Wer sich für einen Flüssiggastank entscheidet, macht sich von Gasversorgern unabhängig. Doch überall darf man die Tanks keineswegs aufstellen. Wir erklären, welche Vorschriften Sie in Deutschland beachten müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Maßgeblich ist die Technische Regel Flüssiggas (TRF 2021): Sie bündelt die Vorgaben zu Aufstellung, Schutzzonen und Prüfungen.
- Tanks bis 2,9 Tonnen sind in der Regel baugenehmigungsfrei – Schutzabstände, Fundament und Prüfpflichten gelten trotzdem.
- Ex-Zonen richten sich nach Aufstellart und Nutzung: Zone 2 gilt beim Befüllen meist im 3-Meter-Bereich; Zone 1 ist enger gefasst.
Was sind die Vorteile eines Flüssiggastanks?
Wer Gas über das örtliche Gasnetz bezieht, hat keine andere Wahl, als die Bedingungen des Lieferanten zu akzeptieren oder ihn zu wechseln, was jedoch oft keine spürbare Kostenerleichterung bringt.
Flüssiggas kaufen Hausbesitzer dagegen bei einem Anbieter ihrer Wahl. Das verspricht Unabhängigkeit auch in ländlichen Regionen, in denen ein Anschluss an das Gasnetz nicht machbar ist.

Flüssiggas besteht aus einer Mischung aus Propan und Butan und bietet den Vorteil, dass sein Volumen in flüssiger Form rund 260-mal kleiner ist als im gasförmigen Zustand. Methan lässt sich bei Umgebungstemperatur dagegen gar nicht verflüssigen – als CNG wird es mit rund 200 bar lediglich komprimiert gespeichert. Flüssiggas wird dagegen schon bei zirka 7,3 bar und 20 Grad Celsius flüssig.
Anders als Heizöl lässt sich Flüssiggas auch viel leichter lagern, ebenfalls ist sein Heizwert höher (46,3 MJ/kg vs. 42,8 MJ/kg). Der Stahltank findet meist draußen Platz, entweder oberirdisch oder unterirdisch, und kann vom Anbieter gemietet oder gekauft werden.
Oberirdische Tanks beanspruchen Platz und sind nicht sonderlich ästhetisch, lassen sich dafür unkompliziert auf ein Fundament aus Beton oder Stahlbeton stellen. Unterirdische Tanks verschwinden dezent unter der Erde. Dafür müssen Hausbesitzer eine Grube ausheben, somit ist der Aufwand höher.
Egal ob ober- oder unterirdisch, an bestimmten Orten darf ein Flüssigtank nicht stehen. Folgend klären wir über die in Deutschland gültigen Vorschriften auf.

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Wer regelt den Umgang mit Flüssiggastanks?
Das Regelwerk Technische Regel Flüssiggas (DVFG – TRF 2021) enthält alle Vorschriften für den Umgang mit Flüssiggas. Herausgeber sind der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). Am Regelwerk haben jedoch auch weitere Organisationen und Unternehmen mitgearbeitet. Es enthält alle technischen Richtlinien, darunter die Bereiche:
- Sicherheit – (u.a. Brandschutz)
- Immissionsschutz
- Gewässerschutz
- Baurecht (Bauliche Anforderungen)
- Betriebssicherheit für Gewerbe
Die Vorschriften sind notwendig, da Flüssiggas leicht entzündlich ist. Zudem entzieht es der Umgebung Wärme, wenn es von der flüssigen zur gasförmigen Phase übertritt. Auch sollten generell Lecks, etwa in das Erdreich oder in unterirdische Kellerräume, vermieden werden.
Wo ist die Aufstellung eines Flüssiggastanks untersagt?
In bestimmten Bereichen darf sich laut Richtlinien grundsätzlich kein Flüssiggastank befinden. Dazu zählen:
- Treppenhäuser
- Fluchtwege und Feuerwehrausfahrten
- Durchfahrten
- Dächer, wenn der Tank nicht gefahrlos erreichbar ist oder wenn kein Statiknachweis vorhanden ist
In Wasserschutzgebieten ist Flüssiggas grundsätzlich möglich, weil Propan/Butan als nicht wassergefährdend eingestuft wird. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung baulicher Anlagen nach § 78 WHG dagegen grundsätzlich untersagt und nur mit Einzelfallgenehmigung der zuständigen Behörde möglich; zusätzlich braucht der Tank eine Sicherung gegen Aufschwimmen.
Als Besitzer müssen Sie nachweisen, dass der Tank eine Auftriebssicherung mit einem Sicherheitsfaktor von 1,3 besitzt. Diese besteht in der Regel aus Stahlbändern, die den Tank an einem Betonfundament binden. Auch alternative Befestigungen wie Flügel sind für unterirdische Tanks möglich. Alternativ ist bei oberirdischen Behältern eine Verankerung in der Betonplatte mittels einer Sattellagerung notwendig.
Darf man einen Flüssiggastank in geschlossenen Räumen halten?
Möchten Sie den Tank nicht draußen aufstellen, kommt nur ein besonderer oberirdischer Aufstellungsraum infrage – nicht ein normal genutzter Wohn-, Keller- oder Garagenraum. In dem Raum dürfen sich weder brennbare Stoffe noch offene Schächte, Gruben, Kanaleinläufe oder Öffnungen zu tieferliegenden Räumen befinden. Darüber hinaus brauchen Sie:
- Lüftungsöffnungen am Boden und an der Decke
- Schläuche aus Stahl oder Kupfer am Sicherheitsventil, die im Notfall das Gas nach außen entweichen lassen
- eine Tür, die direkt ins Freie führt und nach außen aufgeht
- feuerfeste Wände

