Stromvertrag: Kündigungsfristen

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Kündigung Ihres Stromvertrags: Das müssen Sie beachten

Den Stromanbieter regelmäßig zu wechseln, kann sich je nach Marktlage lohnen. Zu den Anreizen für einen Wechsel gehören Tarife mit geringem Grundpreis und hohem Arbeitspreis für Wenigverbraucher sowie Angebote mit geringem Arbeitspreis und hohem Grundpreis für Vielverbraucher. Auch Tarife mit Boni und Prämien sind für den ein oder anderen lohnenswert.

Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln wollen, gibt es allerdings einiges zu beachten. Die Bedingungen, die in Ihrem Vertrag stehen, lassen sich nämlich nicht so einfach umgehen. Obwohl es das ein oder andere Schlupfloch schon gibt. Wir zeigen Ihnen, was Sie beim Stromwechsel beachten müssen.

Vertrag kündigen © Wolfilser, stock.adobe.com
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Stromvertrag: Denken Sie rechtzeitig an Ihre Kündigungsfristen
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Kündigungsfristen beachten

Die Kündigungsfrist ist abhängig von Ihrem Stromvertrag. Bei der Kündigung ist es entscheidend, ob Sie vom Grundversorger oder einem selbstgewählten Anbieter mit Strom versorgt werden.

Den Stromvertrag fristgerecht kündigen
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Kündigung in der Grundversorgung

Wenn Sie noch nie aktiv einen Stromvertrag abgeschlossen haben, werden Sie automatisch vom Grundversorger mit Strom beliefert. Bei diesem handelt es sich meist um den größten Anbieter vor Ort. In diesem Fall gilt: Jederzeit ist der Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen kündbar.

Wenn Sie selbst kündigen wollen, sollten Sie dies in schriftlicher Form, also per E-Mail, Fax oder postalisch, erledigen. Wer sich um einen neuen Anbieter bemüht, erhält vom neuen Anbieter aber auch oft einen Kündigungsservice. Dann müssen Sie sich nicht selbst um die Kündigung Ihres alten Vertrags kümmern. Das übernimmt der neue Anbieter.

Ladekabel und Steckdose © splitov27
Ladekabel und Steckdose © splitov27

Übrigens: Etwa 30 Prozent der Deutschen beziehen Ihren Strom über den Grundversorger.

Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, sich selbst um einen Anbieter zu bemühen, statt in der Grundversorgung zu bleiben. Bei dieser handelt es sich nämlich oft um die teuerste Option.

Kündigung eines Sondervertrags

Wenn Sie allerdings in der Vergangenheit selbst einen Vertrag mit einem ausgewählten Anbieter abgeschlossen haben, verfügen Sie über einen sogenannten Sondervertrag. Hier sind die Kündigungsfristen vertraglich festgelegt. Um herauszufinden, wann genau eine Kündigung Ihres Vertrags möglich ist, müssen Sie also in Ihre Unterlagen schauen. Wichtig bei der Kündigung sind drei Aspekte:

  1. Vertragslaufzeit
  2. Kündigungsfrist
  3. Vertragsverlängerung
Vertragslaufzeit

Bei der Vertragslaufzeit handelt es sich um die Zeit, die Ihr Vertrag mindestens laufen wird. Wenn Sie am 1. Dezember 2022 einen neuen Stromvertrag mit 12 Monaten Laufzeit abgeschlossen haben, können Sie den Vertrag (bis auf Ausnahmen) erst am 1. Dezember 2023 kündigen. Nun haben Sie bereits das Datum, zu dem eine Kündigung möglich ist.

Vertrag unterzeichnen © Racle Fotodesign, stock.adobe.com
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Kündigungsfrist

Um Ihren Vertrag zu kündigen, müssen Sie allerdings Ihren Stromanbieter rechtzeitig über die gewünschte Auflösung des Vertrags informieren. Bei Sonderverträgen besteht meist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen. Bleiben wir also bei dem genannten Beispiel. Wenn Sie Ihren Vertrag am 1. Dezember 2022 abgeschlossen haben, müssen Sie Ihren Anbieter spätestens am 20. Oktober über Ihren Wusch informieren. Das Kündigungsschreiben muss also allerspätestens an diesem Tag bei Ihrem Stromanbieter eingehen.
Es gibt auch Verträge mit längeren Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten. Verbraucherschützer raten dazu, Verträge mit einer kürzeren Kündigungsfrist zu wählen. Dann bleiben Sie nämlich handlungsfähiger!

