Kosten und Förderung einer Wohnraumlüftung
Eine Wohnraumlüftung sorgt nicht nur für saubere Luft, sie spart auch Energie ein und senkt so Kosten. Allerdings verursacht die Anschaffung einer Wohnraumlüftung zunächst selbst Investitionen. Neben den einmalig anfallenden Anschaffungskosten kommen weitere Ausgaben während des laufenden Betriebs hinzu. Dazu zählen zum Beispiel Betriebsstrom, Wartungsarbeiten wie Filterwechsel und Reinigung und eventuell entstandene Finanzierungskosten.
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Wird eine Lüftungsanlage in einem bestehenden Gebäude nachgerüstet, können je nach Lüftungstyp unterschiedlich hohe Kosten für den baulichen Aufwand entstehen. Wir geben Ihnen in diesem Artikel Anhaltspunkte, welche Kosten für eine Wohnraumlüftung auf Sie zu kommen können.
Die Kosten für eine Lüftungsanlage hängen von folgenden Faktoren ab:
- Art der Anlage: zentral oder dezentral
- Energetischer Zustand des Gebäudes
- Größe des Hauses oder der Wohnung
- Anzahl der Bewohner
- Anspruch an die Luftqualität durch Filtersysteme
Kosten im Neubau
Im Neubau kann die Wohnraumlüftung von Anfang an eingeplant werden. Dieser Vorteil senkt die Investitionskosten im Vergleich zu einem aufwändigen Nachrüsten. In Neubauten werden überwiegend zentrale Lüftungsanlagen eingebaut, da die Anlage von Anfang eingeplant werden kann und damit beste Voraussetzungen gegeben sind.
Für eine energieeffiziente Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung planen Experten circa bis 50 Euro bis 70 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ein. Bei einem Einfamilienhaus mit 120 m2 sind das rund 7.500 Euro. Bei einer zentralen Wohnraumlüftung ohne Wärmerückgewinnung muss mit circa 25 bis 60 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gerechnet werden.
Kosten im Bestandsbau
Da im Bestandsbau meist nicht der Platz für eine zentrale Lüftungsanlage vorhanden ist und der Aufwand etwa für die Verlegung des Rohrsystems sehr hoch wäre, werden hier meist dezentrale Anlagen eingesetzt.
Diese benötigen einen vergleichsweise niedrigeren Installationsaufwand: eine Kernbohrung durch die Außenwand und einen Stromanschluss.
Einfache dezentrale Lüftungsgeräte ohne Steuerungsfunktion gibt es im Baumarkt bereits ab 250 Euro. Hochwertige Einzelraumgeräte mit Wärmerückgewinnung, die sich auch mit weiteren Geräten vernetzen lassen, werden zu Preisen zwischen 1.500 und 2.500 Euro angeboten.
Zu den Kosten für die Lüftungsgeräte kommen weitere für die notwendigen Kernbohrungen und auch für die notwendigen Stromanschlüsse hinzu. Geht man bei einem Haus mit 120 m2 von 5 notwendigen Geräten aus, dann kommen für die dezentralen Lüftungsgeräte mit Abluftgeräten und Regler zwischen 8.000 und 10.000 Euro zusammen.
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Förderung von Lüftungsanlagen
Bei einem Neubau können die Kosten für die Wohnraumlüftungsanlage bei dem Kredit zum energieeffizienten Bauen mit eingerechnet werden. Sie werden im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der Effizienzhausförderung finanziert.
Bei Sanierungen greifen die Förderungen für Einzelmaßnahmen (EM) oder die Fördermittel für die energetische Sanierung von Wohngebäuden (WG) des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle. Dabei können Hausbesitzer entweder Kredite oder Zuschüsse (ggf. mit Ergänzungskrediten) für die Lüftungsanlage beantragen. Gefördert werden zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Kompaktgeräte mit Wärmepumpe. Förderungswürdige Geräte müssen einen Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 75 Prozent erreichen.
Als Voraussetzung für die Förderung verlangt die KfW einen Nachweis in Form einer Luftdichtheitsmessung wie einem Blower-Door-Test. Bei einem Ergebniswert von 3,0 oder besser, darf die Förderung für Wohnraumlüftung beantragt werden. Die Kosten für die Luftdichtheitsmessung sind in der Förderung enthalten. Die Ventilatoren müssen effizient arbeiten und nicht mehr als 0,35 W/(m3/h) bzw. 0,45 W/(m3/h) verbrauchen.
Kompaktgeräte mit einer Abluft-Wärmepumpe (Wärmeübertrager Luft-Luft) müssen ebenfalls mindestens 75 Prozent Wärmerückgewinnung aufweisen, eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 erreichen und der Strombedarf des Ventilators darf höchstens 45 W/(m3/h) betragen.
Kompaktgeräte mit einer Luft-Luft- oder Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Wärmeübertrager müssen auch eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 erreichen und die Ventilatoren dürfen nicht mehr als 0,35 W/(m3/h) verbrauchen.
Kredite werden über 100 Prozent der anrechenbaren Kosten vergeben. Bei Zuschüssen erhalten die Antragssteller 20 Prozent der förderfähigen Kosten.
Steuerliche Förderung: Als Alternative zu den Fördermitteln können private Sanierer im selbst bewohnten Eigentum in den ersten beiden Jahren je 7 % und im dritten Jahr 6 % der entstandenen Kosten von der Steuerschuld abziehen.
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