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Wärmepumpen-Förderung 2026: Fünf Fälle im Zuschussvergleich

Inhaltsverzeichnis

Seit dem 21. Juli 2026 gelten für die staatliche Heizungsförderung neue Regeln: 30 % Grundförderung, ein auf 16 % abgesenkter Klimageschwindigkeitsbonus, ein gestaffelter Einkommensbonus und niedrigere förderfähige Höchstkosten. Bereits festgelegt ist außerdem, dass Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich sinken. Davon zu unterscheiden ist eine bislang nur angekündigte Änderung: Im ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % sinken und für Geräte aus EU-Produktion ein Wertschöpfungsbonus von 15 % starten — genauer Termin und Nachweiskriterien stehen noch aus. Was das konkret bedeutet, rechnen wir an fünf typischen Musterfällen durch — vom Selbstnutzer mit alter Ölheizung bis zur Vermieterin eines Mehrfamilienhauses.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 21. Juli 2026: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus gestaffelt 10–40 % – gedeckelt bei 70, mit Top-Einkommensbonus 80 %.
  • Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit – der Maximalzuschuss im Einfamilienhaus liegt damit bei 22.400 €.
  • Ab 1. Februar 2027 sinken Klimageschwindigkeitsbonus (12 %) und Höchstbetrag (27.250 €) – danach geht es halbjährlich weiter abwärts.
  • Angekündigt für Anfang 2027: 15 % Wertschöpfungsbonus für EU-Wärmepumpen, Grundförderung sinkt zugleich auf 15 % – Nicht-EU-Geräte verlieren deutlich.
Luftwärmepumpe © Nancy Pauwels, stock.adobe.com
Luftwärmepumpe © Nancy Pauwels, stock.adobe.com
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Die Zuschuss-Spanne der fünf Musterfälle

8.400 € bis 22.400 €So weit reichen die Zuschüsse in unseren vier Einfamilienhaus-FällenBei jeweils 32.000 € Gesamtkosten und identischer Fördersystematik. Entscheidend sind Einkommen sowie Alter und Art der alten Heizung.
30.900 €Zuschuss im fünften Fall: vermietetes SechsfamilienhausHier steigt der Zuschuss wegen der zusätzlichen Wohneinheiten.

Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat

Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 die Eckpunkte einer Neufassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgelegt; seit dem 21. Juli nimmt die KfW Anträge zu den neuen Konditionen an. Kern der Reform: Die Förderung wird stärker nach Einkommen gestaffelt und insgesamt schrittweise zurückgefahren. Der bisherige pauschale Einkommensbonus von 30 % für Haushalte bis 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen wurde durch eine dreistufige Staffel bis 40 % ersetzt, ergänzt um einen Familienzuschlag. Der Klimageschwindigkeitsbonus schrumpfte von 20 auf 16 %, die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 €. Ersatzlos gestrichen wurden der Effizienzbonus von 5 % — etwa für Erdwärmepumpen und Geräte mit natürlichem Kältemittel — und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen.

Konditionen im Vergleich: bis 20. Juli vs. seit 21. Juli 2026

Bausteinbis 20. Juli 2026seit 21. Juli 2026
Grundförderung30 %30 % — ab Q1 2027 (geplant): 15 % plus 15 % Wertschöpfungsbonus für EU-Wärmepumpen
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 %, sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Punkte
Einkommensbonus30 % pauschal (Einkommen bis 40.000 €)10–40 % gestaffelt (bis 50.000 €, mit Familienzuschlag bis 60.000 €)
Effizienzbonus5 %entfallen
Emissionsminderungszuschlag (Biomasse)2.500 €entfallen
Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit30.000 €28.000 €, sinken ab Februar 2027 halbjährlich um 750 €
Maximaler Zuschuss (Wärmepumpe, 1. Wohneinheit)21.000 € (Deckel 70 %)22.400 € (Deckel 80 % mit 40-%-Einkommensbonus)
Quelle: KfW, Konditionen der BEG-Heizungsförderung für Wohngebäude. Stand: August 2026.

