Kaminöfen können gegenüber offenen Kaminen oder auch Kachelöfen mit ihrer Flexibilität punkten. So sind sie in Größe und Heizleistung und vor allem vom Design her sehr variabel. Auch der Aufstellort für einen Kaminofen kann relativ flexibel ausgesucht werden. Allerdings müssen auch für Kaminöfen Vorschriften beim Aufstellen beachtet werden.
Die Vorschriften zum Brandschutz müssen beachtet werden, sonst darf der Kaminofen nicht betrieben werden. Die Mindestabstände werden wegen Funkenflug, Gebäudeschutz und brennbarer Materialien in der Nähe des Kaminofens vorgeschrieben. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nimmt die Feuerstätte vor der Inbetriebnahme ab und bescheinigt ihre sichere Benutzbarkeit. Stimmen die Abstände nicht, gibt es diese Bescheinigung nicht – festgestellte Mängel meldet er der Bauaufsichtsbehörde, die über weitere Schritte entscheidet.
Kaminofen-Konfigurator:
Jetzt Kaminofen konfigurieren und Top-Angebote erhalten!
Die Mindestabstände stehen in den Feuerungsverordnungen der Länder – und sie haben eine zweite, oft unterschätzte Seite: Wer seinen Ofen abweichend von den Vorschriften und von der Aufstellanleitung betreibt, riskiert im Schadensfall Ärger mit der Gebäudeversicherung (grobe Fahrlässigkeit kann die Leistung kürzen) und verliert in aller Regel die Herstellergarantie. Die gesetzliche Gewährleistung für einen Produktmangel erlischt dadurch nicht automatisch – wohl aber die Haftung des Herstellers für Schäden, die aus der falschen Aufstellung entstehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Es gelten die Abstände aus der Aufstellanleitung Ihres Ofens – nur wenn sie fehlen, greifen 40 cm.
- Maßstab der Verordnung: An brennbaren Bauteilen dürfen höchstens 85 °C auftreten.
- Vor der Feuerungsöffnung: Bodenschutz 50 cm nach vorn und 30 cm zur Seite.
- Ohne eingehaltene Abstände keine Abnahme durch den Schornsteinfeger – und Ärger mit der Versicherung.

Welche Mindestabstände gelten beim Kaminofen?
Die Feuerungsverordnungen der Länder folgen alle demselben Grundsatz aus der Muster-Feuerungsverordnung (§ 4): Eine Feuerstätte muss so weit von brennbaren Bauteilen entfernt oder so abgeschirmt sein, dass an diesen bei Nennleistung keine höheren Temperaturen als 85 °C auftreten. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn die vom Hersteller angegebenen Abstandsmaße eingehalten werden – und nur wenn solche Angaben fehlen, greift der pauschale Mindestabstand von 40 cm.
Das ist der entscheidende Punkt, der oft falsch wiedergegeben wird: Maßgeblich ist das Typschild und die Aufstellanleitung Ihres Ofens, nicht eine allgemeine Zentimeterzahl aus dem Internet. Die Abstände werden in der Typprüfung ermittelt und fallen je nach Bauart sehr unterschiedlich aus – gut gedämmte Öfen kommen an der Rückseite teils mit 10 bis 20 cm aus, andere Modelle brauchen 40 cm und mehr.
Welcher Abstand gilt für Ihren Ofen?
1. Liegt die Aufstellanleitung mit Abstandsmaßen vor?
2. Ist die Wand hinter dem Ofen brennbar (Holz, Holzverkleidung, Stoffbespannung)?
3. Stehen Möbel, Vorhänge oder Holzverkleidungen im Strahlungsbereich vor der Scheibe?
Zu nicht brennbaren Wänden – gemauert, Beton, verputzt – schreibt die Feuerungsverordnung gar keinen Abstand vor; hier zählen allein die Herstellerangaben sowie ein praktischer Abstand, damit Ofen und Rohr noch gereinigt werden können. Zu brennbaren Bauteilen gilt die 85-°C-Regel. Typische Größenordnungen sehen so aus – im Zweifel gilt immer die Aufstellanleitung:
- Zu nicht brennbaren Wänden (hinter dem Ofen und seitlich): kein Wert in der Verordnung – Herstellerangabe, oft 10 bis 20 cm
- Zu brennbaren Bauteilen (Holzwand, Holzverkleidung, Möbel): Herstellerangabe – fehlt sie, mindestens 40 cm
- Seitliche Sichtscheibe: Der Strahlungsbereich wird größer – Herstellerangabe beachten, oft 60 bis 80 cm
- Im Strahlungsbereich vor der Sichtscheibe: Herstellerangabe beachten; 80 cm sind ein häufiger Richtwert. Die Feuerungsverordnung nennt 80 cm ausdrücklich für offene Kamine.
- Verbindungsstück (Ofenrohr) zu brennbaren Bauteilen: 40 cm, mit passender Ummantelung weniger – siehe Abschnitt zum Kaminrohr
Was gilt beim Fußboden?
Nicht jeder mag einen Fliesen- oder Betonboden im Wohnzimmer. Aber auch auf Parkett, Laminat, Vinyl- oder PVC-Boden, und sogar auf Teppichboden kann ein Kaminofen gestellt werden. Allerdings muss dann eine Bodenplatte aus nicht brennbarem Material den Boden schützen. Die Verordnung ist hier eindeutig: Der Belag muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken – gemessen wird also ab der Ofentür, nicht ab der Außenkante des Ofens. Die Platten gibt es aus Glas, Metall oder Stein in verschiedenen Größen und Formen.

