestimmte Angaben müssen laut § 40 EnWG auf jeder Stromrechnung stehen – von Zählerstand bis zu getrennt ausgewiesenen Steuern und Umlagen.
  • Prüfen Sie Abrechnungszeitraum, Verbrauch und verrechnete Abschläge – nur so ist eine Nachzahlung nachvollziehbar.
  • Ist ein Posten unklar, fragen Sie beim Anbieter nach; er muss die Rechnung verständlich erklären.
Stromrechnung © Stockfotos MG, stock.adobe.com
Stromrechnung © Stockfotos MG, stock.adobe.com
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Die wichtigsten Angaben auf einer Stromrechnung

Über wie viele Seiten sich eine Stromrechnung erstreckt, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Es gibt jedoch einige Punkte, die sich auf jeder Stromrechnung wiederfinden und laut Gesetz auch aufgeführt werden müssen. Elementare Bestandteile einer Jahresabrechnung sind:

Diese Pflichtangaben müssen auf der Stromrechnung stehen

Vertragspartner und Lieferanschrift
Kunden- und Rechnungsnummer sowie der Abrechnungszeitraum
Verbrauch in Kilowattstunden, Zählernummer und Zählerstände
Arbeitspreis (Cent/kWh) und Grundpreis, getrennt ausgewiesen
Steuern, Abgaben und Umlagen müssen gesondert ausgewiesen sein – fehlt eine Pflichtangabe, muss der Anbieter nachbessern.
Verbrauchsvergleich zum Vorjahr und zu ähnlichen Haushalten
Hinweis auf Ihre Verbraucherrechte und das Streitbeilegungsverfahren
Quelle: § 40 EnWG, Bundesnetzagentur · Stand 2026

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Postempfänger/Vertragspartner

Bei Vertragspartner und Postempfänger handelt es sich meist um ein und dieselbe Person, es muss aber nicht zwangsläufig so sein. Manchmal geht die Post, also die Rechnung, beispielsweise an die Eltern. Vertragsinhaber ist allerdings der Sohn oder die Tochter.

Die Stromrechnung sollte leicht verständlich sein
Die Stromrechnung sollte leicht verständlich sein

Lieferanschrift

Die Lieferanschrift ist die genaue Adresse des Orts, an den die Energie geliefert und an dem der Strom verbraucht wird. Sie kann von der Rechnungsanschrift abweichen.

Kundennummer/Rechnungsnummer

Jeder Kunde besitzt eine eigene Identifikationsnummer beim Stromanbieter, die sogenannte Kundennummer. Manchmal heißt sie auch Vertragsnummer oder Vertragskontonummer. Natürlich hat auch jede Stromrechnung ihre eigene Rechnungsnummer. Beide Nummern werden benötigt, wenn es Rückfragen zur Rechnung gibt.

Abrechnungszeitraum

Auf der Stromrechnung ist der Zeitraum angegeben, für den der Stromverbrauch ermittelt wurde und auf den sich die Gesamtforderung bezieht.

Gesamtforderung und ihre Zusammensetzung

Die Gesamtforderung setzt sich aus dem Grundpreis, dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und den darin enthaltenen Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen. Der sich daraus ergebene Rechnungsbetrag wird mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Je nachdem, ob diese den Verbrauch der letzten zwölf Monate abdecken, kommt es zu einer Forderung oder zu einem Guthaben.

Stromkosten © Sergej Toporkov, stock.adobe.com
Stromkosten setzen sich in der Regel aus einer Grundgebühr und einem verbrauchsabhängigen Tarif zusammen © Sergej Toporkov, stock.adobe.com

Abschlagsbetrag und Fälligkeit

Unter der zusammenfassenden Abrechnung steht in der Regel die Höhe der zukünftigen Abschlagsbeträge und wann diese fällig werden. Wenn sich bei der aktuellen Rechnung eine Gutschrift ergeben hat, werden die monatlichen Raten entsprechend gesenkt. Bei einer Nachzahlung werden sie erhöht.