Alle Absenkungsschritte stehen bereits fest — wer plant, kann also genau ausrechnen, was Warten kostet:

Die Förder-Stichtage im Überblick

  1. 21. Juli 2026
    Neue Konditionen in Kraft: Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, Einkommensbonus gestaffelt bis 40 %, Höchstbetrag der ersten Wohneinheit 28.000 €.
  2. 1. Quartal 2027 (geplant)
    Wertschöpfungsbonus geplant, Grundförderung soll sinken: Wärmepumpen aus EU-Produktion erhalten 15 % Wertschöpfungsbonus; die Grundförderung sinkt zugleich für alle Wärmepumpen auf 15 %. Der genaue Starttermin steht noch nicht fest.
  3. 1. Februar 2027
    Erste planmäßige Absenkung: Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 12 %, der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit auf 27.250 €. Danach wiederholt sich das halbjährlich zum 1. Februar und 1. August.
  4. 1. August 2027
    Zweite Stufe: Klimageschwindigkeitsbonus nur noch 8 %, Höchstbetrag 26.500 €.
  5. 1. Januar 2028
    Nur noch natürliche Kältemittel: Für neue Förderanträge muss die Wärmepumpe dann ein natürliches Kältemittel wie Propan (R290) nutzen. Wer den Einbau später plant, sollte die Kältemittelangabe des Wunschmodells früh prüfen.
  6. 1. August 2028
    Klimageschwindigkeitsbonus entfällt: Nach den Stufen 12 → 8 → 4 % ist der Bonus für Anträge ab diesem Datum Geschichte. Der Höchstbetrag sinkt weiter bis auf 22.000 € ab August 2030.
Die Wärmepumpentechnik wird vom Staat gefördert
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Diese Bausteine ergeben Ihren Zuschuss

Die Förderhöhe setzt sich aus einer Grundförderung und kombinierbaren Boni zusammen. Maßgeblich ist immer der Prozentsatz auf die förderfähigen Kosten — nicht auf den Rechnungsbetrag. Eine ausführliche Übersicht aller Bedingungen finden Sie in unserem Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung.

Diese Bausteine ergeben Ihren Zuschuss

Grundförderung 30 %

Für alle Antragsberechtigten — Selbstnutzer wie Vermieter — in bestehenden Wohngebäuden, deren Bauantrag bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Die Wärmepumpe muss die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen; bei wassergeführten Systemen gehört dazu eine rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0. Soll im ersten Quartal 2027 auf 15 % sinken.

Klimageschwindigkeitsbonus 16 %

Nur für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen — oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung. Voraussetzung ist, dass die Altanlage im Zuge des Tauschs fachgerecht demontiert und entsorgt wird — und die betroffenen Wohneinheiten danach grundsätzlich nicht weiter fossil versorgt werden; ein fossiler Spitzenlastkessel neben der Wärmepumpe schließt den Bonus in der Regel aus. Sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Punkte.

Einkommensbonus bis 40 %

Für Selbstnutzer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Maßgeblich ist nicht das aktuelle Gehalt, sondern der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag, nachgewiesen per Einkommensteuerbescheid — für Anträge 2026 zählen also in der Regel 2023 und 2024. Zum Haushalt zählen die in der Wohneinheit gemeldeten Eigentümer und deren dort gemeldete Ehe-, Lebens- oder eheähnliche Partner; das Einkommen Minderjähriger bleibt unberücksichtigt. Familienzuschlag: Lebt mindestens ein bei Antragstellung minderjähriges Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der Wohneinheit und besteht dafür eine Kindergeldberechtigung im Haushalt, sinkt das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 € — unabhängig von der Kinderzahl.

Der Deckel 70–80 %

Mehr als 70 % der förderfähigen Kosten gibt es in der Regel nicht, auch wenn die Bausteine rechnerisch darüber liegen. Nur mit dem 40-Prozent-Einkommensbonus steigt die Obergrenze auf 80 %.

