Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt für Neubauten eine dauerhaft luftdichte Gebäudehülle (§ 13 GEG); eine Blower-Door-Messung ist nach § 26 GEG dann vorgeschrieben, wenn die Luftdichtheit in der energetischen Bilanz des Gebäudes angesetzt wird. Auch bei der Förderung als Effizienzhaus über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Differenzdruckmessung in diesen Fällen erforderlich — etwa wenn eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in der Bilanzierung berücksichtigt wird. Unabhängig davon gibt der Test dem Eigentümer Aufschluss über die (Un-)Dichtheit seines Gebäudes. Damit können unter Umständen mit kleinen Mitteln große Wirkungen bei der Einsparung von Heizenergie erzielt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Blower-Door-Test misst mit Unter- und Überdruck bei 50 Pascal, wie luftdicht die Gebäudehülle ist.
- Geht die Messung in die Energiebilanz ein, gelten bei üblichen Wohngebäuden n50-Grenzen von 3,0 ohne und 1,5 mit Lüftungsanlage.
- Kombiniert mit Thermografie zeigt der Test, wo Leckagen sitzen — auch im Altbau vor und nach Sanierungen sinnvoll.

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Blower-Door-Test: Was hat es also damit auf sich?
Forderungen des GEG: § 13 GEG verlangt eine dauerhaft luftdichte Gebäudehülle; § 26 GEG nennt Höchstwerte, wenn die Messung in der Energiebilanz angesetzt wird. Die Luftdichtheit ist eine der Hauptanforderungen zur Energieeinsparung, denn je dichter die Hülle, desto weniger warme Luft entweicht unkontrolliert. Außerdem steigert eine luftdichte Gebäudehülle die Behaglichkeit im Gebäudeinnern, weil Zugluft vermieden wird.
Messbar ist die Luftdichtheit der Gebäudehülle mit dem Blower-Door-Test, auch Differenzdruckmessverfahren genannt. Maßgebliche Messnorm ist die DIN EN ISO 9972 (Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden — Differenzdruckverfahren), die die frühere DIN EN 13829 abgelöst hat; gemessen wird sowohl mit Unter- als auch mit Überdruck.
Luftwechselrate n50: Richtwerte bei 50 Pascal

Blower-Door-Test: Funktion
Mit dem Test sollen Undichtheiten in der Gebäudehülle aufgedeckt werden, und zwar „beidseitig“. Es geht nicht nur darum, zu prüfen, welche Luftmenge – und damit Wärmemenge – von innen nach außen dringt, sondern auch wie die Luftzufuhr der kalten Luft von außen nach innen zu bewerten ist.
Hierzu werden mittels eines Ventilators Druckdifferenzen geschaffen, um die Luftwechselrate zu ermitteln.
Um also einen Überdruck bzw. Unterdruck zu erzeugen, werden Einbaurahmen in eine Tür- oder Fensteröffnung des Gebäudes eingesetzt, in die ein Ventilator integriert ist. Nach außen ist die Vorrichtung mit einem Metallrahmen versehen, der die umgebende Plane mit Hilfe von Dichtungen in den jeweiligen Rahmen presst, sodass die Tür- oder Fensteröffnung luftdicht verschlossen ist und somit der Ventilator keine Nebenluft ziehen kann. Von dieser „Vorrichtung“, also diesem Einbaurahmen, kommt auch der Name, sie wird als „Blower Door“ bezeichnet.

Unter Verwendung von Messblenden wird der Ventilator so eingestellt, dass ein Differenzdruck zur Umgebungsluft von 50 Pascal hergestellt wird. Dieser Differenzdruck entspricht etwa dem Druck, der entsteht, wenn Wind der Stärke 5 auf das Gebäude trifft.
Geeignete Messgeräte bestimmen die Druckdifferenz zwischen innen und außen und die Luftvolumenströme, die vom Ventilator transportiert werden.
Der Luftvolumenstrom, der durch die verschiedenen Leckagen, oft an Haustüren und Geschossdecken, entweicht, wird bei dem Test gemessen und dient dann der Berechnung der Luftwechselrate n bei einem Differenzdruck von 50 Pascal (n50).
Daraus kann man ersehen, wie oft sich die Raumluft aufgrund von Undichtigkeiten beim veranschlagten Differenzdruck austauscht. Eine Luftwechselrate von n50 = 3 besagt, dass die gesamte Raumluft beim Prüfdruck dreimal pro Stunde ausgetauscht wird. Wird der Dichtheitstest nach § 26 GEG in der Bilanzierung angesetzt, gilt dieser n50-Wert bei üblichen Wohngebäuden als Höchstwert ohne Lüftungsanlage; mit raumlufttechnischer Anlage sind 1,5 h⁻¹ einzuhalten.
Insgesamt können mit den gemessenen und errechneten Daten Gebäude verglichen werden. Es kann so auch eine Einordnung des energetischen Zustandes der Gebäudehülle erfolgen.
So läuft der Blower-Door-Test ab
Gebäude vorbereiten
Außentüren und Fenster schließen, Innentüren öffnen, Abluftöffnungen und Kamine abdichten — gemessen wird die beheizte Hülle.
Blower Door einbauen
Einbaurahmen mit Plane und Ventilator luftdicht in eine Tür- oder Fensteröffnung setzen.
Druckdifferenz aufbauen
Der Ventilator erzeugt schrittweise Unterdruck bis etwa 50 Pascal gegenüber der Umgebung.
Leckagen orten Thermografie
Bei laufendem Unterdruck Schwachstellen aufspüren — per Hand, Rauchröhrchen, Luftgeschwindigkeitsmesser oder Wärmebildkamera.
Messreihe und Auswertung
Volumenströme bei mehreren Druckstufen mit Unter- und Überdruck erfassen; daraus berechnet die Software die Luftwechselrate n50 für den Prüfbericht.
Leckagen orten
Kombiniert man den Blower-Door-Test mit der Thermografie, können Undichtheiten am Gebäude genau geortet und dokumentiert werden. Dazu wird man während des Tests mit der Kamera zunächst die Orte fotografieren, an denen man Undichtheiten erwartet. Der erfahrene Energieberater wird hier beispielsweise Luken zum Dachboden, Haustüren und Kellertüren betrachten. Erkennbar werden auch eine ggf. schlechte Verarbeitung von Dachdämmungen oder auch den Luftstrom an Türschlössern.
Blower-Door-Test im Altbau: Wann lohnt er sich?
Auch ohne gesetzliche Pflicht ist die Messung im Bestand sinnvoll: vor einer größeren Sanierung, um Leckagen aufzuspüren und Maßnahmen gezielt zu planen, und nach Abschluss der Arbeiten als Qualitätskontrolle der neuen Luftdichtheitsebene. Wer ohnehin eine energetische Sanierung plant, kann die Messung mit der Energieberatung kombinieren. Für die reine Leckagesuche genügt oft eine orientierende Messung ohne normgerechten Nachweis — das spart Kosten, liefert aber trotzdem ein klares Bild der Schwachstellen.
Wann den Blower-Door-Test durchführen?
Es gibt zwei unterschiedliche Zeiten, zu denen ein Blower-Door Test durchgeführt werden kann:
- Während der Nutzung des Gebäudes
- Beim Bau des Gebäudes, nach Errichtung der Gebäudehülle, aber idealerweise vor dem Innenausbau.
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