Heizung im Sommer abschalten?

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Heizung im Sommer abschalten ist nicht immer optimale Lösung

Wenn es Sommer und draußen warm ist, liegt der Gedanke nahe: Um Geld zu sparen, wird die gesamte Heizung kurzerhand abgeschaltet. Diese Entscheidung ist aber nicht in allen Fällen zielführend.

Unter dem Aspekt Energieeffizienz scheint das Abschalten auf den ersten Blick meist zwar sinnvoll, doch nicht in allen Fällen spart der Schritt auch wirklich Geld. Zudem kann die Gesundheit der Bewohner darunter leiden, wenn die dauerhafte Versorgung mit warmem Wasser unterbrochen wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Heizung im Sommer komplett abzuschalten kann Gas oder Strom sparen — bei Anlagen mit Warmwasserbereitung droht aber Legionellengefahr.
  • Komfortabler ist der Sommerbetrieb der Heizung: Die Räume bleiben kalt, das Warmwasser läuft auf 60 °C weiter.
  • Wer komplett abschaltet, sollte Heizkörperthermostate aufdrehen und Räume regelmäßig lüften, um Feuchteschäden zu vermeiden.
Richtig heizen im Sommer und Winter © Delphotostock, stock.adobe.com
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Diverse Faktoren bei Entscheidung berücksichtigen

Eins vorweg: Nur dass die Außentemperaturen steigen, sollte kein Grund sein, die Heizung eines Hauses ganz auszuschalten. In die Entscheidung sind neben der Wetterlage zudem weitere Faktoren einzubeziehen. Zentral sollten dabei die Fragen sein:

  • Wie ist die Konstruktion des jeweiligen Heizungssystems?
  • Wie ist die Dämmung des Gebäudes beschaffen?
  • Wie steht es um die Bausubstanz; wie reagieren die Wände auf Temperaturschwankungen?

Abschalten muss nicht zwingend Ersparnis bringen

Für die meisten Anlagen ist im Sommer nicht ein dauerhafter Heizbetrieb auf niedriger Stufe sinnvoll, sondern der Sommerbetrieb: Die Raumheizung bleibt aus, die Warmwasserbereitung läuft weiter. Ganz abschalten sollten Sie die Anlage nur, wenn Warmwasser dezentral über Boiler oder Durchlauferhitzer erzeugt wird oder der Fachbetrieb dies für Ihre konkrete Anlage freigibt.

Feuchtigkeit ist vor allem dann ein Thema, wenn warme, feuchte Luft auf kühle Wandflächen trifft – etwa in Keller- oder Souterrainräumen. Entscheidend sind deshalb Luftfeuchte, Lüftungszeitpunkt und Wandtemperatur. Ein Hygrometer und Lüften in kühleren Morgen- oder Abendstunden helfen meist mehr als ein pauschales Weiterheizen im Sommer.

Der Tipp: Nutzen Sie den Sommerbetrieb statt Dauerheizen. Sobald die Nachttemperaturen dauerhaft über etwa 12 bis 15 °C liegen, kann die Raumheizung meist deaktiviert bleiben; die Warmwasserbereitung darf bei zentraler Warmwasseranlage aber nicht mit abgeschaltet werden.

Temperaturgrenze manuell variieren

Vorlauftemperatur der Heizung definieren: Zahlreiche Anlagen ermöglichen den Komfort, die Grenze für eine bestimmte Raum- oder Außentemperatur variabel einzustellen, so dass die Heizung bei einer vorher festgelegten Temperatur automatisch anspringt.

Intelligente Regelung der Raumtemperatur beispielsweise via Smartphone © Andrey Popov, stock.adobe.com

Mit dieser Lösung bleibt die Bausubstanz des Gebäudes auch bei Heizungen ohne Sommermodus konstant erwärmt und kühlt nicht aus. Mit einem witterungsabhängigen Regelungssystem lassen sich zudem durchaus spürbar die Heizkosten senken.

