Nebenkostenrechner für Mieter

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Nebenkosten werden oft auch die zweite Miete genannt. Seit Jahren steigen diese Ausgaben – Berechnen Sie hier die vermutliche Höhe Ihrer Nebenkosten pro m2.

Nebenkosten sind laufende Kosten für den Betrieb des Gebäudes; Mieter tragen sie nur, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist und die Position nach der Betriebskostenverordnung umlagefähig ist. Die durchschnittlichen Betriebskosten lagen 2024 bei rund 2,67 Euro pro m² im Monat; rechnet man alle möglichen Posten zusammen, kann die „zweite Miete“ bis zu 3,68 Euro pro m² erreichen. Da kann eine beträchtliche Summe zusammenkommen.

Nebenkosten pro m²: das Wichtigste in Kürze

  • 2024 zahlten Mieter im Schnitt rund 2,67 € pro m² im Monat an Betriebskosten — bei Anfall aller Posten bis zu 3,68 €.
  • Heizung und Warmwasser sind der größte Posten und müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
  • Weicht Ihre Abrechnung stark nach oben ab, lohnt die Prüfung auf nicht umlagefähige Posten — z. B. über den Mieterverein.
Nebenkostenabrechnung © creativemariolorek, stock.adobe.com
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Den größten Posten bei den Nebenkosten stellen die Kosten für Heizung und Warmwasser dar. Bei zentraler Versorgung mit mehreren Nutzern werden Heiz- und Warmwasserkosten nach Heizkostenverordnung zumindest anteilig verbrauchsabhängig verteilt: regelmäßig 50 bis 70 Prozent nach erfasstem Verbrauch, der Rest nach Wohn- oder Nutzfläche. Hierunter fallen aber zum Beispiel auch Kosten für die Heizungswartung oder die Ablesung durch die Messdienste.

Aber es gibt noch eine Vielzahl anderer Posten, die als Nebenkosten vom Vermieter an die Mieter weitergegeben werden dürfen. Dazu zählen neben dem Wasserverbrauch und den Kosten für Abwasser etwa Hausmeister, Kosten für den Aufzug, den Allgemeinstrom (bei der Außenbeleuchtung, im Treppenhaus oder Keller) oder auch Grundsteuer, Müllabfuhr und Schornsteinfeger.

Vergleich

Betriebskostenspiegel 2024: typische Nebenkosten pro m²

PostenØ Euro pro m² / Monat
Heizung & Warmwasser1,32 (Spitze 2,18)
Sach- & Haftpflichtversicherung0,31
Wasser & Abwasser0,29
Grundsteuer0,18
Müllbeseitigung0,16
Quelle: Deutscher Mieterbund — Betriebskostenspiegel für das Abrechnungsjahr 2024 (veröffentlicht Dezember 2025) · Stand 2026
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Der Nebenkostenrechner macht die Abschätzung einfach

Bei dieser Vielzahl an unterschiedlichen Kostenarten ist es sehr schwierig, sich vorab darüber klar zu werden, wieviel Nebenkosten bei einer neuen Wohnung auf einen zukommen. Aber unser Nebenkostenrechner hilft auch bei der Klärung, ob die eigenen Nebenkosten noch im Rahmen liegen oder im Vergleich viel zu hoch sind.

Einfach die Größe der Wohnung eingeben und schon das Ergebnis sehen

Unser Nebenkostenrechner ist denkbar einfach zu bedienen. Geben Sie einfach die Wohnfläche links ein. Und schon werden alle Nebenkosten in der rechten Spalte aufgezeigt. Die Berechnung orientiert sich an den Vergleichswerten des Betriebskostenspiegels, den der Deutsche Mieterbund seit 2004 regelmäßig erhebt (zuletzt für das Abrechnungsjahr 2024).

Neben der Auflistung der Kosten für die einzelnen Posten von Heizung über Wasser und Abwasser bis zu Hausmeister, Reinigung und Müllabfuhr wird auch die zu erwartende Gesamtsumme dargestellt.

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Fazit

Unser Nebenkostenrechner zeigt sehr schnell ein Ergebnis über die zu erwartenden durchschnittlichen Nebenkosten bei einer bestimmten Wohnfläche. Aber nicht nur vor dem Einzug in eine neue Wohnung hilft der Rechner, sondern auch zum Vergleich. Weicht die eigene Nebenkostenrechnung erheblich nach oben ab, so sollte man sich diese noch einmal genauer anschauen, ob ggf. Posten enthalten sind, die nicht umgelegt werden dürfen. Neben Rechtsanwälten für Mietrecht bieten vor allem Mietervereine eine Überprüfung an.

Checkliste

Nebenkosten zu hoch? So prüfen Sie

Eigene Abrechnung Posten für Posten mit dem Betriebskostenspiegel vergleichen.
Prüfen, ob nur umlagefähige Posten (§ 2 Betriebskostenverordnung) enthalten sind — Verwaltungs- und Reparaturkosten gehören nicht dazu.
Heiz- und Warmwasserkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet sein — sonst gilt ein Kürzungsrecht von 15 % (§ 12 HeizkostenV).
Belegeinsicht beim Vermieter verlangen und Einwendungen innerhalb von 12 Monaten ab Zugang erheben (§ 556 BGB).
Im Zweifel über Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht prüfen lassen.
Quelle: Gesetze im Internet — BetrKV §§ 1–2, HeizkostenV §§ 6–8/12, BGB § 556 · Stand 2026
Heizkostenabrechnung © M. Schuppich, stock.adobe.com
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