Fachkundiger Rat beim Thema Energiesparen und der energetischen Sanierung sind nicht immer einfach und kostenlos zu erhalten. Angesichts der aktuellen Entwicklungen herrscht auch große Verunsicherung gerade bei der Heizungsmodernisierung und der richtigen Wahl einer neuen Heizung. Dieser Artikel zeigt mehrere Möglichkeiten, die richtige Beratung zu finden, für verschiedene Zielgruppen auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Mieter erhalten bei den Verbraucherzentralen günstige bis kostenlose Energie-Checks.
- Für geförderte Sanierungen ist eine Beratung durch einen gelisteten Energieeffizienz-Experten meist Pflicht.
- „Energieberater“ ist kein geschützter Titel – achten Sie auf Eintrag in der Expertenliste und Unabhängigkeit.

Heizung-Konfigurator:
Jetzt Ihre individuelle Heizung konfigurieren und Angebote erhalten!
Welche Energieberatung passt zu Ihrer Situation?
WennSie wohnen zur Miete
Dann Verbraucherzentrale
Günstige oder kostenlose Basis-Checks und Vor-Ort-Beratung zum Energiesparen im Haushalt.
WennSie besitzen ein Haus und wollen sanieren
Dann Energieberatung für Wohngebäude
Vom BAFA geförderte Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten – oft Voraussetzung für Fördermittel.
WennSie kaufen oder verkaufen ein Haus
Dann Informationsgespräch nach dem GModG
Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses müssen nach Übergabe des Energieausweises ein Beratungsgespräch führen – sofern es kostenlos angeboten wird (§ 80 Abs. 4 GModG).
Energiespar-Hilfe für Mieter
Für Mieter bieten sich zunächst die Verbraucherzentralen an. Hier gibt es allgemeine Ratschläge zum Energiesparen in Mietwohnungen. Da die Verbraucherzentralen staatlich unterstützt werden, können sie die Energieberatung kostengünstig oder sogar kostenlos anbieten. Es werden kostenlose Basis-Checks angeboten, während für die weiterführenden Energie-Checks ein kleiner Beitrag fällig wird. Auch können mit den Beratern Vor-Ort-Termine vereinbart werden. Dabei sollte eine genaue Bestandsaufnahme der vorhandenen und ständig im Betrieb befindlichen elektrischen Geräte stattfinden. Der viel erwähnte Stand-by-Betrieb Fernseher und PC und die vorbildliche Verwendung abschaltbarer Steckleisten ist nur ein kleiner Teil der kompetenten Einsparberatung.
In der Heizungstechnik werden Thermostate und Regelungstechnik geprüft. Auch bei der Warmwasserbereitung können Einsparmöglichkeiten aufgezeigt werden. Die Verbraucherberatungen geben auch Hinweise, wie das eigene Nutzerverhalten den Energieverbrauch beeinflusst und beim Sparen helfen kann.

Darüber hinaus gibt es auch auf vielen Energiespar-Portalen im Internet Hilfen und Tipps zum Energiesparen.
Ratgeber & EnergiespartippsEbooks Energie sparen
Energiespar-Hilfe für Hausbesitzer
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bisher GEG) sieht beim Verkauf eines Wohngebäudes mit höchstens zwei Wohnungen ein informatorisches Beratungsgespräch vor: Hat der Käufer den Energieausweis erhalten, muss er dieses Gespräch führen – allerdings nur, wenn es als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird (§ 80 Abs. 4 GModG).
Es dreht sich um den Energieausweis und um kostengünstige Modernisierungsmöglichkeiten. Durchführen darf es nur, wer nach dem GModG zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist.
Eine generelle Pflicht nach dem GModG, vor jeder Sanierung einen Energieberater hinzuzuziehen, gibt es dagegen nicht. Wer aber Fördermittel nutzen möchte, kommt um eine qualifizierte Fachberatung in der Regel nicht herum.
Energieberater, die diese Gespräche kostenfrei anbieten, sind zum Beispiel über den GIH Bundesverband (Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V.), zu erfahren.
Wenn Sie Fördermittel nutzen möchten, prüfen Sie zuerst das konkrete Programm: Bei der Heizungsförderung der KfW kann die Bestätigung je nach Vorhaben durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen erfolgen. Die BAFA-geförderte „Energieberatung für Wohngebäude“ ist ein eigenes Beratungsprogramm; der Zuschuss beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars und ist je nach Gebäudegröße auf einen Höchstbetrag begrenzt. Passende Fachleute finden Sie über die Energieeffizienz-Expertenliste der dena.
Getrennt davon fördert das BAFA im Rahmen der BEG-EM energetische Fachplanung und Baubegleitung nur im Zusammenhang mit bestimmten geförderten Einzelmaßnahmen. Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben; die förderfähigen Ausgaben sind je nach Gebäudegröße gedeckelt.
Einen Energieausweis darf nur eine nach § 88 GModG ausstellungsberechtigte Person erstellen; das muss nicht zwingend eine umfassende Energieberatung sein.

