Photovoltaik Inbetriebnahmeprotokoll

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Inbetriebnahmeprotokoll

Ein Inbetriebnahmeprotokoll für eine neue Photovoltaikanlage ist eine Pflichtaufgabe. Laut EEG muss der Betreiber einer Photovoltaikanlage ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellen lassen. Erst wenn ein offizielles Inbetriebnahmeprotokoll vorliegt, erhält der Betreiber für seinen Strom vom Netzbetreiber eine Einspeisevergütung. Außerdem verlangen häufig die Versicherungen den Nachweis durch das Inbetriebnahmeprotokoll, dass die Photovoltaikanlage ordnungsgemäß installiert und in Betrieb genommen wurde. Der Aufwand hält sich für den Eigentümer der Anlage dennoch in Grenzen.

Photovoltaikanlage wird installiert © wjarek, stock.adobe.com
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Wozu benötige ich das Inbetriebnahmeprotokoll?

Ohne Inbetriebnahmeprotokoll keine Einspeisevergütung! Mit dem Inbetriebnahmeprotokoll kann der Eigentümer der Photovoltaikanlage gegenüber dem Netzbetreiber nachweisen, ab welchem Datum die Photovoltaikanlage Strom ins Netz einspeist. Im Inbetriebnahmeprotokoll wird zudem festgehalten, dass alle Anlagenteile den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen und fehlerfrei funktionieren. Entscheidend ist auch das Datum, das im Inbetriebnahmeprotokoll festgehalten wird. Denn von diesem Datum ist die Höhe der Einspeisevergütung abhängig.

Das Inbetriebnahmeprotokoll ist ein wichtiger Nachweis
Das Inbetriebnahmeprotokoll ist ein wichtiger Nachweis
Tipp: Bei der Erweiterung einer Photovoltaikanlage muss ein neues Inbetriebnahmeprotokoll erstellt werden!

Wichtig für den Betreiber der Photovoltaikanlage: Das Inbetriebnahmeprotokoll oder eine Kopie unbedingt aufbewahren. Es kann jederzeit zum Nachweis herangezogen werden, dass bei der Installation und Inbetriebnahme der Anlage alles normgerecht erfolgte.

Grundsätzlich müssen im Übrigen nach DIN-VDE 011-600 („Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“)bei Inbetriebnahme einer elektrischen Anlage Funktion und Sicherheit überprüft werden.

Wann wird das Inbetriebnahmeprotokoll erstellt?

Mit dem Inbetriebnahmeprotokoll wird die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage dokumentiert. Dies kann erst erfolgen, wenn die PV-Anlage komplett installiert wurde. Dasselbe gilt für Zubehör wie den Wechselrichter und die Zähler. Damit kann das Inbetriebnahmeprotokoll erst dann erstellt werden, wenn die Anlage betriebsfertig ist, ans Netz angeschlossen ist und den ersten Strom produziert hat.

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Wer erstellt das Inbetriebnahmeprotokoll?

Nur eine Elektrofachkraft darf das Inbetriebnahmeprotokoll ausfüllen. Im Normalfall ist dafür ein Mitarbeiter des Betriebs zuständig, der die Photovoltaikanlage installiert hat. Es wird eigentlich auch empfohlen, dass ein Vertreter des Netzbetreibers während der Erstellung des Inbetriebnahmeprotokolls anwesend ist, meist ist dies jedoch nicht der Fall. Auch der Betreiber der Anlage (also der Photovoltaikanlagen-Eigentümer) soll bei der Erstellung des Protokolls anwesend sein. Das Inbetriebnahmeprotokoll wird inzwischen häufig digital erstellt und dem Betreiber dann auch als Datei zugesendet und nur noch in den seltensten Fällen auf Papier ausgefüllt.

Was enthält das Inbetriebnahmeprotokoll?

Die Anforderungen an das Inbetriebnahmeprotokoll sind in der o.g. DIN-VDE 011-600 formuliert.

Zunächst werden im Protokoll sowohl die Daten des Betreibers der PV-Anlage als auch die der die Prüfung durchführenden Elektrofachkraft sowie des Errichters der PV-Anlage dokumentiert: Name, Adresse, Telefon, Datum.

Schließlich enthält das Protokoll alle technischen Angaben zur jeweiligen Photovoltaikanlage:

Standort der Anlage, Hersteller der Module, Anzahl und Leistung der Module, Durchmesser der Verkabelung. Aber auch Angaben zu Neigung, Ausrichtung und Art der Montage werden gemacht. Außerdem werden alle Angaben zu Art und Menge von Wechselrichter und ggf. Generatoranschlusskasten, SI/FI-Schutzschalter und Erdung der Anlage hinterlegt. Als Anlage wird eine Skizze der Lage der stromführenden Leitungen beigefügt. Für den Netzbetreiber wird die Fernsteuerbarkeit der Anlage dokumentiert.

Neben den Ergebnissen der durchgeführten Prüfungen werden im Inbetriebnahmeprotokoll auch die für die Prüfung genutzten Geräte festgehalten, die derDIN EN 61557-10 VDE 0413-10:2014-03 entsprechen müssen.

Die Ergebnisse folgender Prüfungen werden im Protokoll dokumentiert:

  • Sichtkontrolle
  • Allgemeine Sicherheit
  • Schutz vor Berührung
  • Schutzleiter
  • Schutztrennungen
  • Kleinspannungen
  • Leerlaufspannungen
  • Kurschlussströme
  • Einstrahlung während der Prüfung
  • Erzeugte Leistung
  • Korrekte Funktion des Einspeisezählers

Fazit

Ohne Inbetriebnahmeprotokoll keine Einspeisevergütung, das sollte jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage wissen! Das Protokoll ist also zum Betrieb unabdingbar. Und jeder Eigentümer einer Photovoltaikanlage muss sich auch die Zeit nehmen, bei der Erstellung des Inbetriebnahmeprotokolls anwesend zu sein (man kann sich vertreten lassen).

Das Inbetriebnahmeprotokoll ist aber auch wichtig, da die dokumentierten Daten bei Unstimmigkeiten oder bei der nächsten Wartung als Referenzpunkte herangezogen werden können. Das Inbetriebnahmeprotokoll dokumentiert damit nicht nur die technische Sicherheit der Anlage, es kann bei Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen auch als Beweismittel herangezogen werden.

Photovoltaikanlage wird installiert © wjarek, stock.adobe.com
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