Der Tipp: Prüfen Sie an der Regelung den Sommerbetrieb oder die Heizgrenztemperatur. Moderne Anlagen schalten die Raumheizung oft automatisch ab; trotzdem lohnt die manuelle Kontrolle am Gerät oder in der App.
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Im Zweifel Spezialisten beauftragen

Bei älteren Heizsystem mit konstanter Temperatur im Kessel können außerhalb der Heizperiode die im Winter benötigten hohen Vorlauftemperaturen manuell angepasst und reguliert werden.
Erfolgt die Nachregulierung beziehungsweise das übergangsweise Abstellen zum ersten Mal ist zwingend, dass die nötigen Einstellungen von einem Heizungsfachmann vorgenommen werden. Auch um die möglichen potentiellen Gesundheitsrisiken auszuschließen.

Techniker erklärt Kunde die Heizung © Gina Sanders, stock.adobe.com
Fachbetriebe können weiterhelfen © Gina Sanders, stock.adobe.com

Vor Legionellen schützen

Unbedingt zu beachten ist: Heizungsanlagen mit integrierter Trinkwasserspeicherung sollten unter keinen Umständen komplett abgeschaltet werden – egal wie heiß der Sommer sein mag.

Die Warmwasserbereitung muss durchgehend gewährleistet bleiben; die Gefahr für gesundheitsgefährdende Legionellen ist zu groß.

Schalten Sie den Warmwasserkreislauf der Heizung nicht aus
Schalten Sie den Warmwasserkreislauf der Heizung nicht aus

Wasser stets warmhalten

Diese Bakterien bilden sich möglicherweise, wenn keine regelmäßige Erhitzung des Wasserkessels stattfindet, aus dem die Flüssigkeit zum Duschen, Waschen, Spülen und Trinken bezogen wird. Die benötigte Energie, um Warmwasser bereitzuhalten, ist also sinnvoll eingesetzt.

Der Tipp: Trinkwasser-Zirkulationspumpen nicht beliebig per Zeitschaltuhr abschalten. In Anlagen mit Zirkulation sollten die Temperaturen im Warmwassersystem eingehalten werden; eine zeitweise Abschaltung gehört in die Planung des Fachbetriebs und darf die Trinkwasserhygiene nicht gefährden.

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Heizungspumpe im Auge behalten

Fällt dennoch die Entscheidung, die Heizung ganz abzustellen, ist zu beachten, dass davon auch die Umwälzpumpe betroffen ist. Doch nicht immer wird diese automatisch ausgestellt; ein prüfender Blick lohnt gerade bei Heizungen älterer Modelle.

Der Tipp: Sofern das Regelungssystem nicht schon automatisch dafür sorgt, die Pumpe mindestens einmal im Monat anschalten, um die Gefahr zu minimieren, dass diese sich festsetzt.

Als Alternative zum Abstellen kann die Pumpenleistung auch heruntergeregelt werden. Aber Achtung: Manche Heizungen verfügen über mehrere Pumpen.

Da ausschließlich die Umwälzpumpen abgeschaltet werden dürfen, die für die Wasserzirkulation der Heizung sorgen, sollte bei Unsicherheiten auf die Unterstützung eines Spezialisten nicht verzichtet werden. Noch einmal sei betont: Die Umwälzung des Trinkwassers muss stets sichergestellt sein.

Sommerbetrieb: Zeitgemäße Lösung

Um diesem Umstand gerecht zu werden, ist ein Sommerbetrieb bei den meisten modernen Heizungssystemen mittlerweile Standard; dabei wird der reguläre Heizbetrieb gestoppt, während Wasser nach wie vor erwärmt wird.

Sommerbetrieb: Zeitgemäße Lösung

1. Wird Warmwasser über die Heizung bereitet?

JaHeizung NICHT komplett abschalten — Sommerbetrieb wählen (nur Warmwasser, Heizkreis aus), sonst kein Warmwasser.
Nein (z. B. Durchlauferhitzer)Komplett-Aus möglich.
SolarthermieKomplett-Aus nur, wenn das Warmwasser sicher unabhängig vom Kessel läuft (eigener Speicher, eigene Regelung, keine Nachheizung über Kessel) und Bedienungsanleitung/Fachbetrieb das Abschalten erlaubt. Solar-Regler, Pumpen und Hygiene-/Legionellenfunktion müssen weiterlaufen.