Wie kann man Wände schützen?
Ein Kaminofen sollte nicht zu nah an brennbaren Wänden aufgestellt werden. Als brennbar gelten Wände aus Holz, aber auch solche, die mit Holz verkleidet oder mit Stoff bespannt sind. Die Feuerungsverordnung stellt auf Bauteile aus brennbaren Baustoffen ab; eine massive, verputzte Wand mit normaler Tapete ist in der Regel kein brennbares Bauteil.
Es ist möglich, die Sicherheitsabstände zu brennbaren Bauteilen durch eine Abschirmung zu verringern. Entscheidend ist dabei nicht die Dämmplatte allein, sondern die Hinterlüftung: Ein beiderseits belüfteter Strahlungsschutz führt die Wärme ab, statt sie in der Wand zu stauen. Zum Einsatz kommen häufig Kalziumsilikatplatten, die verputzt oder gefliest werden können. Welche Abstände sich damit erreichen lassen, gibt der Ofenhersteller vor; abstimmen sollten Sie die Lösung vorab mit dem Schornsteinfeger, der die Aufstellung am Ende abnimmt.
Was ist mit der Einrichtung?
Leicht wird übersehen, dass auch für Möbel, Bilderrahmen oder Vorhänge ein Mindestabstand zum Ofen notwendig ist. Einerseits ist das wegen des Brandschutzes unabdingbar. Andererseits werden aber auch die Möbel selbst durch den Abstand zum heißen Kaminofen geschützt. So kann die Wärme des Ofens bei lackierten Oberflächen zu Verfärbungen führen, Schränke oder Bilderrahmen sind dann schnell unansehnlich. Lacke können abplatzen, Holz kann sich verformen, spröde werden und splittern.
Auch Ledersofa oder -sessel leiden, wenn sie zu nahe am heißen Kaminofen stehen. Gerade Vorhänge sind bei Funkenflug gefährlich und können leicht in Brand geraten. Es ist also wichtig, auch bei einer Änderung der Einrichtung darauf zu achten, dass alle Mindestabstände weiter eingehalten werden.

In welchen Räumen besteht ein Verbot für Kaminöfen?
Kaminöfen punkten zwar mit ihrer Flexibilität hinsichtlich der Aufstellung, aber auch für sie gilt: In bestimmten Räumen ist es nicht erlaubt, Feuerstätten (und dazu gehören Kaminöfen) aufzustellen.
Hierzu zählen laut Feuerungsverordnung:
- Notwendige Treppenräume
- Räume zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgang
- Notwendige Flure
- Garagen – ausgenommen sind nur raumluftunabhängige Feuerstätten, deren Oberflächentemperatur bei Nennleistung 300 °C nicht überschreitet

Was gilt für das Kaminrohr?
Auch das Verbindungsstück zwischen Ofen und Schornstein – umgangssprachlich das Kaminrohr – wird sehr heiß. Gegenüber brennbaren Bauteilen wie einer Holzdecke gilt deshalb ein Mindestabstand von 40 cm. Ist das Rohr mindestens 2 cm dick mit nicht brennbarem Dämmstoff ummantelt, genügen 10 cm. Führt das Rohr durch ein brennbares Bauteil, ist ein Wanddurchführungs-Element Pflicht: Die Verordnung verlangt dort einen ringsum 20 cm breiten Bereich aus nicht brennbarem Dämmstoff oder ein entsprechendes Schutzrohr. Planen Sie den Durchbruch mit Schornsteinfeger oder Ofensetzer.
Vor der Abnahme: Diese Punkte prüft der Schornsteinfeger

Fazit
Bevor ein Kaminofen in Betrieb genommen wird, nimmt ihn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ab. Er bescheinigt die sichere Benutzbarkeit nur, wenn Aufstellung und Abgasanlage den Vorschriften entsprechen. Die wichtigste Regel dabei ist keine feste Zentimeterzahl, sondern der Vorrang der Herstellerangabe: Es gelten die Abstände aus der Aufstellanleitung – und nur wenn diese fehlen, die 40 cm der Feuerungsverordnung. Dazu kommen der Funkenschutz am Boden, der Strahlungsbereich vor der Scheibe und der Abstand des Ofenrohrs. Wer davon abweicht, riskiert bei einem Brand Kürzungen durch die Gebäudeversicherung.
Kaminofen Bodenplatte: Formen, Größe, Material und Vorschriften Zu den umfangreichen gesetzlichen Vorschriften, die zu berücksichtigen sind, wenn es um Kaminöfen… weiterlesen