Welche Vorschriften gelten für oberirdische Tanks?
Ein oberirdischer Tank muss auf einer waagerechten Fläche stehen und standsicher sein. Zudem braucht er ein Betonfundament, das folgende Kriterien erfüllen muss:
- Die Neigung beträgt maximal 2 Prozent.
- Um eine Überfüllung zu vermeiden, darf die Füllöffnung nicht der höchste Punkt sein.
- Die Mindestmaße des Betonfundaments hängen von der Tankgröße ab (siehe Tabelle). Man unterscheidet dabei zwischen kleinen (1,2 Tonnen), mittleren (2,1 Tonnen) und großen (2,9 Tonnen) Tanks.
- Bei erdgedeckten Behältern müssen anlagenfremde unterirdische Kabel, Leitungen, Kellerwände und Gebäudefundamente mindestens 0,8 Meter entfernt sein.
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Was muss man bei unterirdischen Flüssiggastanks beachten?
Auch für unterirdische Tanks richten sich die erforderlichen Maße der Baugrube nach der Tankgröße. Die unterstehende Tabelle listet sie für die drei handelsüblichen Tankgrößen.
Tankgrößen im Überblick: Fundament- und Grubenmaße
| Tankgröße | Füllmenge | Tankvolumen | Energieinhalt (ca.) | Fundament oberirdisch (T × B × L) | Grube unterirdisch (T × B × L) |
|---|---|---|---|---|---|
| Klein | 1,2 t | 2.700 l | 16.445 kWh | 200 × 1.400 × 3.000 mm | 1.950 × 1.850 × 3.100 mm |
| Mittel | 2,1 t | 4.850 l | 29.561 kWh | 200 × 1.400 × 4.800 mm | 1.950 × 1.850 × 4.900 mm |
| Groß | 2,9 t | 6.400 l | 39.400 kWh | 200 × 1.400 × 6.400 mm | 1.950 × 1.850 × 6.100 mm |