Bei einer BAFA-geförderten Energieberatung für Wohngebäude ist die Vor-Ort-Aufnahme des Ist-Zustands vorgesehen; dabei werden Gebäudehülle und Anlagentechnik erfasst. Hilfreich ist es, wenn zur Erstbesichtigung schon Unterlagen zum Gebäude bereitgestellt werden können. Der Energieberater freut sich über Pläne und Zeichnungen sowie Listen der verbauten Materialien, Angaben über bereits getätigte Sanierungen und Energiekostenabrechnungen. Daraus kann der Fachmann mit Hilfe entsprechender Software einen detaillierten Bericht über den Istzustand des Gebäudes herleiten und die energetische Bewertung auch mit einem Energieausweis darlegen.
Nach den Vorgaben des BAFA müssen dann Maßnahmeempfehlungen ausgesprochen werden, die langfristig das Ziel der kompletten energetischen Sanierung des Hauses zur Folge haben. Dabei muss immer die Wirtschaftlichkeit der Sanierungen oder auch Teilsanierungen im Vordergrund stehen.

Energieberater suchen und finden
Mehrfach hat es in der Vergangenheit negative Berichte über die Tätigkeit von Energieberatern gegeben. Leider ist der Begriff „Energieberater“ keine geschützte Bezeichnung. Allerdings haben sowohl die dena (Deutsche Energie Agentur) als auch diverse Verbände von Energieberatern Datenbanken aufgelegt, in denen kompetente Energieberater gelistet sind. So werden beispielsweise in der Energieeffizienz-Expertenliste www.energie-effizienz-experten.de nachweislich qualifizierte Fachkräfte geführt; die dena prüft Qualifikationen und stichprobenartig Arbeitsergebnisse. Gleiches gilt für den GIH, der auf seiner Website die Suche nach kompetenten Beratern ermöglicht – auch für die Beratung vor dem Heizungstausch (die frühere gesetzliche Pflichtberatung ist seit Juli 2026 entfallen).
So erkennen Sie einen qualifizierten Energieberater

Der Sanierungsfahrplan als Wegweiser
Eine ausführliche Vor-Ort-Beratung mündet häufig in einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Darin schlägt der Energieberater die sinnvollen Maßnahmen in einer aufeinander abgestimmten Reihenfolge vor und ordnet sie nach Wirkung und Wirtschaftlichkeit. So sanieren Sie Schritt für Schritt statt planlos – und vermeiden, dass eine Maßnahme die nächste erschwert. Vergleichen Sie anschließend die Angebote der Fachbetriebe sorgfältig.
Fazit
Nicht nur bei gesetzlich vorgesehenen Informationsgesprächen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz oder bei Förderprogrammen mit Fachnachweis ist es sinnvoll, qualifizierten Rat einzuholen. Für Mieter kann sich das sehr schnell lohnen, da die Beratungen durch die Verbraucherzentralen kostengünstig oder kostenlos sind.
Aber gerade bei der Auswahl der richtigen Heizung oder sinnvollen Möglichkeiten zur Heizungsmodernisierung können Hauseigentümer von der Energieberatung profitieren, zumal die derzeit schnell wechselnden Förderungsrichtlinien für Privatpersonen sehr unübersichtlich sind.
Vom GEG zum GModG: Was das für Hausbesitzer bedeutet Das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die… weiterlesen



