Voraussetzungen einer Flüssiggasheizung
Die technischen Bauteile sind überschaubar, dennoch müssen Aufstellort, Schutzabstände, Fachbetrieb und die rechtlichen Vorgaben früh geklärt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Für eine Flüssiggasheizung braucht es ein für Flüssiggas freigegebenes Gasgerät, einen Tank und einen geeigneten Aufstellplatz.
- Der Tank steht oberirdisch im Garten oder wird erdgedeckt eingebaut; um die Armaturen gelten Schutzabstände.
- Die Heizungsart ist frei wählbar; bei neuen Flüssiggasheizungen im Bestand gelten künftig Brennstoffanforderungen.
Es muss natürlich eine Gas-Brennwerttherme angeschafft werden (oder gar schon vorhanden sein). Dank der weiten Verbreitung von Gas-Brennwertthermen sind diese im Übrigen recht preiswert. Die meisten Gas-Brennwertthermen lassen sich auch mit Flüssiggas betreiben – allerdings nicht unverändert: Nötig sind ein Umbausatz des Herstellers (andere Düsen) und die fachgerechte Einstellung auf die neue Gasart; ob die Brennwerttherme für Flüssiggas freigegeben ist, steht in den Herstellerunterlagen.
Flüssiggas ist nicht Erdgas: Therme braucht einen Umbausatz
- Erdgas-Therme unverändert weiterbetreibenFlüssiggas hat andere Brenneigenschaften als Erdgas; ohne herstellerkonforme Umstellung ist ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet.Besser: Umbausatz des Herstellers einbauen und die Therme vom Fachbetrieb auf Flüssiggas einstellen lassen.
- Gerät ohne Flüssiggas-Freigabe kaufenNicht jedes Modell ist für Flüssiggas freigegeben.Besser: Vor dem Kauf Typenschild und Herstellerunterlagen prüfen, ob das Gerät für die Gasart zugelassen ist.

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Notwendig ist allerdings bei einer Flüssiggasheizung ein Tank, in dem der Brennstoff gelagert werden kann. Flüssiggastanks wiederum sind druckfeste Spezialtanks, die in verschiedenen Ausführungen (unterirdisch oder oberirdisch) angeboten werden.

Mit dem Flüssiggas-Tank hängt auch eine weitere unabdingbare Voraussetzung zusammen. Es muss ein Platz für den Flüssiggastank vorgesehen werden. Üblich ist ein oberirdischer Flüssiggastank im Freien oder ein erdgedeckter Tank; ein geschlossener Aufstellraum ist nur unter besonderen Anforderungen der TRF 2021 zulässig. Der Platzbedarf hängt von der Tankgröße ab: Die gängigen Behälter sind rund 2,5 bis 5,5 Meter lang bei etwa 1,25 Meter Durchmesser; dazu kommen die Schutzabstände um die Armaturen.

Für die Aufstellung gelten Schutzabstände nach den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF): Zu offenen Kanälen, Schächten und Öffnungen zu tiefer gelegenen Räumen sind mindestens 3 Meter einzuhalten. Für Zündquellen gelten die am Behälter oder Domschacht ausgewiesenen Ex-Zonen. Für die Zugänglichkeit ist in der Regel 1 Meter Freiraum vorzusehen, bei einer Wand ohne Öffnungen mindestens 0,5 Meter. Alle Details dazu bündelt der Ratgeber Flüssiggastank: Vorschriften, Abstände und Grenzen.

Rechtliche Voraussetzungen: Was seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gilt
Beim Ordnungsrecht hat sich 2026 grundlegend etwas geändert: Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); das bisherige Gebäudeenergiegesetz wurde dafür geändert und umbenannt. Die Anforderung, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist ersatzlos gestrichen – zusammen mit der Kopplung an die kommunale Wärmeplanung und der Beratungspflicht vor dem Einbau einer fossilen Heizung. Eine reine Flüssiggasheizung darf damit wieder eingebaut werden. An die Stelle der Quote tritt eine Anforderung an den Brennstoff: Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die ab dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, müssen ab 2029 einen schrittweise steigenden Mindestanteil klimafreundlicherer Brennstoffe nutzen – beginnend mit 10 Prozent. Bei Flüssiggas kommt dafür vor allem Bio-LPG in Betracht; alternativ lässt sich die Anforderung mit einem Hybrid aus Therme und Wärmepumpe oder Solarthermie erfüllen. Bestehende Flüssiggasheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden; die frühere Austauschpflicht für alte Standardkessel ist ebenfalls entfallen. Nur im Neubau wird es später wieder enger: Ab 2030 müssen neu errichtete Gebäude als Nullemissionsgebäude ausgeführt werden, am Gebäude also ohne CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen auskommen.
Die wichtigsten Prüfpunkte vor Anschaffung oder Modernisierung einer Flüssiggasheizung sind:
In fünf Schritten zur Flüssiggasheizung
Therme klären
Vorhandene oder neue Gas-Brennwerttherme auf Flüssiggas-Freigabe prüfen und den Umbausatz des Herstellers besorgen.
Tank auswählen
Oberirdisch oder erdgedeckt, Größe nach Wärmebedarf – Kauf und Miete vergleichen.
Aufstellplatz prüfen TRF
Je nach Tankgröße rund 2,5 bis 5,5 Meter Behälterlänge bei etwa 1,25 Meter Durchmesser einplanen – plus Schutzabstände um die Armaturen.
Brennstoff-Vorgabe einplanen
Die Heizungsart ist frei wählbar. Künftige Brennstoffanforderungen für neue Flüssiggasheizungen im Bestand vor der Entscheidung im GModG-Ratgeber prüfen.
Fachbetrieb beauftragen
Einbau, Einstellung auf Flüssiggas und Dichtheits- sowie Inbetriebnahmeprüfung übernimmt der Fachbetrieb.
Wann für eine Flüssiggas-Heizung entscheiden? (Vor- und Nachteile, Entscheidungskriterien) Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoll sein, sich für eine Flüssiggasheizung… weiterlesen




