Förderrechner Heizung 2026: Zuschuss und Steuerbonus berechnen
Wer seine Heizung modernisiert oder energetisch saniert, kann einen erheblichen Teil der Kosten über staatliche Förderung zurückholen. Welcher Weg sich lohnt, hängt von der Ausgangslage ab: Bei einem Heizungstausch auf erneuerbare Energien greift die KfW-Heizungsförderung (Produkt 458), die je nach Bonus bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken kann. Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung fördert die BAFA als Einzelmaßnahmen. Als Alternative zum Zuschuss steht der Steuerbonus nach § 35c EStG bereit, und auch eine Solarthermie-Anlage ist förderfähig.

Wie viel am Ende zusammenkommt, hängt von Ihrer Ausgangslage ab — Gebäudetyp, Selbstnutzung, der ersetzten Altheizung und dem Haushaltseinkommen. Der Rechner deckt diese Fälle ab; die hinterlegten Sätze und Höchstbeträge werden zentral an einer Stelle gepflegt und bleiben so aktuell. Wer die Programme und Boni vertieft nachlesen möchte, findet die vollständige Einordnung im Fördermittel-Ratgeber.
Förderrechner: Heizungstausch, Effizienz & Steuerbonus
Schätzen Sie unverbindlich, wie viel Zuschuss KfW oder BAFA übernehmen könnten — und ob sich für Sie stattdessen der Steuerbonus nach § 35c EStG mehr lohnt.
Beispiel: EFH, alte Ölheizung ersetzt, Einkommen bis 40.000 €
Ihre geschätzte Förderung
21.000 €
unverbindliche Schätzung
Boni zusammen 80 % → auf den Höchstsatz 70 % gedeckelt.
Nächste Schritte3 Schritte
- Fachunternehmen bzw. Energie-Effizienz-Experten einbinden und die Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen
- Liefer-/Leistungsvertrag mit Fördervorbehalt (aufschiebend oder auflösend bedingt) schließen
- KfW-Antrag (Produkt 458) VOR Vorhabenbeginn stellen — als Vorhabenbeginn gilt bereits ein verbindlicher Vertrag ohne Fördervorbehalt, nicht erst der Baustart.
Beispiel: Dämmung für 20.000 €, ohne iSFP, 1 Wohneinheit
Ihre geschätzte Förderung
3.000 €
unverbindliche Schätzung
Nächste Schritte3 Schritte
- Energieeffizienz-Experten einbinden (bei Heizungsoptimierung genügt auch das Fachunternehmen)
- Liefer-/Leistungsvertrag mit Fördervorbehalt schließen und Antrag VOR Vorhabenbeginn beim BAFA stellen
- Nach Umsetzung Nachweise einreichen — Auszahlung durch das BAFA
Beispiel: Heizungstausch für 40.000 €, KfW Grundförderung (30 %)
Zuschuss vs. Steuerbonus
Zuschuss (KfW/BAFA)
9.000 €
30 % von max. 30.000 €
Steuerbonus § 35c
8.000 €
20 % über 3 Steuerjahre
Vorteil Zuschuss: +1.000 €
Entweder-oder: Der Steuerbonus ist ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme ein steuerfreier Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen genutzt wird. Der Höchstbetrag von 40.000 € gilt insgesamt je Objekt.
Voraussetzungen § 35c EStG7 Punkte
- Objekt älter als zehn Jahre (maßgebend: Beginn der Herstellung)
- Im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt
- Maßnahme nach dem 31.12.2019 begonnen und nach aktueller Rechtslage vor dem 1.1.2030 abgeschlossen (§ 52 Abs. 35a EStG)
- Nur begünstigte Maßnahmen nach § 35c EStG/ESanMV unter Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
- Ausführung durch ein Fachunternehmen + Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster
- Rechnung in deutscher Sprache und unbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers
- Entweder-oder: keine Kombination mit steuerfreien Zuschüssen (KfW/BAFA) oder zinsverbilligten Darlehen für dieselbe Maßnahme
Unverbindliche Schätzung, kein Rechtsanspruch. Maßgeblich sind KfW bzw. BAFA, die Bestätigung zum Antrag (BzA), das ausführende Fachunternehmen und beim Steuerbonus das Finanzamt. Stand der Förderwerte: Juni 2026.