Bei den förderfähigen Kosten gilt eine Staffel nach Wohneinheiten: Für die erste Wohneinheit erkennt die KfW höchstens 28.000 € an, für die zweite bis sechste je 15.000 € und ab der siebten je 8.000 €. Ein Sechsfamilienhaus kommt so auf bis zu 103.000 € förderfähige Kosten. Was darüber hinausgeht, tragen Eigentümer vollständig selbst.

Förderfähige Kosten: Was zählt überhaupt mit?

Förderfähig ist das Gesamtpaket aus Gerät, Einbau und Umfeldmaßnahmen — aber nicht jede Position zählt mit. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Was bei den Kosten zählt — und was nicht

Wärmepumpe samt Einbau Gerät, Montage und Inbetriebnahme — dazu der hydraulische Abgleich bei wassergeführten Systemen beziehungsweise die Einregulierung der Luftvolumenströme bei Luftheizungen.
Umfeldmaßnahmen Demontage und Entsorgung der Altanlage, Anpassung von Heizkörpern oder Flächenheizung, Pufferspeicher, notwendige Elektroarbeiten.
Erschließung der Wärmequelle Bei Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen auch Bohrung und Quellenerschließung.
Nicht förderfähig Unter anderem gebrauchte Anlagen, Finanzierungskosten und Verwaltungsgebühren sowie die eigene Arbeitszeit — bei Eigenleistung werden nur die Materialkosten bezuschusst, deren fachgerechte Verwendung ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte bestätigen muss.
Maßgeblich sind die offiziellen Förderdokumente Die verbindlichen Einzelheiten regeln die BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen, die technischen Mindestanforderungen und das jeweils aktuelle KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen. Einzelne Dokumente werden derzeit noch an die Reform vom Juli 2026 angepasst — maßgeblich ist die am Tag der Antragstellung gültige Fassung.
Wie viel Zuschuss bekommen Sie? Unser Förderrechner zeigt Ihnen in wenigen Minuten, welche Bausteine auf Ihre Situation zutreffen und wie hoch Ihr Zuschuss ausfallen kann — kostenlos und unverbindlich.
Wärmepumpen: Informieren Sie sich vor Anschaffung einer WP über die Förderung
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Fünf Haushalte im Vergleich: die Musterrechnungen

Für die Vergleichbarkeit rechnen wir die vier Einfamilienhaus-Fälle mit Gesamtkosten von 32.000 € für Wärmepumpe, Einbau und Umfeldmaßnahmen — der Beispielwert, den auch die KfW in ihrer Mitteilung verwendet. Was eine Wärmepumpe im Einzelfall kostet, hängt stark von Haus und Wärmequelle ab; typische Spannen zeigt unsere Übersicht der Wärmepumpen-Kosten. Für das Mehrfamilienhaus setzen wir als Musterannahme 110.000 € an. Alle Rechnungen setzen eine Grundkomponente von insgesamt 30 % voraus — also einen Antrag vor der geplanten Wertschöpfungsumstellung oder, nach deren Einführung, eine dafür qualifizierende EU-Wärmepumpe; Klimageschwindigkeitsbonus und Höchstbetrag entsprechen einem Antrag bis zum 31. Januar 2027. Und wichtig: Die Prozentsätze greifen nur auf tatsächlich entstandene, nachgewiesene förderfähige Kosten — fällt die Schlussrechnung niedriger aus, sinkt auch der Zuschuss.

Haushalt 1: Selbstnutzer ersetzt eine alte Ölheizung

Ein Ehepaar bewohnt sein Einfamilienhaus selbst und tauscht die 25 Jahre alte, noch funktionierende Ölheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt über 60.000 €, ein Einkommensbonus scheidet damit auch mit Familienzuschlag aus. Es bleiben Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus — zusammen 46 %.

