Beim Neubau eines Hauses steht man vor der Entscheidung, welches Heizsystem zum Einsatz kommen soll. Die Infrarotheizung nimmt hier eine Außenseiterrolle ein, denn Heizen mit Strom ist teuer und im Neubau ist die Wärmepumpe der Standard. Neben diesem Schwachpunkt hat die Infrarotheizung aber einige Pluspunkte zu verzeichnen: niedrige Anschaffungskosten, kein Heizraum, keine Wartung. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Bedingungen sie sich auch im Neubau rechnet – und wo die Grenzen liegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Neubau ist die Wärmepumpe der Standard – die Infrarotheizung bleibt die Ausnahme für sehr kleinen Wärmebedarf.
- Günstig in der Anschaffung, teuer im Betrieb: Die laufenden Kosten bestehen fast nur aus Strom.
- Bei vermieteten oder größeren Gebäuden verlangt § 10 Absatz 4 GModG sehr guten Wärmeschutz; im selbst genutzten Ein-/Zweifamilienhaus gilt die Ausnahme.

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Infrarot erzeugt angenehme Strahlungswärme
Das grundsätzliche Wirkprinzip der Infrarotheizung ist mit einem Sonnenbad an einem kühlen Wintertag zu vergleichen. Die Strahlung wärmt Körper und Bauteile direkt auf und nicht in erster Linie die Luft, wie es herkömmliche Heizkörper über die Konvektionswärme tun. Warme Wandoberflächen heben die gefühlte Temperatur an, sodass sich ein Raum schon bei etwas niedrigerer Lufttemperatur behaglich anfühlen kann. Ein nennenswerter Spareffekt entsteht daraus allein aber nicht: Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die eingesparte Wärme über die Wände wieder abfließt, wenn das Gebäude schlecht gedämmt ist.
Außerdem müssen die Räume nicht lange vorgeheizt werden, um gemütlich warm zu sein. Kommt man nach einem langen Winterspaziergang verfroren heim, sorgt die Infrarotstrahlung schnell für behagliche Wärme und kann als angenehm empfunden werden.

Aufwändige Montagearbeiten werden eingespart
Für ein herkömmliches zentrales Heizsystem werden im ganzen Haus Rohre verlegt. Zusätzlich benötigt man einen Heizkessel sowie einen Warmwasserspeicher und entsprechend Platz für diese Geräte. Für eine Infrarotheizung entfallen die Montagearbeiten für die Rohrverlegung samt Materialkosten und Arbeitslohn. Außerdem wird kein Platz für die Heizungstherme benötigt, da lediglich die Heizelemente direkt im Raum nötig sind.
Für den Betrieb einer Infrarotheizung ist nur ein Stromanschluss in der Nähe notwendig. Je nachdem, ob ein Wand-, Decken- oder Standgerät oder ein hängendes Modell gewählt wird, ist kein oder nur ein minimaler Installationsaufwand erforderlich. Die Kosten für eine Infrarotheizung liegen im Vergleich zu konventionellen Heizsystemen also bei der Anschaffung deutlich niedriger.

Wartung entfällt – die Stromkosten bleiben
Während andere Heizsysteme regelmäßig gewartet werden müssen, entfällt das bei der Infrarotheizung nahezu vollständig: kein Schornsteinfeger, keine jährliche Wartung, nur gelegentliches Abstauben. Auch die Lebensdauer ist hoch, weil das Heizelement einfach aufgebaut ist und kaum anfällige Bauteile hat. Der Posten „Wartung“ fällt in der Kostenrechnung also tatsächlich klein aus.
Was dabei nicht untergehen darf: Die laufenden Kosten einer Infrarotheizung bestehen fast vollständig aus Stromkosten – und Strom ist die teuerste Energieform zum Heizen. Haushaltsstrom kostet im Juli 2026 nach dem Verivox-Haushaltspreis im Mittel 31,1 Cent je Kilowattstunde (Modellhaushalt mit 4.000 kWh Jahresverbrauch), ein Mehrfaches des Arbeitspreises für Erdgas. Günstige Heizstromtarife mit separatem Zähler gibt es in der Regel nur für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen. Die niedrigen Wartungskosten wiegen einen hohen Wärmebedarf deshalb nicht auf.

Infrarotheizungen und das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Bei der Energieeffizienz haben Infrarotheizungen einen schlechten Ruf: Sie machen aus einer Kilowattstunde Strom eine Kilowattstunde Wärme – eine Wärmepumpe gewinnt aus derselben Kilowattstunde Strom im Jahresmittel ein Mehrfaches an Wärme, weil sie zusätzlich Umweltwärme nutzt. Hinzu kommt der Strommix: Nach Angaben des Umweltbundesamts deckten erneuerbare Energien im Jahr 2025 rund 55 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Der Rest stammt überwiegend aus fossilen Kraftwerken – bei einer Direktheizung schlägt das unmittelbar auf die Klimabilanz der Wärme durch.