Weitere Bestandteile einer Stromrechnung

Meistens besteht die Stromrechnung aus mehreren Seiten, denn nach der ersten Zusammenfassung geht es an die detaillierten Abrechnungsgrundlagen. Dazu gehören die Zählernummer, die Zählerstände und die Ableseart genauso wie die Grundpreise pro Jahr und die Strompreise pro Kilowattstunde. Oft fügen die Energieversorger noch weitere Erläuterungen hinzu, zum Beispiel einen Verbrauchsvergleich oder eine Übersicht zur Entwicklung des Strompreises. Eine Stromrechnung muss den Kunden außerdem über seine Rechte als Verbraucher und über das Streitbeilegungsverfahren informieren.

Seit der Reform des § 40 EnWG muss die Rechnung außerdem einen Verbrauchsvergleich enthalten: Ihr aktueller Verbrauch wird dem des Vorjahreszeitraums und dem einer vergleichbaren Kundengruppe gegenübergestellt. So erkennen Sie auf einen Blick, ob Ihr Verbrauch gestiegen ist oder über dem ähnlicher Haushalte liegt.

Gut zu wissen: In Paragraf 40 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für Strom- und Gasrechnungen bzw. Tarife heißt es: „Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach und verständlich sein. Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.“

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Stromrechnung trotzdem noch unklar?

Selbst wenn Sie die aktuell vorliegende Rechnung mehrfach durchgegangen sind und sich die einzelnen Sachverhalte angeschaut haben: Es kann passieren, dass Sie immer wieder über einen Posten stolpern, den Sie nicht einordnen können. Doch Sie haben ein Recht darauf, Ihre Rechnung zu verstehen. Immerhin geht es am Ende oft um einen Geldbetrag, der von Ihrem Konto eingezogen wird. Zögern Sie deshalb nicht, der Sache auf den Grund zu gehen und Fragen zu stellen. Wer oder was hilft hier weiter?

Posten unklar oder Nachzahlung zu hoch? So gehen Sie vor

1. Ist ein Rechnungsposten unklar oder die Nachzahlung unerwartet hoch?

JaZuerst beim Anbieter nachfragen – mit Kunden- und Rechnungsnummer den Posten erklären lassen.
Alles klarRechnung und Abschläge kurz prüfen, ablegen – fertig.

2. Bleibt die Antwort unbefriedigend oder ein Fehler ungelöst?

JaSchriftlich Beschwerde einlegen; der Anbieter muss innerhalb von vier Wochen reagieren.
GeklärtGut – den Schriftverkehr aufbewahren.
EmpfehlungBleibt der Streit, hilft die kostenlose Schlichtungsstelle Energie weiter.
Quelle: §§ 111a, 111b EnWG; Schlichtungsstelle Energie · Stand 2026

Anruf beim Stromanbieter

Der beste Weg, sich Klarheit zu verschaffen, ist ein Anruf oder eine Anfrage per Mail beim Stromanbieter selbst. Denn wer sollte eine Rechnung besser erklären können als derjenige, der sie ausgestellt hat? Halten Sie Ihre Kunden- sowie Rechnungsnummer bereit, damit Sie der Versorger am Telefon schnell zuordnen kann. Stellen Sie dann Ihre Frage und lassen Sie sich den betreffenden Rechnungsposten ausführlich erklären.

Freunde und Familie

Jeder Haushalt bekommt jährlich eine Stromrechnung. Je nach Anbieter kann sie etwas unterschiedlich aussehen. Der Gesetzgeber schreibt jedoch einige grundsätzliche Bestandteile vor, deshalb folgen Rechnungen am Ende alle demselben Muster. Wenn Sie also einen Punkt auf Ihrer Abrechnung nicht verstehen, kann Ihnen oftmals schon ein Familienmitglied, ein Nachbar oder ein Freund weiterhelfen.

Ratgeber Internet

Viele Energieversorger bieten für ihre Kunden auf der Website auch Beschreibungen/Erklärungen an, welche Posten auf der Stromrechnung was bedeuten. Das sollte die erste Anlaufstelle bei Unklarheiten für jeden Verbraucher sein.

Gut zu wissen: Seriöse Stromanbieter haben eine eigene Homepage, auf der ihre Kunden viele nützliche Informationen finden, darunter häufig auch eine Rechnungserklärung. In den „Frequently Asked Questions“ (FAQs) erhalten Verbraucher ausführliche Antworten auf die sogenannten „Häufig gestellten Fragen“.
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