Was kostet eine Brennstoffzellenheizung?
Brennstoffzellenheizungen sind noch die Exoten unter den Heizsystemen und dementsprechend vergleichsweise teuer. Sie punkten allerdings mit einem deutlich geringeren Energieverbrauch. Zusammen mit staatlichen Zuschüssen kann sich das System Brennstoffzellenheizung auch für kritische Rechner lohnen.
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Lesen Sie in diesem Artikel, welche Kosten auf Sie zukommen und warum der Preisvergleich zu anderen Heizsystemen so kompliziert ist.
Preise auf dem Markt deutlich gesunken
Immer mehr Hersteller bieten Brennstoffzellenheizungen an und produzieren aufgrund einer steigenden Nachfrage auch größere Stückzahlen. Das wirkt sich auf den Preis aus. Vor ein paar Jahren musste man für die wenigen angebotenen Brennstoffzellenheizungen noch um die 50.000 Euro bezahlen. Heute gibt es schon eine größere Auswahl an Geräten und die Preise für Komplettpakete liegen bei rund 30.000 bis 35.000 Euro.
Für die reine Brennstoffzellenheizung geben die Hersteller einen Einstiegspreis von ungefähr 23.000 Euro an. Zu diesen Kosten kommen Investitionen für Zubehör, beispielsweise ein Wärmespeicher sowie die Einbaukosten hinzu. Der Betrieb einer Brennstoffzellenheizung setzt zudem einen brennwerttauglichen Schornstein voraus.
Fördermittel für Brennstoffzellenheizungen
Da die Regierung in Wasserstoff eine große Zukunft für unsere Energiegewinnung sieht, fördern Bund und Länder effiziente Brennstoffzellenheizungen stark. Mit entsprechenden Fördermitteln können die Anschaffungskosten deutlich reduziert werden.
Brennstoffzellenheizungen werden als Teil der Bundesförderung effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, gefördert.
Damit sind die Investitionen für eine Brennstoffzellenheizung immer noch hoch im Vergleich zu anderen Heizsystemen, sie kommen dem Preisniveau beispielsweise von Brennwertkesseln aber immer näher.
Beantragung der Förderung
Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Wohneigentümergemeinschaften sowie kleinere Unternehmen und Kommunen oder gemeinnützige Organisationen können einen Antrag auf Förderung des Einbaus einer Brennstoffzellenheizung beantragen.
Ob der Einbau einer Brennstoffzellenheizung im Rahmen eines Neubaus oder einer Altbausanierung stattfindet, ist für den Förderantrag nicht entscheidend. Beide Maßnahmen sind förderwürdig.
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Wenig transparenter Markt
Der Markt für Brennstoffzellenheizungen ist noch überschaubar. Die Preise gestalten sich je nach Hersteller und Region sehr unterschiedlich. Offizielle Preislisten gibt es nicht, die Kosten für eine Anlage werden direkt vom entsprechenden Installateur nach einer Planung und Beratung angegeben. Damit ist ein Preisvergleich für Verbraucher mühsam und aufwändig.
Niedrige Energiekosten
Während die Anschaffungskosten für Brennstoffzellenheizungen vergleichsweise hoch sind, punkten diese Anlage mit großen Einsparungen bei den Energiekosten. Diese sollen bis zu 50 Prozent geringer gegenüber anderen Heizsystemen ausfallen. Die Brennstoffzellenheizung amortisiert sich also umso schneller, je größer die Leistung der Anlage und desto größer der Energiebedarf ist.
Eine Brennstoffzellenheizung ist langlebig und benötigt sehr wenig Wartung. Hierfür fallen während der Betriebszeit also kaum Kosten an. Der Platzbedarf ist vergleichbar mit einem herkömmlichen Heizungskessel ohne Lagerraum.
Contracting-Modelle statt Kauf
Wen die hohen Anschaffungskosten abschrecken, der hat die Möglichkeit, sich eine Brennstoffzellenheizung im Rahmen eines Contracting-Vertrags einbauen zu lassen. Der Verbraucher ist dabei nicht der Betreiber der Anlage, er kauft Wärme und Strom vom Contracting-Dienstleister ab.
Hausbesitzer sparen sich so den einmaligen Anschaffungspreis und zahlen dafür einen höheren monatlichen Betrag für die Energiekosten. Zudem muss sich Energiecontracting-Nehmer nicht um die Planung und den fehlerfreien Betrieb der Anlage kümmern, das ist Sache des Contracting-Anbieters.
Da diese die Energie in größeren Mengen einkaufen als ein einzelner Hausbesitzer, können günstigere Preise und Steuervergünstigungen auch finanziell attraktive Contracting-Angebote zur Folge haben.
Entsprechende Verträge laufen in der Regel 5 bis 15 Jahre. Solange bindet sich der Verbraucher an den Anbieter. Was mit der Brennstoffzellenheizung nach Ablauf des Vertrages passiert, sollte vorab geregelt werden.
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