Asbest in Nachtspeicherheizungen: Das müssen Sie wissen
Nachtspeicherheizungen aus den 1960er-, 1970er- oder teilweise noch aus den 1980er-Jahren können Asbest enthalten. Zwar galt Asbest schon seit den 1970er-Jahren als krebserzeugend, und viele Hersteller boten früh asbestfreie Geräte an — verboten wurde der Stoff in Deutschland aber erst am 31. Oktober 1993. Vom Herstellungsdatum lässt sich deshalb weder sicher auf Asbest schließen noch Asbestfreiheit annehmen. Als behördliche Orientierung gilt: Geräte mit Baujahr vor 1984 sind asbestverdächtig (Bayerisches Landesamt für Umwelt). Ohne Nachweis wird ein Nachtspeicherofen im Zweifel wie ein schadstoffhaltiges Gerät behandelt.
Das Wichtigste in Kürze
- Asbest liegt im Nachtspeicherofen schwach gebunden vor — Fasern lösen sich schon beim Öffnen oder Bewegen des Geräts.
- Geräte vor Baujahr 1984 gelten als asbestverdächtig; den Ausbau sollte ein Fachbetrieb mit Sachkunde nach TRGS 519 übernehmen.
- Auch asbestfreie Geräte sind nicht schadstofffrei: In den Speichersteinen steckt oft krebserzeugendes Chromat.

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Was ist Asbest?
Asbestfasern bestehen aus einer Gruppe natürlicher Mineralien der Silikat-Gruppe. Sie sind besonders hitze- und säurebeständig und weisen eine sehr hohe Festigkeit auf. Deshalb wurden sie lange als sogenannte Wunderfaser in vielen Bereichen eingesetzt.

Enthalten war Asbest in Produkten der Bau- und Textilindustrie, in Wärmedämmungen, dem Arbeitsschutz und im Auto- sowie Schiffsbau. Ihre geschätzten Eigenschaften wie Beständigkeit und Form sowie Größe machen gleichzeitig auch ihre Gefährlichkeit für uns Menschen aus. Denn werden die kleinen Asbestfasern freigesetzt, können sie von uns eingeatmet werden und in die Lunge gelangen.
Dort werden sie nicht abgebaut und bleiben im menschlichen Körper erhalten. Aufgrund ihrer Form dringen Asbestfasern ins Gewebe ein und können dann nicht mehr ausgeschieden werden.

In der Folge können Asbestose — eine Staublungenerkrankung —, Lungenkrebs und das Mesotheliom entstehen, ein Tumor des Rippen- oder Bauchfells. Zwischen dem Einatmen der Fasern und der Erkrankung liegen oft Jahrzehnte, und eine unbedenkliche Untergrenze gibt es nach heutigem Stand nicht. Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest sind in Deutschland seit dem 31. Oktober 1993 verboten, EU-weit seit 2005.
Welche Nachtspeicherheizung ist asbesthaltig?
Weil trotz bekannter Krebsgefahr noch lange Asbest verwendet wurde, können auch Geräte aus den späten 1980er-Jahren belastet sein. Viele Hersteller stiegen früher aus — die Behörden setzen die Verdachtsschwelle deshalb beim Baujahr 1984 an: Wer ein älteres Gerät hat, sollte von Asbest ausgehen, bis das Gegenteil belegt ist. Umgekehrt ist ein jüngeres Baujahr keine Entwarnung für die anderen Schadstoffe im Gerät.
Asbest steckt in mehreren Bauteilen: vor allem in der Bodenplatte, die als Kernsteinträger dient (mit einem Asbestgehalt von bis zu rund 20 Prozent), in Dämm- und Dichtungsmaterial, in Rückwänden sowie in den Dichtungen der Bypassklappe — dort als Asbestpappe oder Asbestschnur. Entscheidend ist: Der Stoff liegt schwach gebunden vor. Fasern lösen sich also leichter als aus festgebundenem Asbestzement, etwa beim Öffnen, Rütteln oder Umkippen des Geräts. Wer die Originalunterlagen der Anlage besitzt, kann dort nachsehen; ansonsten hilft eine Recherche über Hersteller, Modell, Gerätetyp, Seriennummer und Bauart.
Baujahr als Verdachtsraster: welcher Stoff bis wann verbaut wurde
- bis 1984Asbest — im Kernsteinträger der Bodenplatte, in Dämmung, Rückwänden und Klappendichtungen. Ältere Geräte gelten als asbestverdächtig.
- bis Juli 1989PCB — in elektrischen Bauteilen wie dem Kapillarrohr-Regler, nicht in den Steinen.
- bis etwa 1993Chromat (Chrom VI) — in den Speichersteinen, auch bei asbestfreien Geräten.
- bis Juni 2000Künstliche Mineralfasern (KMF) — vor Juni 2000 hergestellte Fasern sind als krebserzeugend eingestuft.
- im ZweifelKein Nachweis, kein Freibrief: Ohne Beleg wird das Gerät als schadstoffhaltig behandelt.

