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Stromvertrag: Kündigungsfristen

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Kündigung Ihres Stromvertrags: Das müssen Sie beachten

Den Stromanbieter regelmäßig zu wechseln, kann sich je nach Marktlage lohnen. Zu den Anreizen für einen Wechsel gehören Tarife mit geringem Grundpreis und hohem Arbeitspreis für Wenigverbraucher sowie Angebote mit geringem Arbeitspreis und hohem Grundpreis für Vielverbraucher. Auch Tarife mit Boni und Prämien sind für den ein oder anderen lohnenswert.

Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln wollen, gibt es allerdings einiges zu beachten. Die Bedingungen, die in Ihrem Vertrag stehen, lassen sich nämlich nicht so einfach umgehen. Obwohl es das ein oder andere Schlupfloch schon gibt. Wir zeigen Ihnen, was Sie beim Stromwechsel beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Grundversorgung gilt eine Frist von zwei Wochen; bei Sonderverträgen die vereinbarte Frist (oft sechs Wochen), nach der Mindestlaufzeit nur noch ein Monat.
  • Seit März 2022 verlängern sich Verträge nach der Mindestlaufzeit unbefristet und sind dann monatlich kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
  • Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – Kündigungsfristen am besten im Kalender eintragen.
Vertrag kündigen © Wolfilser, stock.adobe.com
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Stromvertrag: Denken Sie rechtzeitig an Ihre Kündigungsfristen
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Kündigungsfristen beachten

Die Kündigungsfrist ist abhängig von Ihrem Stromvertrag. Bei der Kündigung ist es entscheidend, ob Sie vom Grundversorger oder einem selbstgewählten Anbieter mit Strom versorgt werden.

Grundversorgung oder Sondervertrag?

Grundversorgung

Wer nie aktiv einen Vertrag gewählt hat, ist beim Grundversorger – jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar, aber oft die teuerste Option.

Sondervertrag

Selbst gewählter Tarif: Es gelten Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist (oft sechs Wochen) und Verlängerungsregeln. Nach der Mindestlaufzeit sind Neuverträge (seit März 2022) monatlich kündbar.

Den Stromvertrag fristgerecht kündigen
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Kündigung in der Grundversorgung

Wenn Sie noch nie aktiv einen Stromvertrag abgeschlossen haben, werden Sie automatisch vom Grundversorger mit Strom beliefert. Bei diesem handelt es sich meist um den größten Anbieter vor Ort. In diesem Fall gilt: Jederzeit ist der Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen kündbar.

Wenn Sie selbst kündigen wollen, sollten Sie dies in schriftlicher Form, also per E-Mail, Fax oder postalisch, erledigen. Wer sich um einen neuen Anbieter bemüht, erhält vom neuen Anbieter aber auch oft einen Kündigungsservice. Dann müssen Sie sich nicht selbst um die Kündigung Ihres alten Vertrags kümmern. Das übernimmt der neue Anbieter.

Ladekabel und Steckdose © splitov27
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Übrigens: Ein erheblicher Teil der Haushalte bezieht den Strom noch über den Grundversorger – meist die teuerste Variante.

Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, sich selbst um einen Anbieter zu bemühen, statt in der Grundversorgung zu bleiben. Bei dieser handelt es sich nämlich oft um die teuerste Option.

Kündigung eines Sondervertrags

Wenn Sie allerdings in der Vergangenheit selbst einen Vertrag mit einem ausgewählten Anbieter abgeschlossen haben, verfügen Sie über einen sogenannten Sondervertrag. Hier sind die Kündigungsfristen vertraglich festgelegt. Um herauszufinden, wann genau eine Kündigung Ihres Vertrags möglich ist, müssen Sie also in Ihre Unterlagen schauen. Wichtig bei der Kündigung sind drei Aspekte:

  1. Vertragslaufzeit
  2. Kündigungsfrist
  3. Vertragsverlängerung
Vertragslaufzeit

Bei der Vertragslaufzeit handelt es sich um die Zeit, die Ihr Vertrag mindestens laufen wird. Wenn Sie am 1. Dezember 2022 einen neuen Stromvertrag mit 12 Monaten Laufzeit abgeschlossen haben, können Sie den Vertrag (bis auf Ausnahmen) erst am 1. Dezember 2023 kündigen. Nun haben Sie bereits das Datum, zu dem eine Kündigung möglich ist.

Vertrag unterzeichnen © Racle Fotodesign, stock.adobe.com
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Kündigungsfrist

Um Ihren Vertrag zu kündigen, müssen Sie allerdings Ihren Stromanbieter rechtzeitig über die gewünschte Auflösung des Vertrags informieren. Bei Sonderverträgen besteht zum Ende der Mindestlaufzeit meist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen; danach sind Neuverträge (seit 1. März 2022) jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Bleiben wir also bei dem genannten Beispiel. Wenn Sie Ihren Vertrag am 1. Dezember 2022 abgeschlossen haben, müssen Sie Ihren Anbieter spätestens am 20. Oktober über Ihren Wusch informieren. Das Kündigungsschreiben muss also allerspätestens an diesem Tag bei Ihrem Stromanbieter eingehen.
Es gibt auch Verträge mit längeren Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten. Verbraucherschützer raten dazu, Verträge mit einer kürzeren Kündigungsfrist zu wählen. Dann bleiben Sie nämlich handlungsfähiger!