Haushalt 1: Ölheizung raus, Wärmepumpe rein

Gesamtkosten32.000 €
Davon förderfähig (Deckel 1. Wohneinheit)28.000 €
– Grundförderung 30 %– 8.400 €
– Klimageschwindigkeitsbonus 16 %– 4.480 €
Zuschuss gesamt (46 %)12.880 €
Eigenanteil19.120 €
Annahmen Selbstnutzer, Einkommen über 60.000 €, Gesamtkosten 32.000 €, Antrag bis 31. Januar 2027
Musterrechnung auf Basis der KfW-Konditionen seit 21. Juli 2026 (Zuschuss Nr. 458).

Haushalt 2: Familie mit Einkommensbonus

Eine vierköpfige Familie mit zwei minderjährigen, mit Hauptwohnsitz im Haus gemeldeten Kindern (Kindergeldberechtigung besteht) ersetzt ihre funktionstüchtige Nachtspeicherheizung. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt 40.000 €. Der Familienzuschlag senkt das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 € auf 30.000 € — damit greift die höchste Stufe des Einkommensbonus von 40 % statt 30 %. Rechnerisch kämen so 86 % zusammen; der Deckel begrenzt die Förderung auf 80 %.

Haushalt 2: Familie mit Einkommensbonus

Gesamtkosten32.000 €
Davon förderfähig (Deckel 1. Wohneinheit)28.000 €
– Grundförderung 30 %– 8.400 €
– Klimageschwindigkeitsbonus 16 %– 4.480 €
– Einkommensbonus 40 % (dank Familienzuschlag)– 11.200 €
Rechnerische Summe der Bausteine (86 %)24.080 €
Kappung durch den 80-%-Deckel− 1.680 €
Auszahlbarer Zuschuss (80 %)22.400 €
Eigenanteil9.600 €
Annahmen Selbstnutzer, zu versteuerndes Einkommen 40.000 €, minderjährige Kinder, Gesamtkosten 32.000 €, Antrag bis 31. Januar 2027
Musterrechnung auf Basis der KfW-Konditionen seit 21. Juli 2026 (Zuschuss Nr. 458).

Haushalt 3: Mindestens 20 Jahre alte Gasheizung, mittleres Einkommen

Ein selbstnutzender Eigentümer ersetzt seine 22 Jahre alte Gas-Zentralheizung. Weil die Anlage die 20-Jahres-Schwelle überschreitet, gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen von 45.000 € (ohne minderjährige Kinder) bringt zusätzlich die kleinste Stufe des Einkommensbonus — hier zeigt sich, dass auch mittlere Einkommen von der neuen Staffel profitieren.

Haushalt 3: Gasheizung nach 22 Jahren ersetzt

Gesamtkosten32.000 €
Davon förderfähig (Deckel 1. Wohneinheit)28.000 €
– Grundförderung 30 %– 8.400 €
– Klimageschwindigkeitsbonus 16 %– 4.480 €
– Einkommensbonus 10 %– 2.800 €
Zuschuss gesamt (56 %)15.680 €
Eigenanteil16.320 €
Annahmen Selbstnutzer, zu versteuerndes Einkommen 45.000 €, keine minderjährigen Kinder, Gesamtkosten 32.000 €, Antrag bis 31. Januar 2027
Musterrechnung auf Basis der KfW-Konditionen seit 21. Juli 2026 (Zuschuss Nr. 458).

Haushalt 4: Ohne Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus

Ein Paar möchte seine erst zwölf Jahre alte, funktionierende Gas-Zentralheizung vorzeitig gegen eine Wärmepumpe tauschen. Die Anlage ist weder 20 Jahre alt noch eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung — der Klimageschwindigkeitsbonus entfällt. Da das Einkommen über 60.000 € liegt, bleibt allein die Grundförderung. Der Abstand zu Haushalt 1 zeigt, wie stark die Boni das Ergebnis prägen — bei identischen Kosten fließen hier 4.480 € weniger.