Die vier Förderwege im Überblick
Welcher Förderweg zu Ihnen passt, richtet sich vor allem danach, ob Sie die Wärmeerzeugung tauschen oder die Gebäudeeffizienz verbessern — und ob Sie das Gebäude selbst bewohnen. Die folgende Einordnung hilft bei der Orientierung; die jeweils gültigen Sätze, Boni und Fristen stehen gebündelt im Fördermittel-Ratgeber sowie direkt bei KfW und BAFA.
Heizungstausch (KfW 458): Wer eine Wärmepumpe, eine Biomasse- oder Pelletheizung, eine Solarthermie-Anlage oder einen Wärmenetz-Anschluss einbaut, erhält den Zuschuss überwiegend über die KfW. Zur Grundförderung lassen sich mehrere Boni kombinieren — etwa für den frühzeitigen Austausch einer alten, ineffizienten Heizung, für ein niedrigeres Haushaltseinkommen oder für besonders effiziente Wärmepumpen. Den höchsten Satz erreichen in der Regel selbstnutzende Eigentümer.
Effizienzmaßnahmen (BAFA BEG EM): Dämmung, neue Fenster, Anlagentechnik außer der Heizung sowie die Heizungsoptimierung (etwa hydraulischer Abgleich oder Pumpentausch) laufen als Einzelmaßnahmen über die BAFA. Wer vorab eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) einholt, kann einen Zusatzbonus erhalten und die Grenze der förderfähigen Kosten anheben.
Steuerbonus (§ 35c EStG): Wer keinen Zuschuss nutzt, kann einen Teil der Sanierungskosten über mehrere Jahre direkt von der Steuerschuld abziehen. Das Objekt muss selbstgenutzt und älter als zehn Jahre sein, die Arbeiten erledigt ein Fachunternehmen mit entsprechender Bescheinigung. Wichtig ist die Entweder-oder-Regel: Für dieselbe Maßnahme gibt es entweder den Zuschuss oder den Steuerbonus, nicht beides. Welche Option günstiger ist, zeigt der Vergleichs-Reiter im Rechner.
Solarthermie: Eine Solarthermie-Anlage zur Heizungsunterstützung oder Warmwasserbereitung ist als erneuerbare Wärmeerzeugung Teil der KfW-Heizungsförderung — einschließlich Speicher und Leitungen. Sie lässt sich auch ergänzend zu einer bestehenden Heizung fördern. Die Anforderungen an die Anlage sind im KfW-Merkblatt 458 geregelt.

Antrag immer vor Vorhabenbeginn
Ob KfW oder BAFA: Der Förderantrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt dabei bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag ohne Fördervorbehalt — nicht erst der Baustart. In der Praxis schließt man deshalb einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung und reicht erst danach den Antrag ein. Beim KfW-Antrag gehört die Bestätigung zum Antrag (BzA) des Fachunternehmens dazu. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; sie steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Rechtlicher Rahmen: GEG und geplantes Gebäudemodernisierungsgesetz
Aktuell gilt weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Für neu eingebaute Heizungen greift die 65-Prozent-Anforderung an erneuerbare Energien im Bestand gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Die Bundesregierung plant, das GEG durch ein flexibleres Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zu ersetzen, das unter anderem die starre 65-Prozent-Vorgabe zugunsten einer freieren Heizungswahl streichen soll. Der Entwurf befindet sich seit Juni 2026 im parlamentarischen Verfahren — die erste Lesung im Bundestag fand am 11. Juni 2026 statt. Beschlossen und in Kraft ist die Neuregelung damit noch nicht; bis zur Verabschiedung gilt das bestehende GEG. Die Förderlandschaft selbst bleibt davon zunächst unberührt, kann aber angepasst werden — prüfen Sie vor der Planung die jeweils aktuellen Konditionen.
Über Bundesprogramme hinaus gibt es teils regionale oder zeitlich begrenzte Fördermaßnahmen. Einen Überblick bietet die Förderdatenbank des Bundes; auch eine Anfrage bei der eigenen Kommune kann sich lohnen. Für die Umsetzung hilft ein Preisvergleich der Heizungs-Fachbetriebe vor Ort.
Quellen: KfW (Produkt 458, Merkblatt), BAFA (BEG Einzelmaßnahmen), § 35c EStG (gesetze-im-internet.de). Stand der Förderwerte: Juni 2026. Die genannten Programme und Sätze können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben von KfW, BAFA und Finanzamt.
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