Kosten und Förderung einer Wohnraumlüftung
Eine Wohnraumlüftung spart Energie und damit auch Kosten ein. Für ihre Anschaffung müssen aber erst einmal Investitionen eingeplant werden. Neben diesen einmal anfallenden Anschaffungskosten kommen Ausgaben für den laufenden Betrieb hinzu. Dazu zählen der Betriebsstrom, Wartungsarbeiten wie Filterwechsel und Reinigung und eventuelle Finanzierungskosten.
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Wird eine Lüftungsanlage im Bestandsbau nachgerüstet, können je nach Lüftungstyp unterschiedlich hohe Kosten für den baulichen Aufwand entstehen. Wir geben Ihnen in diesem Artikel Anhaltspunkte, welche Kosten für eine Wohnraumlüftung auf Sie zu kommen können.
Die Kosten für eine Lüftungsanlage hängen von folgenden Faktoren ab:
- Zentrale oder dezentrale Anlage
- Energetischer Zustand des Gebäudes
- Größe des Hauses oder der Wohnung
- Anzahl der Bewohner
- Anspruch an Luftqualität durch Filtersysteme
Kosten im Neubau
Im Neubau kann die Wohnraumlüftung von Anfang an eingeplant werden. Das senkt die Investitionskosten im Vergleich zu einem aufwändigen Nachrüsten. Aufgrund der idealen Voraussetzungen werden im Neubau überwiegend zentrale Lüftungsanlagen eingebaut.
Für eine energieeffiziente Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung planen Experten ungefähr 40 bis 60 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ein. Bei einem Einfamilienhaus mit 120 m2 sind das durchschnittlich 6.000 Euro. Bei einer zentralen Wohnraumlüftung ohne Wärmerückgewinnung muss mit circa 25 bis 45 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gerechnet werden.
Kosten im Bestandbau
Da im Bestandbau meist nicht der Platz für eine zentrale Lüftungsanlage vorhanden ist und der Aufwand sehr hoch wäre, werden hier meist dezentrale Anlagen eingesetzt.
Diese benötigen einen vergleichsweise niedrigeren Installationsaufwand: eine Kernbohrung durch die Außenwand und einen Stromanschluss.
Einfache dezentrale Lüftungsgeräte ohne Steuerungsfunktion gibt es im Baumarkt bereits ab 250 Euro. Hochwertige Einzelraumgeräte, die sich auch mit weiteren Geräten vernetzen lassen, werden ungefähr zwischen 1.500 und 2.500 Euro angeboten.
Bei einem Haus mit 120 m2 kommen für die dezentralen Lüftungsgeräte mit Abluftgeräte und Regler zwischen 5.000 und 8.000 Euro zusammen. Eine Drei-Zimmer-Wohnung mit 100 m2 liegt ungefähr bei 3.000 bis 5.000 Euro.
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Förderung von Lüftungsanlagen
Bei einem Neubau wird das Lüftungskonzept mit Wohnraumlüftungsanlage über einen Kredit zum energieeffizienten Bauen unterstützt. Sie werden also von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der Effizienzhausförderung finanziert.
Bei Sanierungen können Hausbesitzer entweder Kredite oder Zuschüsse für die Lüftungsanlage in Anspruch nehmen. Kredite bekommen Eigentümer eines alten Gebäudes, die dieses energetisch sanieren möchten. Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder Eigentümergemeinschaften aus Privatpersonen können auch einmalige Zuschüsse beantragen.
Gefördert werden zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Kompaktgeräte mit Wärmepumpe. Förderungswürdige Geräte müssen einen Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 75 Prozent erreichen.
Als Voraussetzung für die Förderung verlangt die KfW einen Nachweis in Form einer Luftdichtheitsmessung wie einem Blower-Door-Test. Bei einem Ergebniswert von 3,0 oder besser, darf die Förderung für Wohnraumlüftung beantragt werden. Die Kosten für die Luftdichtheitsmessung sind in der Förderung enthalten. Die Ventilatoren müssen effizient arbeiten und nicht mehr als 0,35 W/(m3/h) bzw. 0,45 W/(m3/h) verbrauchen.
Kompaktgeräte mit einer Abluft-Wärmepumpe (Wärmeübertrager Luft-Luft) müssen ebenfalls mindestens 75 Prozent Wärmerückgewinnung aufweisen, eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 erreichen und der Strombedarf des Ventilators darf höchstens 45 W/(m3/h) betragen.
Kompaktgeräte mit einer Luft-Luft- oder Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Wärmeübertrager müssen auch eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 erreichen und die Ventilatoren dürfen nicht mehr als 0,35 W/(m3/h) verbrauchen.
Kredite werden über 100 Prozent der anrechenbaren Kosten vergeben. Bei Zuschüssen erhalten die Antragssteller 20 Prozent der förderfähigen Kosten.
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