Haushalt 4: Junge Gasheizung, keine Boni

Gesamtkosten32.000 €
Davon förderfähig (Deckel 1. Wohneinheit)28.000 €
– Grundförderung 30 %– 8.400 €
Zuschuss gesamt (30 %)8.400 €
Eigenanteil23.600 €
Annahmen Selbstnutzer, Einkommen über 60.000 €, Gasheizung 12 Jahre alt, Gesamtkosten 32.000 €, Antrag bis 31. Januar 2027
Musterrechnung auf Basis der KfW-Konditionen seit 21. Juli 2026 (Zuschuss Nr. 458).

Haushalt 5: Vermieter eines Mehrfamilienhauses

Eine private Vermieterin ersetzt die alte Öl-Zentralheizung ihres vollständig vermieteten Sechsfamilienhauses durch eine zentrale Wärmepumpenlösung. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind Selbstnutzern vorbehalten — es bleibt die Grundförderung von 30 %. Dafür summieren sich die förderfähigen Höchstkosten über die sechs Wohneinheiten auf 103.000 €. Bewohnt ein Eigentümer eine der Wohnungen selbst, können die Boni für diese Einheit über einen gesonderten Zusatzantrag infrage kommen — er muss spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags und vor dessen Nachweiseinreichung gestellt werden. Die Rechnung gilt für eine Privatperson als Eigentümerin — steht etwa eine GbR oder ein Unternehmen im Grundbuch, läuft die Förderung stattdessen über das KfW-Programm 459.

Haushalt 5: Sechsfamilienhaus, vermietet

Gesamtkosten (Musterannahme)110.000 €
Förderfähig: 28.000 € + 5 × 15.000 €103.000 €
– Grundförderung 30 %– 30.900 €
Eigenanteil79.100 €
Annahmen Privatperson als Eigentümerin, zentrale Wärmepumpe, Musterannahme Gesamtkosten 110.000 €, Antrag bis 31. Januar 2027
Musterrechnung auf Basis der KfW-Konditionen seit 21. Juli 2026 (Zuschuss Nr. 458).

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Alle fünf Haushalte im Überblick

So unterschiedlich fallen Zuschuss und Eigenanteil bei identischer Fördersystematik aus:

Zuschuss und Eigenanteil im Vergleich — 30-%-Grundkomponente, Bonusstufe bis 31. Januar 2027

HaushaltBoni neben der GrundförderungFördersatzZuschussEigenanteil
1 · Selbstnutzer, alte ÖlheizungKlimageschwindigkeitsbonus 16 %46 %12.880 €19.120 €
2 · Familie, 40.000 € Einkommen, KinderKlimageschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus 40 %80 % (Deckel)22.400 €9.600 €
3 · Gasheizung, 22 Jahre, 45.000 € EinkommenKlimageschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus 10 %56 %15.680 €16.320 €
4 · Gasheizung, 12 Jahre, ohne Boni30 %8.400 €23.600 €
5 · Vermieterin, Sechsfamilienhaus— (Boni nur für Selbstnutzer)30 %30.900 €79.100 €
Musterrechnungen auf Basis der KfW-Konditionen seit 21. Juli 2026. Haushalte 1–4: Gesamtkosten 32.000 €, förderfähig 28.000 €. Haushalt 5: Musterannahme 110.000 €, förderfähig 103.000 €. Tatsächliche Kosten und Fördervoraussetzungen sind projektabhängig.

Antrag vor oder nach dem 1. Februar 2027?

Für die Konditionen zählt der Tag der Antragstellung bei der KfW — nicht der Einbau. Fest steht: Für Anträge ab dem 1. Februar 2027 sinken der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 % und der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit von 28.000 auf 27.250 €. Die parallel geplante Umstellung der Grundförderung (15 % plus Wertschöpfungsbonus) ist dagegen noch nicht taggenau terminiert — die folgende Tabelle zeigt deshalb das derzeit veröffentlichte Förderszenario für eine Wärmepumpe, die die Bonus-Kriterien erfüllt. Am stärksten trifft die Absenkung diejenigen, die den Klimageschwindigkeitsbonus nutzen können.

