Die Verunsicherung war in den letzten Jahren groß. Viele Immobilienbesitzer und Mieter wären daher sicherlich froh, wenn sie in diesem Jahr einfach in Ruhe heizen könnten, ohne sich allzu viel Gedanken machen zu müssen. Das wird wohl ein frommer Wunsch bleiben – aber wenn man weiß, was für 2026 beschlossen oder geplant ist, kann man sich besser darauf einstellen. Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Änderungen vor.
Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, umgangssprachlich „Heizungsgesetz“)
Dies ist die größte Unbekannte, die man im Blick haben sollte. Nach jetzigem Stand wird es ab Juli 2026 in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern Pflicht, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Dies gilt sowohl für Bestandsbauten als auch für Neubauten in Baulücken. Bei Neubauten in Neubaugebieten muss die 65-Prozent-Regel bereits seit Anfang 2024 eingehalten werden. Solange sie funktionsfähig sind, können alte Öl- und Gasheizungen in Bestandsbauten weiterbetrieben werden.
Insgesamt sind über 80 Städte in Deutschland von der neuen Regelung betroffen. Allerdings haben CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, das Gesetz in dieser Form abzuschaffen beziehungsweise durch ein neues und flexibleres Gebäudemodernisierungsgesetz zu ersetzen. Das neue Gesetz soll noch vor der zweiten Jahreshälfte 2026 beschlossen werden – sicher ist das aber nicht. Bis dahin gelten die alten Regeln unverändert weiter.

Was tun?
Wer eine alte, aber funktionsfähige Öl- oder Gasheizung betreibt, kann diese vorerst unverändert weiter nutzen und abwarten, welche langfristigen Regelungen beschlossen werden. Es gibt keinen Grund, sich durch Schlagzeilen unter Druck setzen zu lassen. Wer eine neue Heizung einbauen will oder muss, sollte bei der Auswahl besonderes Augenmerk auf den ökologischen Aspekt legen.
Damit ist man nicht nur hinsichtlich möglicher Änderungen auf der relativ sicheren Seite. Es ist schlicht auch umweltfreundlicher. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch den nächsten Punkt.
Neue Vorgaben für die Förderung von Wärmepumpen
Wärmepumpen können eine vollwertige Alternative zu einer neuen Heizung sein. Ihr Einbau wird mit bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert, doch gelten in diesem Jahr strengere Regeln für die Förderung. Nicht, weil der Einbau von Wärmepumpen gedrosselt werden soll. Vielmehr will die Bundesregierung zum einen sicherstellen, dass besonders effiziente Modelle gefördert werden.
Zum anderen spielt der Lärmschutz eine Rolle, da sich manch ein Nachbar von überlauten Geräuschen einer Wärmepumpe gestört fühlte. Konkret werden nur noch Modelle gefördert, die mindestens 10 Dezibel (statt bisher 5 Dezibel) unter dem Grenzwert der EU-Ökodesign-Verordnung liegen. Die Maximalwerte liegen somit, je nach Heizleistung der Wärmepumpe, bei 55 bis 78 Dezibel. Außerdem werden nur noch Smart-Meter-fähige Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 gefördert.

Was tun?
30 Prozent Grundförderung, bis zu 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus bei Ersatz einer alten Öl- oder Gasanlage, dazu bis zu 30 Prozent Einkommensbonus für Haushalte mit geringem Einkommen und weitere 5 Prozent für besonders effiziente Systeme: Auf die Förderung von maximal 70 Prozent der Kosten sollte niemand verzichten, der sich eine Wärmepumpe anschaffen will.
Die Vorgaben sind zwar strenger, kommen aber dem Käufer beziehungsweise Nutzer ebenfalls zugute – durch weniger Lärm, höhere Effizienz und damit geringere Kosten.
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Steigende CO2-Abgabe verteuert Heizen mit fossilen Energien
Die CO2-Abgabe je Tonne steigt. Während für das vergangene Jahr ein Festpreis 55 Euro galt, greift in diesem Jahr ein Preiskorridor zwischen 55 und maximal 65 Euro. Das kann Mehrkosten von bis zu 1,4 Cent pro kWh Erdgas und 20,7 Cent pro Liter Heizöl nach sich ziehen. Multipliziert man diese Werte mit dem eigenen Jahresverbrauch, kann man seine voraussichtlichen individuellen Mehrkosten berechnen.
Die meisten Haushalte dürften einen niedrigen bis mittleren dreistelligen Eurobetrag draufzahlen. Das Geld fließt hauptsächlich in Transformationsfonds, aus denen beispielsweise Förderprogramme für den Heizungstausch mitfinanziert werden. Immerhin fällt 2026 die Gasspeicherumlage weg, die allerdings nur einen kleinen Teil des Gaspreises ausmachte.