Rechtlich gilt die Infrarotheizung als Stromdirektheizung. Nach § 10 Absatz 4 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bisher GEG) darf sie in einem Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt, ohne die zusätzlichen Wärmeschutzanforderungen eingebaut werden; in größeren oder vermieteten Neubauten ist sie dagegen an sehr guten Wärmeschutz gebunden: Das Gebäude muss die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 GModG um mindestens 45 Prozent unterschreiten. Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226) und gilt seit dem 29. Juli 2026. Klären Sie die für Ihr Gebäude geltende Rechtslage vor der Planung mit Ihrem Energieberater.
Der geforderte Wärmeschutz kostet Geld – dafür sinkt der Wärmebedarf. Genau hier liegt die Nische der Infrarotheizung: Bei sehr gut gedämmten Niedrigenergie- oder Passivhäusern mit sehr geringem jährlichen Heizwärmebedarf kann es sein, dass sich die hohen Anschaffungs- und Montagekosten eines wassergeführten Heizsystems nicht mehr lohnen. Rechnen muss man das aber im Einzelfall – und gegen die Wärmepumpe.
Photovoltaik für eine bessere Ökobilanz

Ist sowieso eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach geplant, verbessert sie die Ökobilanz vor allem für den tatsächlich selbst verbrauchten Solarstrom. Unabhängig von den aktuellen Strompreisen macht sie eine Infrarotheizung aber nicht: In der Heizperiode ist der PV-Ertrag gering, und ein Solarstromspeicher verschiebt Strom vor allem vom Tag in den Abend oder die Nacht. Berechnen Sie deshalb den winterlichen Eigenverbrauchsanteil realistisch, bevor Sie die Infrarotheizung als Hauptheizung planen.
Der ehrliche Vergleich: Infrarot oder Wärmepumpe?
Im Neubau konkurriert die Infrarotheizung fast immer mit der Wärmepumpe – und der Vergleich fällt eindeutiger aus, als die niedrigen Anschaffungskosten vermuten lassen. Die Wärmepumpe kostet in der Anschaffung deutlich mehr, braucht für dieselbe Wärmemenge aber nur einen Bruchteil des Stroms; über die Nutzungsdauer holt sie den Preisvorteil der Infrarotheizung in der Regel wieder ein. Dazu kommt die Förderung: Im Bestand sind effiziente Wärmepumpen über die BEG förderfähig, Elektro-Direktheizungen ausdrücklich nicht; im Neubau läuft Bundesförderung in der Regel über KfW-Neubauprogramme für das ganze Gebäude, nicht über einen pauschalen Zuschuss für eine einzelne Heizungsart – einen Überblick gibt der Ratgeber zu den Fördermitteln für die Heizung. Für die Infrarotheizung spricht der Neubau deshalb vor allem dann, wenn der Wärmebedarf sehr klein ist, eine Photovoltaikanlage mit Speicher den Strom liefert oder nur einzelne Räume zu beheizen sind.
Infrarotheizung und Wärmepumpe im Neubau
| System | Anschaffung | Strom für die gleiche Wärme | Einordnung |
|---|---|---|---|
| Infrarotheizung | niedrig | 1 kWh Strom = 1 kWh Wärme | Nische: sehr kleiner Wärmebedarf |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | hoch | 1 kWh Strom = mehrere kWh Wärme | Neubau-Standard |
| Infrarot + Photovoltaik & Speicher | mittel | wie Infrarot, aber teils Eigenstrom | Nur mit hohem Eigenverbrauchsanteil |
Fazit: Wann lohnt sich die Infrarotheizung im Neubau?
- Bei sehr gut gedämmten Häusern mit sehr geringem Heizwärmebedarf
- In Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Stromspeicher – sofern der winterliche Eigenverbrauch realistisch gerechnet ist
- Zum Zuheizen eines bestehenden Heizsystems
- Um wenig genutzte Räume zu heizen
- Um ein bestehendes Heizsystem zu erweitern
- Nicht als Standardlösung fürs ganze Haus: Dort ist die Wärmepumpe im Betrieb meist deutlich günstiger
Infrarotheizung Funktionsweise Strahlungswärme fördert Wohlbefinden Herkömmliche Heizsysteme heizen einen Raum, indem sie über den Heizkörper die Luft erwärmen. Verteilt wird… weiterlesen