Feststehende Kürzung ab 1. Februar 2027: So verändern sich die Zuschüsse

HaushaltZuschuss bis 31.1.2027Zuschuss ab 1.2.2027*Differenz
1 · Ölheizung, Selbstnutzer12.880 €11.445 €− 1.435 €
2 · Familie mit Einkommensbonus22.400 €21.800 €− 600 €
3 · Gasheizung 22 Jahre, mittleres Einkommen15.680 €14.170 €− 1.510 €
4 · Ohne Boni8.400 €8.175 €− 225 €
5 · Vermieterin, Sechsfamilienhaus30.900 €30.675 €− 225 €
* Feststehend ab 1. Februar 2027: Klimageschwindigkeitsbonus 12 %, Höchstbetrag 27.250 € (erste Wohneinheit). Die gezeigte Grundkomponente von 30 % gilt entweder vor der geplanten Wertschöpfungsumstellung — oder nach deren Einführung für eine Wärmepumpe, die den EU-Wertschöpfungsbonus erhält; Starttermin und Nachweiskriterien sind noch nicht veröffentlicht. Für Nicht-EU-Geräte fällt der Zuschuss nach der Umstellung deutlich niedriger aus (siehe unten).

Die Absenkung zum 1. Februar 2027 ist dabei erst der Anfang. Was die Halbjahresschritte über die Jahre ausmachen, zeigt der Blick auf Haushalt 1:

Festgelegte Degression: Zuschuss von Haushalt 1 nach Antragsstichtag

Festgelegte Degression: Zuschuss von Haushalt 1 nach Antragsstichtag Balkendiagramm: bis 31.1.2027 12.880 €; ab 1.2.2027 11.445 €; ab 1.8.2027 10.070 €; ab 1.2.2028 8.755 €; ab 1.8.2028 7.500 €. bis 31.1.2027 12.880 € ab 1.2.2027 11.445 € ab 1.8.2027 10.070 € ab 1.2.2028 8.755 € ab 1.8.2028 7.500 €
AntragsstichtagZuschuss (€)Einordnung
bis 31.1.202712.880 €
ab 1.2.202711.445 €
ab 1.8.202710.070 €
ab 1.2.20288.755 €
ab 1.8.20287.500 €

Musterhaushalt 1 (Selbstnutzer, Tausch der alten Ölheizung, Gesamtkosten 32.000 €): Zuschuss je nach Tag der Antragstellung. Die Grundkomponente ist in allen Stufen mit insgesamt 30 % angesetzt — nach Einführung der angekündigten Umstellung entspräche das bei einer qualifizierenden EU-Wärmepumpe 15 % Grundförderung plus 15 % Wertschöpfungsbonus. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich, die förderfähigen Höchstkosten um je 750 €; nach August 2028 geht es weiter abwärts bis auf 6.600 € für Anträge ab August 2030.

Quelle: Eigene Berechnung nach KfW-Konditionen · Stand 08/2026
Die KfW fördert moderne Heizungen und Solaranlagen
Die KfW fördert moderne Heizungen und Solaranlagen

Wertschöpfungsbonus: Bald zählt auch die Herkunft der Wärmepumpe

Im ersten Quartal 2027 will der Bund einen neuen Baustein einführen: Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, erhalten einen Wertschöpfungsbonus von 15 %. Im Gegenzug sinkt die Grundförderung für alle Wärmepumpen von 30 auf 15 %. Für EU-Geräte ist das ein Nullsummenspiel — für Geräte aus Nicht-EU-Produktion dagegen eine faktische Kürzung um 15 Prozentpunkte. Träfe die Umstellung auf die Konditionen ab Februar 2027, schrumpfte der Zuschuss für ein Nicht-EU-Gerät in unseren Musterfällen um 3.542,50 € bis 15.337,50 € (Mehrfamilienhaus). Details der Umsetzung, etwa der genaue Starttermin und die Kriterien für den Produktionsnachweis, stehen noch aus.

