Heizkosten sparen mit Kaminöfen
Viele Verbraucher haben den Kaminofen als Möglichkeit entdeckt, Heizkosten zu sparen. Rund 90 Prozent der Öfen werden einzig und allein aus diesem Grund angeschafft. Die Verkaufszahlen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Wer sich einen Kaminofen anschafft, muss allerdings ein paar Dinge beachten.
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Darauf muss man beim Heizen mit einem Kaminofen achten
Mit der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV), die 2015 mit der zweiten Stufe nochmals angepasst wurde, wurdenverschärfte Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen für Kaminöfen vorgesehen. Damit wurden auch Austauschfristen für ältere Öfen festgelegt.
Die Grenzwerte liegen danach bei 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,04 g/m³ Feinstaub. Der Wirkungsgrad muss bei mindestens 75 % (bei Kachelöfen bei 80 %) liegen.
Das richtige Holz ist entscheidend
Außerdem darf nur naturbelassenes Holz verheizt werden. Es darf also weder behandelt noch beschichtet sein. Auch muss das Holz trocken sein. Es gibt einen Grenzwert, der genau bestimmt, wie feucht Holz sein darf.
Zum Anheizen nimmt man am besten schmal gespaltenes Holz und Holzanzünder. Damit erreicht eine hohe Temperatur in kurzer Zeit. Bei zu dicken Holzscheiten steigen die Schadstoffemissionen. Außerdem ist eine ausreichende Luftzufuhr wichtig beim Anheizen. Der Ofen sollte nicht übervoll sein, weil ansonsten zu viele Gase entstehen können. Dies verursacht ebenso Schadstoffe, da die Gase nicht vollständig verbrennen. Stattdessen sollte man öfter Holz nachlegen.
Einmal im Jahr Wartung für Kaminöfen
Ist die Asche am Ende weiß und ganz fein, dann ist das ein Zeichen dafür, dass das Holz sauber verbrannt wurde. Sind dagegen noch Reste von verbranntem Holz zu sehen, ist dies Hinweis auf eine schlechte Verbrennung, ebenso wie dunkler Holzrauch und eine starke Rußentwicklung.
Einmal jährlich sollte der Kamin gewartet werden, um sicherzustellen, dass die Anlage auch einwandfrei arbeitet. Der Kaminofen wird nicht nur bei Einbau vom Schornsteinfeger abgenommen, sondern auch während des Betriebs regelmäßig vom Schornsteinfeger überprüft, Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und aus Sicherheitsgründen sinnvoll.
Um das ganze Jahr hindurch immer gut informiert zu sein, können sich Verbraucher die Broschüre „Schadstoffarmes Heizen mit Holz“ über die Internetseite des Umweltbundesamtes herunterladen. Sie liefert wichtige Tipps zum Thema Kamin.
Das ist beim Kauf von Kaminöfen wichtig
Wer sich einen Kaminofen zulegt, sollte auch das Label „CE“ achten. Nur damit entspricht der Kaminofen auch den EU-Richtlinien entspricht. Öfen ohne CE-Kennzeichnung dürfen in Deutschland nicht betrieben werden und werden vom Schornsteinfeger nicht abgenommen. Seit dem 1.1.2022 müssen Kaminöfen außerdem der Ecodesign-Richtlinie entsprechen. Hier sind Emissionsgrenzwerte festgelegt, die dann in ganz Europa gelten.
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Nachträglicher Einbau von Kaminöfen- geht das?
Grundsätzlich können Kaminöfen auch nachträglich eingebaut werden. Mieter benötigen jedoch zunächst die Einwilligung des Vermieters. Voraussetzung für den Einbau: Es muss ein Schornstein vorhanden sein. Ist das nicht der Fall, kann der Schornstein nachträglich ein- oder angebaut werden. Meist wird dazu an der Fassade ein doppelwandiges Edelstahlrohr angebracht. Dann wird ein Loch in die Hauswand gebohrt, über das das Abgasrohr des Kamins mit dem außen angebrachten Schornstein verbunden wird. Auch hierbei muss der Schornsteinfeger einbezogen werden.
Bei der Installation müssen darüberhinaus Bestimmung des Brandschutzes beachtet werden. Das bedeutet, dass der Kamin weit genug entfernt von allen brennbaren Stoffen aufgebaut wird. Steht der Ofen auf einem Holz- oder Parkettboden muss eine Schutzplatte aus Glas oder Metall darunterliegen.
Bei Neubauten gilt, dass nur Feuerungsanlagen installiert werden dürfen, die über einen externen Luftanschluss verfügen. Das schreibt das Gebäude-Energie-Gesetz vor. Über den Anschluss wird Sauerstoff zugeführt, der für die Verbrennung benötigt wird. Auch beim Einbau von Kaminen in sanierte Altbauten gelten diese Vorgaben.
Es gilt also eine Menge zu beachten. Aus diesem Grund sollte man zunächst einen Termin mit dem Schornsteinfeger vereinbaren. Der Schornsteinfeger informiert über Möglichkeiten und Vorschrifte, so dass schon vorab Fehlentscheidungen vermieden werden. Schließlich ist es auch der Schornsteinfeger, der die Anlage am Ende abnimmt. Vorher darf sie nicht in Betrieb genommen werden.
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