2. Brennwert-Gerät oder Wärmepumpe?

BrennwertBei langem Stillstand kann sich Kondensat sammeln. Hersteller empfehlen oft 1× pro Monat 10 Min. Heizbetrieb im Sommer. Lieber Sommermodus statt komplett aus.
WärmepumpeHat eigene Sommerlogik — Anlage entscheidet selbst, nicht manuell abschalten.

3. Sind im Haus Räume frostgefährdet (z. B. unbeheizter Keller mit Wasserleitung)?

JaFrostschutz-Funktion der Regelung aktiv lassen (10–12 °C Mindesttemperatur). Komplett-Aus nur, wenn Wasserleitungen sicher entleert sind.
NeinBei Sommerabschaltung Frostschutz-Reaktivierung bei plötzlichem Kälteeinbruch im September auf dem Schirm haben.
Quellen: Verbraucherzentrale (Heizung im Sommer 2026), Hersteller-Bedienungsanleitungen Vaillant/Viessmann/Buderus, TrinkwV (Warmwasser 55–60 °C) · Stand: Mai 2026

In der Regel ist am Einstellpult der Heizungsanlage ein entsprechendes selbsterklärendes Symbol für den Sommerbetrieb angebracht.

Der Tipp: Die Voreinstellung der Gradzahl für die Abschaltgrenze an das individuelle Wohlfühlbedürfnis anpassen.

Ventile voll öffnen

Um zu verhindern, dass sich die Thermostatventile verklemmen, sollten diese bei einer ausgeschalteten Heizung voll geöffnet werden. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dazu kommen, dass das Ventil festsitzt und der Stift klemmt, kann das Problem meist leicht und ohne Werkzeug gelöst werden.

Dazu muss lediglich der entsprechende Aufsatz am Regler abgenommen werden, der im Normalfall mit einem Stellring oder einer Klemmschraube befestigt ist. Durch leichtes Klopfen gegen das Ventil oder sanftes Ziehen am Stift kann die Blockade meistens problemlos gelöst werden.

Handlungsempfehlungen für Mieter

Grundsätzlich haben Mieter das Recht auf ausreichend temperierte Räume. Eine gesetzlich festgelegte Dauer der Heizperiode gibt es zwar nicht; als Richtschnur gilt häufig die Zeit zwischen 1. Oktober und 30. April. Auch außerhalb dieses Zeitraums muss die Heizung aber laufen, wenn die Wohnung bei kühler Witterung nicht mehr ausreichend warm wird – insbesondere bei länger anhaltenden Raumtemperaturen unter etwa 18 °C.

Mietrecht © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
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Klare Mindesttemperaturen

Laut Deutschem Mieterbund muss der Vermieter die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad erreicht werden kann.

Allerdings muss der Vermieter nicht durchgängig diese Mindesttemperaturen garantieren. Nachts, also zwischen 23 beziehungsweise 24 und 6 Uhr, reichen nach der Nachtabsenkung 18 Grad aus.

Mietrecht © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
Mietrecht gibt klare Regeln vor © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
Der Tipp: Mindesttemperaturen sind vor allem durch Rechtsprechung und Mietvertrag geprägt. Klauseln, die tagsüber nur deutlich niedrigere Temperaturen zulassen, können unwirksam sein; bei Streit sollten Mieter Temperaturen dokumentieren und Mieterverein oder Rechtsberatung einbeziehen.
Lassen Sie ihr Haus nicht ausküheln
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Heizungsausfall berechtigt zu Mietminderung

Wird die Mindesttemperatur in kalten Monaten nicht erreicht, liegt – so der Mieterbund – ein Wohnungsmangel vor, was auch bei einem Ausfall der Warmwasserversorgung zutrifft. Der Vermieter ist verpflichtet, diesen Mangel abzustellen.

Solange dies nicht geschehen ist, kann die Miete gemindert werden. Eine fristlose Kündigung kommt nur im Extremfall in Betracht, etwa wenn die Nutzung der Wohnung mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung verbunden ist und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Vor einer Mietminderung oder Kündigung sollten Mieter den Mangel dokumentieren, den Vermieter informieren und rechtlichen Rat einholen.

Solaranlage © Smileus, stock.adobe.com
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