Flüssigtanks: Diese Abstände müssen Besitzer beachten
Die Richtlinien für Flüssiggasbehälter dienen in erster Linie dazu, die Umgebung (Personen, Tiere und Gegenstände) zu schützen. Sie regeln zum einen den Mindestabstand zu Gebäuden und benachbarten Grundstücken. Zum anderen definieren sie Zonen rund um den Tank, bei denen bestimmte Tätigkeiten untersagt sind.
Was bedeutet „Zone 1“ und „Zone 2“?
Die Vorschriften unterscheiden zwischen zwei Zonen in unmittelbarer Nähe des Tanks:
- Zone 1: Bei unterirdischen Tanks liegt Zone 1 im Domschacht; bei oberirdischen Privattanks ist der 1-Meter-Bereich um die Armaturen nicht pauschal dauerhaft Zone 1. Entscheidend sind Aufstellart, Befüllhäufigkeit und Betriebsanweisung; Zündquellen gehören aus der festgelegten Ex-Zone heraus.
- Zone 2: Drei Meter um den Domdeckel besteht eine Gefahr vor allem bei der Befüllung, da Flüssiggas austreten und sich entflammen kann. Das gilt auch für unterirdische Tanks in einem Radius von 3 Meter um den äußeren Deckelrand. Hier sind Schächte (auch Kellerschächte), Kanäle und Öffnungen von Lüftungsanlagen untersagt.
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Wie weit muss ein Flüssiggastank von Gebäuden entfernt sein?
Die Mindestentfernung zu einem Haus beträgt ein Meter. In Ausnahmefällen ist es möglich, sie auf 0,5 Meter zu reduzieren, wenn in der Wand keine Öffnungen (Fenster oder Türen) vorhanden sind. Generell sind sich aber Experten einig, dass ein Meter die bessere Wahl ist.
Unterirdische Flüssiggasbehälter sollten mindestens 0,8 Meter entfernt vom Hausfundament und von sämtlichen Leitungen liegen, unter anderem damit diese nicht einfrieren.
Auch zum Nachbargrundstück müssen Sie als Besitzer eines Flüssiggastanks Mindestentfernungen beachten. Idealerweise beträgt die Entfernung 3 Meter. Geben es die Gegebenheiten nicht her, können Sie eine feuerfeste Mauer oder ein Blech an zwei Seiten des Tanks aufstellen und somit den Abstand reduzieren. Das gilt auch für die Mindestabstände bei oberirdischen Tanks.
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Welche Bauvorschriften gelten für Flüssiggastanks?
Die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes regelt die zur Aufstellung eines Flüssiggastanks erforderlichen Baugenehmigungen. Flüssiggasbehälter bis einschließlich 2,9 Tonnen Füllgewicht sind nach den Landesbauordnungen aller Bundesländer in der Regel baugenehmigungsfrei.
Wie aus der Tabelle im oberen Abschnitt zu entnehmen ist, entspricht das einem Fassungsvermögen von zirka 6.400 Litern und einem Energieinhalt von rund 39.000 kWh auf Brennwertbasis. Das bedeutet, dass die meisten Einfamilienhausbesitzer einen Flüssiggastank aufstellen können, ohne eine Genehmigung beantragen zu müssen.
Flüssiggastanks: Diese Regeln müssen Gewerbebetriebe beachten
Gewerbebetriebe oder wirtschaftlich genutzte Anlagen benötigen oft größere Flüssiggastanks. Ab einem Fassungsvermögen von 3 Tonnen ist dafür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich (Nr. 9.1.1.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV; § 1 Absatz 1 Satz 3 4. BImSchV).
Zudem beträgt der Abstand zu offenen Schächten, Luftansaugöffnungen und nicht ex-geschützten Elektrogeräten anders als im privaten Bereich grundsätzlich 5 Meter.
Notwendige Prüfungen bei einem Flüssiggastank
Auch wenn Sie die Grube selbst ausheben oder das Fundament selbst herstellen, verlangt der Gesetzgeber vor der Inbetriebnahme des Flüssiggastanks eine sogenannte Aufstellprüfung. Dabei kontrolliert ein Fachmann unter anderem, ob der Tank waagerecht steht und ob sich keine entflammbaren Materialien in Zone 1 und 2 befinden. Ebenfalls prüft er die Leitungen auf Leckagen.
Auch nach der ersten Befüllung sind in regelmäßigen Abständen bestimmte Prüfungen Pflicht, darunter:
- Die äußere Überprüfung – alle 2 Jahre kontrolliert eine „zur Prüfung befähigte Person“, ob die Armaturen intakt sind und ob die Tankumgebung nach wie vor alle Kriterien erfüllt.
- Die innere Prüfung – alle 10 Jahre wird der sicherheitstechnische Zustand des Behälters geprüft, insbesondere Wandung und Korrosionsschutz. Ob dafür eine Zugelassene Überwachungsstelle (z. B. TÜV, DEKRA) oder eine „zur Prüfung befähigte Person“ zuständig ist, hängt nach Betriebssicherheitsverordnung von Behälterart und Ausrüstung ab – in der Praxis organisiert der Flüssiggasversorger oder Fachbetrieb die Prüfung.
- Die Dichtheitsprüfung – alle 10 Jahre stellt ein Experte sicher, dass alle Rohrleitungen noch dicht sind. Diesen Check kann oft auch ein SHK-Betrieb vornehmen.

Fazit: Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei
Für die üblichen Tankgrößen bis 2,9 Tonnen ist zwar keine Baugenehmigung nötig, die technischen Regeln gelten aber trotzdem: Schutzzonen, Abstände, Fundament und die wiederkehrenden Prüfungen bleiben Aufgabe des Betreibers – auch bei gemieteten Tanks, bei denen der Anbieter die Prüfungen meist im Rahmen des Mietvertrags übernimmt. Wer neu plant, bindet am besten früh einen Flüssiggas-Fachbetrieb ein: Er übernimmt die Aufstellprüfung, kennt die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung und dokumentiert die Prüftermine. Einen Überblick über Bauarten, Größen und Kosten gibt unser Ratgeber zum Flüssiggastank.
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