Mit Inkrafttreten der zweiten Stufe des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchV) gelten für Holzheizungen ab 2015 neue Grenzwerte. Die zulässige Feinstaub- und Kohlenmonoxidemission liegt dann nicht mehr bei 60 mg/m3, wie bislang, sondern wird auf 20 mg/m3 abgesenkt. Bis dato wurde das Einhalten der neuen Werte von den Heizungsherstellern als problemlos propagiert. Wenn ab Januar aber der Anlagenbetreiber ins Spiel kommt, könnte es mit der Einhaltung der strengeren Grenzwerte schwierig werden.
Werte nur im Labor erreicht
Schon seit 2014 gilt als Fördervoraussetzung für Pelletheizungen im Marktanreizprogramm die Einhaltung der ab 2015 gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid. Hierfür reicht bislang ein Nachweis des Herstellers aus, dass die Werte eingehalten werden. Für die zweite Stufe des BImSchV ist das allerdings nicht mehr genug. Hier wird die Einhaltung der Grenzwerte im praktischen Betrieb, also beim Anlagenbetreiber vor Ort, gefordert. Da Hersteller von Pelletheizungen und Co. die Werte für ihre Anlagen in der Regel unter Laborbedingungen messen, können die Werte in der Praxis durchaus stark abweichen. Je nachdem, welche Brennstoffe verwendet werden – im Teststand wird zumeist auf Holzpellets mit ENplus-Siegel zurückgegriffen – können das Abbrennverhalten und damit auch der Feinstaub- und Kohlenmonoxidausstoß, erheblich abweichen. Insbesondere bei Holzhackschnitzeln, die einen unterschiedlichen Feuchtegehalt aufweisen, können die belastenden Werte durchaus höher sein, als im Labortest.
Betreiber und Installateur entscheiden mit
Doch nicht nur die Brennstoffwahl, auch das Heizverhalten des Anlagenbetreibers selbst sind wichtige Stellschrauben, die die Abgaswerte mit beeinflussen. Nicht zuletzt ist auch der Installateur ein Regulator, wenn es um Abweichungen zwischen Labor- und Praxisemission geht. Ein auf dem Gebiet Pelletheizungen erfahrener Installateur wird nicht nur beim Einbau der Anlage eine optimale Systemdimensionierung vornehmen, sondern auch die entsprechenden Einstellungen für einen möglichst immissionsarmen Betrieb der Anlage bei entsprechender Wartung wählen.
Neue Pelletheizung noch in 2014
Zwar stehen Verbände und Kesselhersteller noch mit dem Gesetzgeber in enger Kommunikation, was das Einhalten der neuen Grenzwerte angeht, ob dieser sich auf Toleranzen einlässt, ist allerdings fraglich. Verbraucher, die einen Heizungstausch in den kommenden Jahren ins Visier genommen haben, sollten sich nach Möglichkeit noch in diesem Jahr für den Einbau entscheiden. Für bis zum 31.12.2014 in Betrieb genommene Pelletheizung gelten für die gesamte Betriebsdauer die Grenzwerte der 1. Stufe des BImSchV, während Inbetriebnahmen ab 2015 ausnahmslos nach der 2. Stufe des BImSchV geregelt werden. Auch die derzeit niedrigen Zinsen sprechen für einen sofortigen Heizungstausch, außerdem sind die Förderbedingungen stabil und die Anschaffung einer Pelletheizung wird mit mindestens 2.400 Euro bezuschusst. Last, but not least sind die Pelletpreise im Vergleich zu Heizöl derzeit auf einem sehr niedrigen Preisniveau und um mehr als 35 Prozent günstiger zu bekommen als Öl.