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Schornsteinfeger-Kostenrechner

Transparenz bei Schornsteinfegergebühren schaffen

Die Rechnung vom Schornsteinfeger ist für viele Hausbesitzer schwer nachvollziehbar. Mit unserem Schornsteinfeger-Kostenrechner erhalten Sie mehr Orientierung: Er trennt zwischen hoheitlichen Gebühren wie Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid, gesetzlich vorgeschriebenen, aber frei beauftragbaren Arbeiten aus dem Feuerstättenbescheid sowie zusätzlichen Serviceleistungen. So sehen Sie, welche Positionen gesetzlich festgelegt sind und wo ein Preisvergleich möglich ist.

Der Schornsteinfeger übernimmt wichtige Aufgaben
Der Schornsteinfeger übernimmt wichtige Aufgaben
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So funktioniert der Schornsteinfeger-Kostenrechner

  1. Kosten pro Arbeitswert (AW) festlegen – für hoheitliche Gebühren nach § 6 KÜO ist der Arbeitswert maßgeblich; er beträgt aktuell 1,40 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Mehrwertsteuer anpassen – für steuerpflichtige Schornsteinfegerleistungen gilt regelmäßig der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 %; die KÜO-Gebühr wird zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.
  3. Pflichtaufgaben auswählen – z. B. Feuerstättenschau oder Ausstellung des Feuerstättenbescheids. Diese Tätigkeiten sind gesetzlich vorgeschrieben; ihre Gebühren sind grundsätzlich in der KÜO geregelt (regional, etwa in Hamburg, abweichend) und damit nicht verhandelbar.
  4. Optionale Servicearbeiten ankreuzen – z. B. zusätzliche Reinigungen oder Wartungsarbeiten außerhalb der gesetzlich festgelegten Aufgaben. Die Abnahme einer neuen Feuerungsanlage gehört dagegen regelmäßig zum Zuständigkeitsbereich des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers; Preise für frei beauftragbare Zusatzleistungen können je nach Anbieter variieren.
  5. Der Rechner zeigt Ihnen eine klare Kostenaufstellung (netto und brutto) und gibt damit eine realistische Vorschau auf Ihre nächste Rechnung.

Praxistipp: Pflicht vs. Verhandlungsspielraum

Nicht alle Positionen auf Ihrer Schornsteinfeger-Rechnung sind in Stein gemeißelt. Hoheitliche Aufgaben wie Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid und bestimmte anlassbezogene Überprüfungen sind nach § 6 KÜO gebührenrechtlich festgelegt. Viele im Feuerstättenbescheid vorgeschriebene Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten können Sie jedoch an einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb vergeben; für diese nicht-hoheitlichen Leistungen können Sie Preise vergleichen oder Angebote einholen.

Es gibt Schornsteinfeger und Bezirksschornsteinfeger
Es gibt Schornsteinfeger und Bezirksschornsteinfeger

Schornsteinfeger und Ihre Heizungsanlage

Der Schornsteinfeger ist nicht nur Kontrolleur, sondern auch wichtiger Partner für den sicheren Betrieb Ihrer Heizung. Gerade beim Betrieb von Gasheizungen oder Kaminöfen übernimmt er eine entscheidende Rolle – von der Abnahme bis zur regelmäßigen Überprüfung. Wer hier die Kosten kennt, kann besser planen und böse Überraschungen vermeiden.

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Schornsteinfeger © pholidito, fotolia.com
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