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Pelletheizung Betrieb

Pelletheizung – Betrieb, Wartung, Vorschriften

Um eine Pelletheizung betreiben zu können, muss zunächst der Brennstoff beschafft werden. Hierbei sollte Wert auf eine möglichst hohe Qualität gelegt werden, die zum einen für eine effiziente Ausnutzung der Energie sorgt und zum anderen durch die Verbrennung möglichst geringe Abgas- und Aschemengen erzeugt. Doch nicht nur der Brennstoff selbst, sondern auch seine Lagerung haben deutlichen Einfluss auf die Effizienz und den reibungslosen Betrieb der Pelletheizung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pelletkessel laufen weitgehend automatisch; regelmäßige Wartung braucht Fachkunde, häufig ist der jährliche Termin nach Herstellervorgabe sinnvoll.
  • Routinepflege wie Asche leeren und Brennraum aussaugen übernehmen Sie selbst, etwa alle vier bis sechs Wochen.
  • Wichtigste Sicherheitsregel: das Pelletlager vor dem Betreten lüften – bei der Lagerung kann giftiges Kohlenmonoxid entstehen.
Pelletheizung © KWB
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Je reibungsloser die Pelletheizung läuft, desto effizienter kann sie arbeiten und umso kostengünstiger ist ihr Betrieb. Für den Betrieb einer Pelletheizung reicht aber nicht nur die Sicherstellung des Brennstoffnachschubs, auch die gesamte Betriebsumgebung muss auf das Heizsystem abgestimmt sein.

Gängige Vorschriften für den Betrieb einer Pelletheizung

In der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) werden die Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Kleinfeuerungsanlagen geregelt. Für automatisch beschickte Pelletkessel gilt die strengere Stufe 2: Anlagen, die seit 2015 in Betrieb genommen werden, dürfen je Kubikmeter Abgas höchstens 0,02 Gramm Staub und 0,4 Gramm Kohlenmonoxid (CO) ausstoßen.

Diese Grenzwerte beziehen sich auf automatisch beschickte Zentralheizungen; für Pellet-Einzelöfen gelten eigene Typprüfungsgrenzwerte nach § 4 und Anlage 4 der 1. BImSchV. Unter welchen Umständen der Einbau einer Pelletheizung möglich ist, wird dabei in der Feuerungsverordnung (FeuVo) geregelt. Je nach Bundesland gestalten sich die Anforderungen, die an Heizraum und Vorratsraum gestellt werden anders, orientieren sich aber alle an der länderübergreifenden Musterfeuerungsverordnung.

Die Beschaffenheit der Brennstoffe für Pelletheizungen ist ebenfalls normiert. Die aktuelle DIN EN ISO 17225-2:2021-09 (Biogene Festbrennstoffe – Brennstoffspezifikationen und -klassen – Teil 2: Holzpellets) definiert die Anforderungen an Holzpellets; sie hat die frühere EN 14961-2 abgelöst. Verlässliche Qualitätsnachweise beim Kauf sind die Zertifikate ENplus oder DINplus.

Pelletheizung Emissionen Vergleich
Emissionen und Feinstaubbeslatung Pelletheizung Vergleich, © Bild: Deutsches Pelletinstitut GmbH

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Wartung einer Pelletheizung

Obwohl moderne Pelletheizungen weitestgehend vollautomatisch funktionieren, ist eine regelmäßige Wartung unerlässlich. Sie sichert nicht nur den reibungslosen Betrieb der Anlage, sondern auch ihre Effizienz und damit ein preisgünstiges Heizvergnügen. Einmal im Jahr sollte daher ein Fachmann mit der Wartung der Pelletheizung betraut werden.

Regelmäßige Wartung ist nicht nur sinnvoll, sondern Betreiberpflicht: Nach § 60 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bisher GEG) müssen Betreiber die für die Effizienz wesentlichen Komponenten ihrer Heizungsanlage regelmäßig warten und instand halten; dafür ist Fachkunde erforderlich. Hinzu kommt die wiederkehrende Abgasmessung durch den Schornsteinfeger: Eine wassergeführte Pelletzentralheizung ab 4 Kilowatt Nennwärmeleistung wird innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme und anschließend alle zwei Jahre nach der 1. BImSchV überprüft.

Bei der Abgasmessung wird die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte überprüft; Kehr- und Überprüfungsarbeiten an Abgasweg und Feuerstätte erfolgen zusätzlich nach Feuerstättenbescheid beziehungsweise KÜO. Spezielle Wartungsverträge werden sowohl von Heizungsbauern, als auch von Kesselherstellern und natürlich vom Schornsteinfeger angeboten. Der Ascheaustrag, sowie die gründliche Reinigung von Brennraum und Pelletlager kann und sollte hingegen vom Betreiber selbst durchgeführt werden.

Je nach Dimensionierung des Aschebehälters ist eine Leerung, um einen störungsfreien Betrieb der Anlage zu gewährleisten, im Abstand von Wochen oder Monaten nötig. Die Asche lässt sich problemlos über den Hausmüll entsorgen. Für eine schadstofffreie Verbrennung der Pellets ist eine regelmäßige Reinigung der Brennkammer ebenfalls sinnvoll.

Hier genügt es, alle vier bis sechs Wochen die Rückstände weitestgehend zu beseitigen, am besten mit einem für diese Zwecke geeigneten Staubsauger. Am Ende der Heizperiode sollte auch das Pelletlager und das Fördersystem einer gründlichen Reinigung unterzogen werden. Hierdurch können eventuelle Schäden schnell erkannt und beseitigt werden, bevor die Anlieferung des neuen Brennstoffs erfolgt.