EU- oder Nicht-EU-Gerät: der Unterschied nach der Umstellung

EU-Produktion: zusammen weiter 30 %

15 % Grundförderung + 15 % Wertschöpfungsbonus = 30 % wie bisher
Boni (Klimageschwindigkeit, Einkommen) kommen weiterhin obendrauf — bis zur Obergrenze von 70 bzw. 80 %
Beispiel Haushalt 1 nach beiden Umstellungen: 42 % von 27.250 € = 11.445 €

Nicht-EU-Produktion: faktisch 15 Punkte weniger

Nur noch 15 % Grundförderung, kein Wertschöpfungsbonus
Beispiel Haushalt 1 nach beiden Umstellungen: 27 % von 27.250 € = 7.357,50 €
Sobald die Kriterien veröffentlicht sind: vor der Bestellung schriftlich bestätigen lassen, ob das Modell den Bonus erfüllt

So sichern Sie sich die aktuellen Konditionen

Der Weg zum Zuschuss ist bei allen Musterfällen derselbe — entscheidend ist die Reihenfolge:

In fünf Schritten zum Zuschuss

1

Angebote einholen und vergleichen

Drei bis fünf Angebote von Fachbetrieben geben ein realistisches Bild von Kosten und Förderpotenzial. Rechnen Sie Vorlaufzeiten für Termine und Planung ein.

2

Vertrag förderkonform abschließen

Der Liefer- und Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ein vorbehaltloser Auftrag oder der Beginn der Arbeiten vor Antragstellung kann die Förderung kosten. Die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erstellt das Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte.

3

Antrag im Portal „Meine KfW“ stellen

Mit der BzA-ID wird der Zuschuss im Portal online beantragt. Der Tag der Antragstellung entscheidet über Bonushöhe und Höchstbetrag — wer die aktuellen Sätze will, stellt den Antrag vor dem 1. Februar 2027. Lassen Sie die förderfähigen Kosten realistisch und vollständig erfassen: Eine spätere Erhöhung des beantragten Zuschusses ist nicht möglich.

4

Antrag gestellt? Erst jetzt darf es losgehen

Am sichersten ist es, die KfW-Zusage abzuwarten — danach bleiben 36 Monate für die Umsetzung, der Einbau darf also ruhig später liegen. Ein Beginn direkt nach Antragstellung ist auf eigenes Risiko möglich; wird der Antrag abgelehnt, gibt es kein Geld.

5

Nachweise hochladen, Auszahlung erhalten

Nach dem Einbau bestätigt das Fachunternehmen oder der Energieeffizienz-Experte die Durchführung (BnD). Die Nachweise müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens — maßgeblich ist das Datum der letzten Rechnung —, spätestens aber sechs Monate nach Ablauf der 36-monatigen Umsetzungsfrist im KfW-Portal eingereicht sein; sonst verfällt der Zuschuss. Rechnungen unbar bezahlen und Unterlagen zehn Jahre aufbewahren. Einen Überblick über weitere Programme gibt unsere Seite zu den Fördermitteln.

Häufige Fragen zur neuen Förderung

Zum Schluss die Fragen, die zur neuen Förderung am häufigsten auftauchen — kurz beantwortet.