Was tun?
Gegen die Mehrkosten kann man nichts machen, zumindest nicht direkt. Sie haben aber einen Grund: Die steigenden CO2-Preise sollen das Heizen mit fossilen Energien verteuern und einen Umstieg auf umweltfreundlichere Technologien schmackhaft machen. Das – oder eine tiefgreifende Sanierung – ist allemal eine Überlegung wert.
Zwar ist die Abgabe auch für 2027 auf maximal 65 Euro festgelegt. Danach aber entscheidet der Markt beziehungsweise der Emissionshandel, und es ist wahrscheinlich, dass die CO2-Abgabe weiter steigen wird. Studien kommen zu unterschiedlichen Prognosen, die die CO2-Abgabe im Jahr 2030 zwischen 120 und 300 Euro pro Tonne CO2 sehen.
Solarpflicht wird ausgeweitet
Solarpflicht bedeutet, dass man bei Neubauten oder Dachsanierungen eine Photovoltaik-Anlage installieren muss. Eine bundesweite Regelung gibt es nicht, doch erlassen immer mehr Bundesländer entsprechende Vorgaben. Neu ist, dass in Nordrhein-Westfalen von 2026 an eine PV- oder eine Solarthermieanlage montiert werden muss, wenn das Dach grundlegend erneuert wird. Ausgenommen sind Dächer, die kleiner als 50 Quadratmeter sind. In Schleswig-Holstein gibt es zwar schon seit 2025 eine Solarpflicht bei Neubauten. Eine Übergangsfrist befreite davon jedoch noch in bestimmten Fällen. Diese Frist läuft Ende März 2026 aus. Weitere Bundesländer haben ihre bereits bestehende Solarpflicht konkretisiert oder ausgeweitet.

Was tun?
Pflicht ist Pflicht. Wer unter bestehende oder neue Regelungen fällt, kommt nicht umhin, sie zu erfüllen. Grämen muss man sich deswegen nicht, weil die Anschaffung einer PV- oder einer Solarthermie-Anlage auf lange Sicht ökologisch und meistens auch ökonomisch von Vorteil ist. Noch besser ist es, wenn die Entscheidung für eine solche Investition selbstbestimmt und aus Überzeugung getroffen wird. Wichtig bleibt: Kaufen Sie nicht irgendetwas, sondern lassen Sie sich gut beraten, insbesondere zur Dimension der Anlage.
Hier finden Sie die wichtigsten Infos zur Solarpflicht auf einen Blick.
Keine Schonfrist mehr für alte Kamin- und Holzöfen
Besitzer älterer Kamin- und Holzöfen müssen strengere Vorgaben der Bundes-Immissionsschutzverordnung im Blick behalten. So dürfen Holz- und Kaminöfen, die zwischen Januar 1995 und März 2010 installiert wurden, nur noch maximal 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Bestandsschutz gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen.
Wer die Schwelle reißt, muss die Anlage entweder stilllegen oder entsprechend nachrüsten. Sie zu ignorieren, kann teuer werden: Werden solche Öfen trotz höherer Werte weiterbetrieben, muss mit einem Betriebsverbot und Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Was tun?
Es ist höchste Zeit, die eigene Anlage zu prüfen beziehungsweise prüfen zu lassen. Dafür kann man einen Schornsteinfeger beauftragen, der die Abgaswerte misst und die Einhaltung der Grenzen schriftlich bestätigt. Auch die Modellsuche über die Datenbank HKI-CERT kann Aufschluss geben. Ein Anruf beim Hersteller kann gegebenenfalls auch weiterhelfen.
Kein nationales Heizungslabel mehr
Energielabel auch an älteren Heizkesseln und -thermen sollten, ähnlich wie etwa bei Elektrogeräten, auf den ersten Blick zeigen, wie energieeffizient das Gerät ist. Das Label wurde 2017 eingeführt – und nun wieder abgeschafft. Es hat nicht wie beabsichtigt dazu geführt, dass besonders viele Menschen auf energiesparendere Alternativen umgestiegen sind.
Die Abschaffung wurde zwar als Entbürokratisierung bezeichnet, doch wahr ist auch, dass es von diesem Jahr an ein neues und einheitliches EU-Label für Heizgeräte gibt. Es ersetzt etwaige nationale Labels.

Was tun?
Nicht mehr und nicht weniger als sonst hoffentlich auch: Auf die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit der eingesetzten Technologien und Geräte achten und gegebenenfalls eine Sanierung, Nachrüstung oder einen Tausch in Betracht ziehen.
Wann lohnt sich eine neue Heizungsanlage?
Wann lohnt sich eine neue Heizungsanlage? Ob sich eine Modernisierung der Heizungsanlage lohnt, entscheidet in erster Linie das Alter der… weiterlesen