Wartung: selbst machen oder Fachbetrieb?

1. Pelletheizung warten – wer macht was?

Selbst: Asche & BrennraumAschebehälter nach Füllstand leeren, Brennraum alle vier bis sechs Wochen aussaugen
Selbst: LagercheckPelletlager und Förderschnecke zum Ende der Heizperiode reinigen und auf Schäden prüfen
Fachbetrieb: JahreswartungKessel und Sicherheitstechnik nach Herstellervorgabe, häufig jährlich, fachkundig prüfen lassen; Emissionsmessung separat nach 1. BImSchV
Nicht aufschiebenausbleibende Wartung kostet Wirkungsgrad und Betriebssicherheit
EmpfehlungRoutinepflege selbst übernehmen, die sicherheitsrelevante Jahreswartung dem Fachbetrieb überlassen.
Pelletheizung: Die regelmäßige Wartung ist Pflicht
Pelletheizung: Die regelmäßige Wartung ist Pflicht

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Brenn- und Lagerraum für eine Pelletheizung

Für die Beschaffenheit des Heizungsraums einer Pelletzentralheizung gelten die gängigen Vorschriften für Kleinfeuerungsanlagen. Allerdings hat auch die Lagerhaltung der Pellets einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Effizienz des Heizsystems und die Betriebssicherheit. Nützliche Empfehlungen hierzu gibt es in der kostenlosen Lagerraumbroschüre des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes (DEPV). Pellets werden in der Regel als Sackware für die händische Befüllung der Vorratsbehälter einer Pelletheizung, im großen Bigbag oder aber als lose Schüttware angeboten.

Für Pelletzentralheizungen hat sich die Anlieferung und Bevorratung von Schüttware durchgesetzt, die, je nach Fördersystem, einen entsprechenden Lagerraum voraussetzen. Dieser kann entweder in einem Raum innerhalb des Gebäudes (Heizungsraum oder Nebenraum) oder in einem vorgefertigten Tank außerhalb des Gebäudes untergebracht sein. Da es sich bei Holzpellets anders als bei Heizöl nicht um einen wassergefährdenden Stoff handelt, entfallen öltypische Auffangpflichten; wichtig bleiben aber Trockenheit, Brandschutz, Statik und Lüftung.

Eine hohe Luftfeuchtigkeit im Pelletlager würde nämlich ein Zerbröseln der Pellets bewirken und sich zudem negativ auf den Heizwert niederschlagen. Auch eine ausreichende Durchlüftung des Pellet-Lagerraums muss gewährleistet sein, da bei deren Lagerung Kohlenmonoxid oder Kohlenwasserstoff entstehen können, die beim Einatmen zu schweren Vergiftungen führen können. Einen kostenlosen Aufkleber mit Sicherheitshinweisen für den Lagerraum gibt es beim DEPV.

Sicher ins Pelletlager

  • Erst lüften, dann hineinIm Lager kann sich geruchloses Kohlenmonoxid sammeln. Vor dem Betreten mindestens 15 Minuten querlüften und die Tür offen lassen.
  • Nicht bei der BefüllungWährend das Silofahrzeug Pellets einbläst, das Lager nicht betreten; bei Arbeiten im Lager eine zweite Person außerhalb postieren.
  • Vier Wochen nach BefüllungIn den ersten vier Wochen nach einer Befüllung das Lager möglichst nicht betreten; falls unvermeidbar, vorher CO-Gehalt messen bzw. fachkundige Hilfe hinzuziehen.
  • Trocken haltenFeuchte Pellets quellen auf und stören die Förderung.Besser: den Lagerraum dauerhaft trocken und gut belüftet halten.

Pelletheizung Einbauskizze
Beispiel Pelletheizung Einbau, © Bild: KWB – KRAFT UND WÄRME AUS BIOMASSE GMBH

Pellet Sacksilo © Junkers
Holzpellets Lagerung

Pellets als Sackware, in Bigbags oder als lose Ware Pellets kann man entweder als Sackware in 15- oder 25-kg-Säcken, in… weiterlesen

Gefahrloser Anlagenbetrieb einer Pelletheizung

Die Sicherheitseinrichtungen einer Pelletheizung unterscheiden sich recht deutlich von denen für Öl- und Gasheizungen, was nicht zuletzt an der Besonderheit des Brennstoffes Holz liegt. Durch den Brennvorgang im Inneren des Pelletkessels und die leichte Entzündbarkeit der Holzpellets, müssen alle Holzpelletheizungen mit einer so genannten Rückbrandsicherung ausgestattet sein. Sie sorgt dafür, dass ein Übergreifen der Flamme in den Förder- und Lagerbereich der Pellets nicht möglich ist und ein möglicher Brand ausgeschlossen werden kann.

Die Rückbrandsicherung der Pelletheizung
Die Rückbrandsicherung der Pelletheizung

Zudem sorgt eine Unterdruckregelung innerhalb der Anlage dafür, dass giftige oder brennbare Gase nicht in den Heizungsraum gelangen können. Bei großen Anlagen mit mehr als 25 kW Leistung und bei Kombikesseln ist zudem in der Regel ein Sicherheitswärmetauscher verbaut, der bei einer drohenden Überhitzung der Pelletheizung automatisch Kaltwasser durch den Wärmetauscher in das System leitet und als Überhitzungsschutz fungiert.

Pelletheizungen sind umweltfreundlich © zihe, stock.adobe.com
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