Vertragsverlängerung

Wenn Sie Ihren Stromvertrag zur (Mindest-)Vertragslaufzeit nicht kündigen, läuft Ihr Vertrag meist automatisch weiter. Ist also der 20. Oktober verstrichen und Sie haben Ihren Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, läuft das Vertragsverhältnis mit Ihrem Anbieter ein weiteres Jahr. Es ist deshalb bei Abschluss Ihres Stromvertrags sinnvoll, den Stichtag für Ihre Kündigung im Kalender einzutragen.

Kündigung: Dann sollten Sie selbst tätig werden

Wie bereits erwähnt, übernimmt Ihr neuer Anbieter oft die Kündigung Ihres alten Vertrags. Es gibt ein paar Fälle, in denen Sie selbst tätigen werden müssen bzw. in denen es empfehlenswert ist, selbst tätig zu werden.

Verträge mit Vertragsverlängerung

Wenn Sie über einen Stromvertrag verfügen, der sich nach der Mindestvertragslaufzeit automatisch verlängert, sollten Sie die Kündigung am besten selbst vornehmen. Das hat den Vorteil, dass Sie auf der sicheren Seite sind. Angenommen, Ihr neuer Anbieter lehnt Sie ab, wird er sich trotz Kündigungsservice nämlich auch nicht um die Kündigung Ihres alten Stromvertrags kümmern.

Schlechte Erfahrungen mit dem alten Stromanbieter

Manchmal liegt der Grund der Kündigung nicht allein in günstigen Optionen. Manche Stromnutzer sind mit Ihrem Anbieter auch einfach nicht zufrieden. Gerade wenn Sie Ihren Stromanbieter bereits als unzuverlässig erlebt haben, sollten Sie die Kündigung Ihres Vertrags selbst vornehmen. Dann gehen Sie sicher, dass das Kündigungsschreiben Ihres neuen Anbieters nicht verloren geht und Ihr Stromvertrag rechtzeitig gekündigt wird. Wenn der alte Anbieter auf Ihre Kündigung nicht reagiert, sollten Sie telefonisch nach dem Eingang des Schreibens fragen und nochmals um eine Kündigungsbestätigung bitten.

Unzufriedenheit, Umzug, Preiserhöhung - Sie können den Stromanbieter wechseln
Unzufriedenheit, Umzug, Preiserhöhung – Sie können den Stromanbieter wechseln

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Wenn Ihr alter Anbieter die Preise erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass es Ihnen freisteht, Ihren Vertrag aufzulösen, obwohl die Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Das Sonderkündigungsrecht gilt aber nur zwei Wochen. Daher heißt es schnell zu handeln. In Ihrem Schreiben sollten Sie unbedingt auf die Preiserhöhung verweisen.

Stromkosten neben Überhand © die-exklusiven
Stromkosten neben Überhand © die-exklusiven

In dieser Form sollten Sie kündigen

Es ist, wie bereits erwähnt, notwendig, dass Sie Ihren Vertrag fristgerecht und schriftlich kündigen. Wenn Sie das Schreiben an Ihren Anbieter per E-Mail, Post oder Fax an Ihren Stromanbieter senden, sollten Sie unbedingt um eine Kündigungsbestätigung bitten. Wenn Sie per Post kündigen, sollten Sie den Brief einige Tage vor Ablaufen der Kündigungsfrist abschicken. Folgende Angaben sollten in der Kündigung enthalten sein:

  • Ihr Name und Ihre Adresse
  • Name und Adresse des Stromanbieters
  • Ort, Datum

Kündigung bei Umzug

Bei einem Umzug ist eine Kündigung in Ausnahmefällen möglich. Wenn Ihr Anbieter an Ihrem neuen Wohnort keinen Strom liefert, müssen Sie sich zwangsläufig für einen neuen Anbieter entscheiden. Wenn Sie unzufrieden mit dem alten Anbieter sind, er aber auch in den neuen Wohnort liefert, ist es eine Frage des Vertrags.

Manche Anbieter haben in den Bedingungen eine Umzugsklausel, andere nicht. Daher ist es bei manchen Anbietern nötig, den Vertrag bis zum Ablauf der Laufzeit weiterlaufen zu lassen, bei anderen können Sie mit dem Umzug eine Kündigung vornehmen. Werfen Sie einfach einen Blick in Ihren Vertrag, um herauszufinden, wie es in Ihrem speziellen Fall aussieht!

Wenn Sie mit Ihrem Anbieter zufrieden sind und er auch Strom an ihren neuen Wohnort liefert, spricht jedoch nichts dagegen, den alten Anbieter mit seinem guten Service und seinen günstigen Konditionen zu behalten.

Stromvertrag und Umzug
Stromvertrag und Umzug
Digitaler Stromzähler © Gerhard Seybert, stock.adobe.com
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