Probleme beim Stromanbieterwechsel – An wen kann ich mich wenden?
Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, ihren Stromanbieter zu wechseln um Energiekosten einzusparen oder künftig ökologisch erzeugten Strom zu beziehen. Aber nicht immer vollzieht sich ein Wechsel problemfrei. So kann sich bspw. der ursprünglich veranschlagte Bezugstermin des neuen Anbieters verschieben. Ursache dafür können falsche Angaben sein, die bei einer fehlerhaften Übertragung der Antragsformulare auftreten oder einfach Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den Energieanbietern. Welche Probleme auch immer auftreten: Die Folge sind häufig langwierige Auseinandersetzungen mit den Stromanbietern, die nicht selten vor Gericht landen, wenn sich keine Einigung erzielen lässt.
Seit dem 6. Juni 2025 muss ein Anbieterwechsel technisch innerhalb von 24 Stunden erfolgen (§ 20a EnWG). Verzögert er sich trotzdem oder bleibt eine Abrechnung strittig, sollten Sie wissen, an welche Stellen Sie sich wenden können – und in welcher Reihenfolge.
Das Wichtigste in Kürze
- Wenden Sie sich zuerst an Ihren Anbieter – er muss innerhalb von vier Wochen auf eine Beschwerde reagieren.
- Hilft das nicht, schlichtet die Schlichtungsstelle Energie kostenlos – außer der Fall ist schon vor Gericht.
- Zusätzlich informiert und unterstützt der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.

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Stromanbieterwechsel: Probleme müssen nicht vor Gericht landen
Damit es soweit nicht kommt, wurde eine Schlichtungsstelle Energie eingerichtet, die seit 2011 Ansprechpartner für Verbraucher ist, wenn sie ein ungeklärtes Problem mit ihrem Energieanbieter haben.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste ist, dass die Stromkunden zunächst das Unternehmen kontaktieren, um eine Einigung zu finden. Bleibt dieser Versuch folgenlos bzw. aus Verbrauchersicht unbefriedigend, kommt die Schlichtungsstelle Energie ins Spiel. Ist der Streitfall schon vor Gericht, kommt der Gang zur Schlichtungsstelle zu spät, in diesem Fall kann sie nichts tun.
Bei Problemen: Schritt für Schritt zur Lösung
Beim Anbieter beschweren Schritt 1
Schildern Sie das Problem schriftlich. Der Anbieter muss innerhalb von vier Wochen reagieren.
Schlichtungsstelle Energie einschalten Schritt 2
Reagiert der Anbieter nicht oder unbefriedigend, schlichtet sie kostenlos – meist binnen drei Monaten. Nicht möglich, wenn der Fall schon vor Gericht ist.
Bundesnetzagentur-Verbraucherservice Schritt 3
Informiert zusätzlich und nimmt Beschwerden auch über Netzbetreiber entgegen.
Schlichtungsstelle Energie vermittelt zwischen Verbrauchern und Anbietern
In der Schlichtungsstelle Energie sind sowohl die Verbraucherverbände wie die Energiewirtschaft vertreten. Aus beiden Bereichen sitzen Vertreter im Beirat und auch die betroffenen Bundesministerien sind vertreten.
Die ausgewogene Vertretung dieser Gruppen soll möglichst objektive Ergebnisse gewährleisten. Wird der Schlichtungsspruch des Ombudsmann von beiden Seiten anerkannt, dann ist er auch bindend, auch für den Verbraucher. Wird der Einigungsvorschlag nicht schriftlich von beiden Seiten anerkannt, so stehen dem Verbraucher weitere rechtliche Schritte offen.

Schlichtung für Verbraucher kostenlos
Für die Verbraucher entstehen keine Kosten, wenn sie sich mit einem berechtigten Anliegen an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Deren Arbeit wird zur Gänze von den Energieunternehmen finanziert.
Die Energieunternehmen sind verpflichtet, ihre Kunden auf das Recht eines Streitschlichtungsverfahrens hinzuweisen und müssen dabei auch die Adressdaten der Anlaufstelle veröffentlichen.

Weiterer Ansprechpartner bei Problemen: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur bietet ein Verbraucherportal, bei dem sich Verbraucher online informieren können, auch zum Thema Anbieterwechsel. Dort findet sich auch ein Vordruck für eine Verbraucherbeschwerde, die Sie zunächst Ihrem Energieanbieter zusenden. Dieser muss innerhalb von vier Wochen darauf reagieren.
Wer hilft wobei?
| Anlaufstelle | Wofür zuständig | Kosten |
|---|---|---|
| Schlichtungsstelle Energie | Streit mit dem Anbieter außergerichtlich beilegen | kostenlos |
| Bundesnetzagentur (Verbraucherservice) | Information und Beschwerden, auch über Netzbetreiber | kostenlos |
| Verbraucherzentrale | persönliche Beratung im Einzelfall | teils kostenpflichtig |
Hier finden Verbraucher auch Informationen über Missbrauchsverfahren gegen Netzbetreiber. Ein solches Verfahren kommt nur in besonderen Fällen in Betracht und kann kostenpflichtig sein. Wird dem Antrag des Verbrauchers entsprochen, dann muss der Netzbetreiber die Kosten tragen, die teils erheblich sein können.
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