Gut zu wissen: Der eigentliche Lieferantenwechsel läuft seit Juni 2025 technisch innerhalb von 24 Stunden (§ 20a EnWG). Der zeitkritische Schritt ist also nicht der Wechsel selbst, sondern die rechtzeitige Kündigung des alten Vertrags.

Vertragsverlängerung

Wenn Sie Ihren Stromvertrag zur (Mindest-)Vertragslaufzeit nicht kündigen, läuft Ihr Vertrag meist automatisch weiter. Bei Verträgen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, läuft der Vertrag dann unbefristet weiter und ist jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Ältere Verträge können sich dagegen noch um ein ganzes Jahr verlängern. Es ist deshalb bei Abschluss Ihres Stromvertrags sinnvoll, den Stichtag für Ihre Kündigung im Kalender einzutragen.

So kündigen Sie rechtzeitig und sicher

1

Frist und Stichtag ermitteln Schritt 1

Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist im Vertrag prüfen und den Stichtag im Kalender eintragen.

2

Schriftlich kündigen Schritt 2

Fristgerecht per E-Mail, Post oder Fax kündigen – oder den Kündigungsservice des neuen Anbieters nutzen.

3

Bestätigung sichern Schritt 3

Eine Kündigungsbestätigung anfordern; bei kritischen Verträgen die Kündigung lieber selbst übernehmen.

Quelle: Verbraucherzentrale · Stand 2026

Kündigung: Dann sollten Sie selbst tätig werden

Wie bereits erwähnt, übernimmt Ihr neuer Anbieter oft die Kündigung Ihres alten Vertrags. Es gibt ein paar Fälle, in denen Sie selbst tätigen werden müssen bzw. in denen es empfehlenswert ist, selbst tätig zu werden.

Verträge mit Vertragsverlängerung

Wenn Sie über einen Stromvertrag verfügen, der sich nach der Mindestvertragslaufzeit automatisch verlängert, sollten Sie die Kündigung am besten selbst vornehmen. Das hat den Vorteil, dass Sie auf der sicheren Seite sind. Angenommen, Ihr neuer Anbieter lehnt Sie ab, wird er sich trotz Kündigungsservice nämlich auch nicht um die Kündigung Ihres alten Stromvertrags kümmern.

Schlechte Erfahrungen mit dem alten Stromanbieter

Manchmal liegt der Grund der Kündigung nicht allein in günstigen Optionen. Manche Stromnutzer sind mit Ihrem Anbieter auch einfach nicht zufrieden. Gerade wenn Sie Ihren Stromanbieter bereits als unzuverlässig erlebt haben, sollten Sie die Kündigung Ihres Vertrags selbst vornehmen. Dann gehen Sie sicher, dass das Kündigungsschreiben Ihres neuen Anbieters nicht verloren geht und Ihr Stromvertrag rechtzeitig gekündigt wird. Wenn der alte Anbieter auf Ihre Kündigung nicht reagiert, sollten Sie telefonisch nach dem Eingang des Schreibens fragen und nochmals um eine Kündigungsbestätigung bitten.

Unzufriedenheit, Umzug, Preiserhöhung - Sie können den Stromanbieter wechseln
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Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Wenn Ihr alter Anbieter die Preise erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass es Ihnen freisteht, Ihren Vertrag aufzulösen, obwohl die Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Reagieren Sie zügig: Kündigen Sie zum Zeitpunkt, an dem die Preiserhöhung wirksam wird, und verweisen Sie im Schreiben unbedingt auf die Preiserhöhung.

Stromkosten neben Überhand © die-exklusiven
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In dieser Form sollten Sie kündigen

Es ist, wie bereits erwähnt, notwendig, dass Sie Ihren Vertrag fristgerecht und schriftlich kündigen. Wenn Sie das Schreiben an Ihren Anbieter per E-Mail, Post oder Fax an Ihren Stromanbieter senden, sollten Sie unbedingt um eine Kündigungsbestätigung bitten. Wenn Sie per Post kündigen, sollten Sie den Brief einige Tage vor Ablaufen der Kündigungsfrist abschicken. Folgende Angaben sollten in der Kündigung enthalten sein:

  • Ihr Name und Ihre Adresse
  • Name und Adresse des Stromanbieters
  • Ort, Datum

Kündigung bei Umzug

Bei einem Umzug haben Haushaltskunden grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht mit sechs Wochen Frist (§ 41b Abs. 5 EnWG). Liefert Ihr Anbieter am neuen Wohnort gar nicht, brauchen Sie ohnehin einen neuen Vertrag.

Der bisherige Anbieter kann diese Kündigung nur abwenden, wenn er Ihnen binnen zwei Wochen nach Zugang in Textform anbietet, den Vertrag am neuen Wohnort zu denselben Bedingungen fortzusetzen. Andernfalls endet der Vertrag mit dem Umzug.

Wenn Sie mit Ihrem Anbieter zufrieden sind und er auch Strom an ihren neuen Wohnort liefert, spricht jedoch nichts dagegen, den alten Anbieter mit seinem guten Service und seinen günstigen Konditionen zu behalten.

Stromvertrag und Umzug
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Digitaler Stromzähler © Gerhard Seybert, stock.adobe.com
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