Wer mit Holz heizt, muss regelmäßig in ausreichend Brennstoff investieren. Ofenfertiges Brennholz kostet Anfang 2026 je nach Holzart und Länge grob rund 90 bis 140 Euro pro Raummeter. Gerade deshalb scheint es für viele Kaminofenbesitzer attraktiv zu sein, einfach in den Wald zu gehen, um dort Holz zu sammeln. Doch ist das überhaupt erlaubt und gibt es legale Möglichkeiten zu Holzsammeln? Wir zeigen es Ihnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Unbefugt Holz aus dem Wald nehmen ist Diebstahl – jeder Wald hat einen Eigentümer.
- Kleines Fallholz (Klaubholz) ist oft kostenlos; für mehr braucht es einen Schein.
- Selbstwerben mit der Motorsäge nur mit Schein und Motorsägen-Nachweis.

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Es gibt in Deutschland keinen Wald, der niemandem gehört
Bevor Sie unbedarft in den Wald gehen und dort Ihren Brennstoffvorrat auffüllen, sollten Sie eine wichtige Sache berücksichtigen: In Deutschland gibt es für jedes Waldstück einen Besitzer. Ob das Privatbesitzer sind, die Kommune oder ein Unternehmen aus der Holzwirtschaft, spielt für das Eigentumsrecht keine Rolle. Wenn Sie also ungefragt Holz aus dem Wald entfernen, handelt es sich dabei rechtlich gesehen um Diebstahl.
Drei legale Wege, an Brennholz aus dem Wald zu kommen
| Weg | Klaubholz / Raffholz | Holzsammelschein | Selbstwerberschein |
|---|---|---|---|
| Was | Fallholz vom Boden (Grenze regional) | liegengebliebenes Holz aufarbeiten | gefällte Stämme selbst zersägen |
| Werkzeug | von Hand | meist nur Handsäge | Motorsäge + Nachweis nötig |
| Kosten | meist kostenlos | 5–30 € Schein | regional ca. 15–45 €/rm |
| Menge | klein, nur Eigenbedarf | begrenzt | größere Mengen |
Ausnahmen für Raff- oder Leseholz in staatlichen Wäldern
In der langen Geschichte der Holzheizung war es vor allem für ärmere Menschen wichtig, kostenlos Holz sammeln zu können, um damit im Winter zu heizen. Vor diesem Hintergrund hat sich das Recht entwickelt, in staatlichen Forsten sogenanntes „Klaubholz“ oder „Raffholz“ zu sammeln. Dabei handelt es sich um Holzstücke, die von selbst vom Baum gefallen sind und z.B. nach dem Schlagen nicht aufgeschichtet wurden. Die genaue Grenze ist regional geregelt: In Bayern gilt etwa weniger als 10 cm am stärkeren Ende; andernorts zählen Landesrecht und Forstamtsvorgaben. Es geht wirklich nur um das Holz, das auf natürliche Weise heruntergefallen ist. Eigenmächtiges Fällen von Bäumen oder Abschneiden von Ästen ist auch zum Eigenbedarf nicht zulässig.
Wichtig ist, dass das Holz für den privaten Bedarf und nicht zu kommerziellen Zwecken gesammelt wird.
Örtliche Regelungen können Sammelzeiten vorgeben. Für bayerische Leseholzrechte gilt beispielsweise: nur an bekanntgegebenen Tagen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

Mit dem Holzsammelschein legal Brennholz sammeln
Bei Klaubholz handelt es sich nur um kleine Äste oder Scheite, die sich zum Beispiel zum Anfeuern eines Kaminofens eignen. Wollen Sie jedoch größere Holzscheite sammeln, können Sie sich den zuständigen Förster oder das Forstamt kontaktieren, um einen sogenannten „Holzsammelschein“ zu kaufen.
Diese Bescheinigung erlaubt es Ihnen, zurückgebliebenes Holz von der Holzwirtschaft zu sammeln. Ob Motorsägen erlaubt sind, entscheidet die jeweilige Genehmigung; ohne ausdrückliche Freigabe sollten Sie nur Handwerkzeug nutzen. Wichtig ist, dass Sie beim Sammeln immer Ihre Berechtigung mitführen.
Holzsammelscheine werden für einen Monat oder bis zu einem ganzen Jahr ausgestellt. Schon-, Brut- und Setzzeiten können das Sammeln einschränken, häufig im Frühjahr; maßgeblich sind Ihr Schein und die Vorgaben des Forstamts.
Abhängig von Ort, Menge und Zeitraum fallen unterschiedliche Gebühren an; viele Kommunen rechnen nach Raummetern und Sammelzeitraum ab. Manche Forstämter beschränken die Sammelmenge und verlangen dann pro Raummeter einen Festpreis.
Der Ablauf fürs legale Holzsammeln kann so aussehen:
- Sie wenden sich an das zuständige Forstamt und kaufen einen Holzsammelschein.
- Sie gehen in den Wald, bearbeiten liegen gebliebenes Holz und stapeln es am Waldweg auf.
- Ein Förster nimmt die gesammelte Menge ab und Sie können Ihr Holz abholen.

Beachten Sie: Die Gültigkeit von Holzsammelscheinen können Gemeinden auch temporär einschränken. Das ist z.B. dann der Fall, wenn plötzlich besonders viele Kaminofenbesitzer sammeln wollen und die Nachfrage das Angebot überschreitet.

Mit dem Selbstwerberschein eigenes Kaminholz sägen
Wer mit einer Motorsäge umgehen kann und größere Mengen an Brennholz selbst aus dem Wald holen möchte, kann den sogenannten „Selbstwerberschein“ bei der Forstverwaltung beantragen.
Mit dem Förster wird eine feste Menge vereinbart und Sie dürfen dann die dort liegenden Baumstämme selbst bearbeiten.
Nach dem Sägen schichten Sie das Holz wieder zu Poltern auf. Der Förster rechnet dann mit Ihnen nach Raummetern ab. Die Kosten liegen je nach Kommune, Holzart und Lage häufig im zweistelligen Eurobereich pro Raummeter.
Was Sie mit einem Selbstwerbeschein noch beachten sollten:
Sicher Holz machen mit dem Selbstwerberschein
Lohnt es sich Kaminholz selbst zu sammeln?
Bei Selbstwerber-Preisen deutlich unter ofenfertigem Scheitholz kann es sich finanziell lohnen; rechnen Sie aber Ausrüstung, Fahrt, Trocknung und Arbeitszeit mit ein. Allerdings müssen Sie dabei berücksichtigen, dass Sie eine entsprechende Ausrüstung benötigen, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Zudem sind viele Waldwege nicht für herkömmliche PKW geeignet, weshalb nicht jeder Forst für Hobbysammler empfehlenswert ist.
Holzmachen und -sammeln ist körperliche Arbeit, die sehr schwer sein kann. Sind Sie selbst nicht körperlich fit, ist das Selbstsammeln von Brennholz vermutlich nicht für Sie vorgesehen.
Eine mögliche Alternative sind Brennholzversteigerungen im Forst vor Ort. Erkundigen Sie sich am besten frühzeitig bei Ihrer Forstverwaltung nach den Terminen.
Denn eines steht fest: Nachhaltiges Heizen mit Holz setzt auf lokales Brennholz und nicht auf Holz, das lange Wege hinter sich hat.

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