Häufige Fragen zur neuen Förderung

Zählt das Antragsdatum oder der Einbau?
Das Antragsdatum bei der KfW. Es entscheidet über die Höhe des Klimageschwindigkeitsbonus und den geltenden Höchstbetrag. Nach der Förderzusage bleiben 36 Monate Zeit für die Umsetzung — der Einbau darf also deutlich später liegen, ohne dass sich die zugesagten Konditionen ändern.
Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus für meine Gasetagenheizung?
Ja. Funktionstüchtige Gasetagen-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen lösen den Bonus unabhängig vom Alter aus. Zentrale Gas- und Biomasseheizungen müssen dagegen mindestens 20 Jahre alt sein. In allen Fällen gilt: Der Bonus ist selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten, die Altanlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden — und die zuvor versorgte Wohneinheit darf danach grundsätzlich nicht weiter fossil oder mit Gas beheizt werden.
Kann ich den KfW-Zuschuss mit anderen Förderungen kombinieren?
Regionale Programme von Bundesländern, Kommunen oder Energieversorgern lassen sich häufig mit der Bundesförderung kombinieren — sie werden getrennt beantragt. Zu beachten ist die Kumulierungsgrenze des KfW-Merkblatts: Die öffentlichen Fördermittel dürfen zusammen höchstens 60 % der tatsächlich geförderten Investitionskosten erreichen. Für dieselben Kosten darf zudem nur ein Antrag entweder bei der KfW oder beim BAFA gestellt werden. Der Steuerbonus für energetische Sanierungen (§ 35c EStG) ist dagegen eine Alternative zur KfW-Förderung: Es gilt entweder/oder.
Gilt die Förderung auch für Eigentumswohnungen?
Ja, selbstnutzende Wohnungseigentümer sind grundsätzlich antragsberechtigt — etwa beim Tausch einer Gasetagenheizung in der eigenen Wohnung. Betrifft die Maßnahme das Gemeinschaftseigentum, zum Beispiel eine neue Zentralheizung, läuft der Antrag über die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Details regelt das KfW-Merkblatt zum Programm 458.

Was heißt das für Sie?

Die Reform verschiebt die Gewichte deutlich: Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stehen dank der 40-Prozent-Stufe und des Familienzuschlags teils besser da als zuvor — Haushalt 2 erreicht mit 22.400 € den maximal möglichen Zuschuss. Haushalte oberhalb der für sie geltenden Einkommensgrenze und Vermieter tragen dagegen einen spürbar größeren Eigenanteil. Und wer wie Haushalt 4 eine noch junge Gasheizung tauschen will, sollte genau rechnen, ob sich der vorgezogene Wechsel bei 30 % Förderung bereits lohnt.

Beim Timing gilt: Der Antrag vor dem 1. Februar 2027 sichert im dargestellten Szenario mit 30 % Grundkomponente bei unseren Musterhaushalten bis zu 1.510 € mehr Zuschuss — und mit jeder weiteren Halbjahresstufe wächst der Abstand. Überstürzen müssen Sie dennoch nichts: Nach der Zusage bleiben 36 Monate für den Einbau, und ein sauber geplantes Projekt mit Heizlastberechnung und mehreren Angeboten spart am Ende oft mehr als jede Bonusstufe. Wer ein Gerät aus Nicht-EU-Produktion im Blick hat, sollte den Antrag möglichst vor der Einführung des Wertschöpfungsbonus stellen.

Für den verbleibenden Eigenanteil gibt es zwei Hebel: Ergänzend zu einer höchstens zwölf Monate alten, noch nicht ausgezahlten Zuschusszusage kann über einen Finanzierungspartner — etwa die Hausbank — ein KfW-Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € je Wohneinheit beantragt werden. Das zinsverbilligte Programm 358 gilt für Selbstnutzer eines Einfamilienhauses oder von Sondereigentum in einer WEG mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €; für andere Fälle, insbesondere ungeteilte Mehrfamilienhäuser und Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, ist das Programm 359 vorgesehen. Selbstnutzer können außerdem statt der KfW-Förderung — nie zusätzlich für dieselbe Maßnahme — den Steuerbonus für energetische Sanierungen (§ 35c EStG) nutzen: 20 % der begünstigten Kosten, verteilt über drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt, sofern das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist. Für vermietete Objekte wie Musterfall 5 scheidet der Steuerbonus damit aus. Welche Variante günstiger ist, hängt von Gesamtkosten, persönlichen Boni und Steuerlast ab — vor der Beauftragung lohnt der Vergleich.

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Quellen: KfW-Pressemitteilung vom 8. Juli 2026 zu den neuen BEG-Förderbedingungen; KfW-Produktseite Heizungsförderung 458 mit Merkblatt, BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen, technischen Mindestanforderungen und Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen; BMWE-FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude; KfW-Produktseite Ergänzungskredit 358/359 mit Merkblatt; § 35c EStG zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen. Musterrechnungen: eigene Berechnungen auf Basis der genannten Konditionen, Stand 17. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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