Ansprechpartner sind beispielsweise die Hersteller der Nachtspeicherheizungen selbst, der Energieversorger oder Gefahrstoff-Entsorgungsbetriebe. Auch online werden verschiedene Asbest-Abfragen angeboten, wobei man sich dabei genau den Anbieter eines solchen Services anschauen sollte.
Kann nicht eindeutig festgestellt werden, ob eine Nachtspeicherheizung Asbest oder andere Schadstoffe enthält, wird sie zur Sicherheit als schadstoffhaltig entsorgt.
Was bedeutet Asbest für die Entsorgung?
Ist in der zu entsorgenden Nachtspeicherheizung Asbest enthalten, gehören Ausbau und Abtransport in die Hand eines Fachbetriebs mit Sachkunde nach TRGS 519 — öffnen, zerlegen oder transportieren Sie das Gerät auf keinen Fall selbst. Die TRGS 519 — die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ für Arbeiten mit Asbest — schreibt dabei vor, wie der Betrieb vorgehen muss; die Arbeiten sind vorab bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen. Für die spätere Annahme an der Sammelstelle muss das Gerät fachgerecht abgebaut, staubdicht verpackt und unbeschädigt angeliefert werden. Die Gefahr geht dabei nicht vom Wasser aus — ein Nachtspeicherofen führt weder Heiz- noch Trinkwasser —, sondern von Fasern, die sich beim Hantieren lösen und in der Raumluft verteilen.
Zwei Fehler, die Fasern in die Wohnung bringen
- Das Gerät selbst öffnen oder zerlegenSchon das Herausnehmen der Speichersteine kann Fasern freisetzen, die sich in der Wohnung verteilen und dort bleiben.Besser: Gerät geschlossen lassen und einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach TRGS 519 beauftragen.
- Speichersteine mit bloßen Händen anfassenDie Steine können wasserlösliches Chromat enthalten, das über die Haut aufgenommen wird.Besser: nicht selbst anfassen, Transport und Entsorgung dem Fachbetrieb überlassen.

Neue Pflichten für Eigentümer seit Dezember 2024
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine geänderte Gefahrstoffverordnung. Wer als Eigentümer Arbeiten an baulichen oder technischen Anlagen beauftragt, muss dem ausführenden Betrieb vor Beginn alle vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte und zu vermuteten Gefahrstoffen schriftlich oder elektronisch mitteilen. Für Asbest ist das Baujahr beziehungsweise bei Objekten von 1993 bis 1996 möglichst der Baubeginn wichtig; für Nachtspeicheröfen bleibt zusätzlich das Gerätebaujahr maßgeblich. Reichen die Informationen nicht aus, muss das Fachunternehmen im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob eine technische Erkundung erforderlich ist. Verschweigen Sie bekannte Baujahrs- oder Geräteangaben, unterbleiben womöglich die nötigen Schutzmaßnahmen.
Gibt es auch andere Schadstoffe in Nachtspeicherheizungen?
Neben Asbest kommen häufig auch polychlorierte Biphenyle (PCB) vor, also organische Chlorverbindungen. Sie wurden bis Juli 1989 als hitzebeständige Weichmacher in elektrischen Bauteilen eingesetzt — typischerweise im Kapillarrohr-Regler oder in Kondensatoren, nicht in den Speichersteinen.
In den Speichersteinen selbst steckt oft sechswertiges Chrom, auch Chrom VI oder Chromat genannt — giftig, krebserzeugend und wasserlöslich, weshalb schon Hautkontakt zu vermeiden ist. Diese Magnesit- oder Forsteritsteine finden sich auch in asbestfreien Geräten: „Asbestfrei“ heißt also nicht „schadstofffrei“. Als Verdachtsschwelle gilt hier das Baujahr 1993. Hinzu kommen künstliche Mineralfasern (KMF) in der Dämmung, die vor Juni 2000 hergestellt wurden — auch sie sind als krebserzeugend eingestuft.

Enthält die Nachtspeicherheizung auch nur einen dieser Schadstoffe, muss sie fachgerecht entsorgt werden. Schadstoffhaltige Geräte und ausgebaute gefährliche Bestandteile gehören nicht in den normalen Bauschutt oder Elektroschrott. Für private Haushalte läuft die Rückgabe grundsätzlich über die kommunale Sammelstelle, Rücknahmesysteme oder beauftragte Dritte; asbesthaltige Geräte können dort nur angenommen werden, wenn sie ordnungsgemäß durch Fachpersonal abgebaut, verpackt und unbeschädigt angeliefert werden. Klären Sie die Annahmebedingungen deshalb vorab mit dem örtlichen Entsorgungsträger oder beauftragen Sie einen zugelassenen Fachbetrieb. Wie Sie beim Austausch der Geräte vorgehen und welche Heizung danach infrage kommt, lesen Sie im jeweiligen Ratgeber.
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