Gebäudeenergiegesetz

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Das Gebäudeenergiegesetz: Was bedeutet das GEG für aktuelle oder künftige Hausbesitzer?

Das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst. Für Hausbesitzer haben sich dadurch einige Veränderungen ergeben, die sie beim Einbau neuer Heizsysteme und bei der Heizungsmodernisierung beachten müssen. Seit der ersten Version des GEG gab es einige Novellen, die aktuelle Novelle hat zu hitzigen Diskussion im Vorfeld geführt und wurde im September 2023 unter dem Schlagwort Heizungsgesetz verabschiedet.

Die Vorgaben aus dem Gebäude-Energie-Gesetz müssen beachtet werden
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Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Mit dem Gebäudeenergiegesetz hat die Bundesregierung im November 2020 ein Gesetz verabschiedet, das u.a. die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie aus dem Jahr 2010 erfüllen soll. Darüber hinaus soll das neue Gesetz die EnEG, die EnEV sowie das EEWärmeG ablösen. Ein wichtiges Ziel der Gesetzesnovelle und der Zusammenlegung von drei vorherigen Gesetzen ist die Schaffung von mehr Transparenz für Verbraucher und eine Vereinheitlichung von wichtigen Maßnahmen zum Energiesparen.

Das GEG findet für alle beheizten und klimatisierten Gebäude Anwendung. Es hat vor allem die Optimierung von Heiztechnik und Wärmedämmung von Gebäuden im Fokus.

Das Klima freut sich über strenge Verordnungen
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Warum wurde das GEG überhaupt umgesetzt?

Die Europäische Union hat ihren Mitgliedern bereits im Jahr 2010 Vorgaben gemacht, wie künftig beim Neubau und im Bestand mehr Energie eingespart werden kann. Neben einem Standard für Niedrigenergiehäuser sah die EU-Richtlinie weitere Anpassungen vor. In Deutschland wurde deshalb u.a. das EnEG novelliert und die Gebäuderichtlinie der EU adaptiert. Nur kurze Zeit später entstand die Idee, die bestehenden Regelungen zum Klimaschutz zu vereinfachen. Da zudem die Inhalte der EnEV und des EEWärmeG nie aufeinander abgestimmt waren, lag es auf der Hand, ein neues Gesetz zu schaffen, das die bisherigen Regelungen vereinheitlicht und bündelt. Im Jahr 2017 gab es schließlich den ersten Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz. Gleichzeitig war die Bundesregierung spätestens 2018 unter Zugzwang, da die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie vorgab, dass die Inhalte spätestens nach 20 Monaten in nationale Regelwerke überführt werden sollten. Darüber hinaus sorgte das 2019 verabschiedete Klimaschutzgesetz für weiteren Handlungsdruck, denn darin verpflichtete sich die Bundesrepublik, ihren Energieverbrauch und ihre Emissionen bis 2030 deutlich zu reduzieren.

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Welche Auswirkungen hat das GEG für Hausbesitzer?

Wenn Sie ein neues Haus bauen, schreibt das GEG vor, dass Sie die Umweltauswirkungen beim Heizen und bei der Warmwassererzeugung so niedrig wie möglich halten.
Für den Neubau muss dann entweder der Primärenergiebedarf berechnet werden oder es wird die sogenannte „Alternativ-Methode“ angewandt.

  • Primärenergiebedarf: Hier wird ermittelt, welchen Energiebedarf das Gebäude fürs Heizen und die Warmwasserbereitung hat. Eine wichtige Rolle spielen dabei die für die Energiegewinnung genutzten Energieträger. Denn diese werden mit einem spezifischen „Primärenergiefaktor“ multipliziert. Wer sich für nachwachsende Brennstoffe entscheidet, wie z.B. Holzpellets, profitiert von einem sehr guten Primärenergiefaktor, während fossile Brennstoffe einen schlechteren Faktor haben. Das GEG gibt daneben auch vor, dass ein bestimmter Teil der Wärmeenergie mit erneuerbaren Energien erzeugt wird.
  • Alternativ-Methode: Hier wird ermittelt, ob die Menge der mit den ausgewählten Heizsystem erzeugten klimaschädlichen Emissionen erlaubt ist. Bei dieser Methode darf der Energiebedarf des Gebäudes im Vorfeld einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dafür ist die Verwendung erneuerbarer Energien nicht vorgeschrieben und der Dämmstandard darf geringer sein als bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs.

Das GEG sah in der ersten Version also zwei unterschiedliche Verfahren vor, die die Umweltauswirkungen eines Gebäudes unterschiedlich bewerten. In beiden Fällen mussten künftige Hausbesitzer aber die mit den jeweiligen Methoden verbundenen Anforderungen erfüllen. Die Novelle des GEG, die zum 01.01.2024 in Kraft tritt, sieht ab 2024 nur noch die Berechnung nach DIN V 18599: 2018-09 vor.

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Folgen des GEG für Heizungsmodernisierung und -sanierung

Das GEG sieht Austausch- und Nachrüstpflichten für Hausbesitzer mit alten Heizungsanlagen vor. Ausnahmen bilden Ein- und Zweifamilienhäuser, die Sie bereits seit oder vor Februar 2002 bewohnen. Kaufen Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus und es erfüllt die Vorgaben des GEG nicht, sind Sie innerhalb von zwei Jahren zum Nachrüsten bzw. zur Heizungssanierung verpflichtet.

Die Pflichten im Einzelnen:

  • Öl- oder Gas-Heizkessel, die älter als 30 Jahre alt sind, müssen ausgetauscht werden. Das betrifft Heizungen mit einer Leistung zwischen 4 und 400 Kilowatt. Haben Sie bereits einen Brennwert- oder Niedertemperaturkessel in Betrieb, müssen Sie diesen nicht austauschen.
  • Werden neue Heizungsrohre oder Warmwasserrohre durch unbeheizte Räume verlegt, müssen die Rohre gedämmt werden.
  • Ab Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung (2026 in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, 2028 bei kleineren Kommunen) dürfen keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden.

Novellierung des GEG

Die letzte Novellierung des GEG wurde unter dem Stichwort Heizungsgesetz umfassend diskutiert und nach einigen Anpassungen im September 2023 verabschiedet. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die schon für 2023 festgesetzte Erhöhung des Effizienzstandards für Neubauten auf EH 55 (bisher EH 75) wurde nicht weiter verschärft. Festgelegt wurde zusätzlich, dass in Neubauten ab 2024 der Energiebedarf zu mindestens 65 % mit erneuerbaren. Für Bestandsimmobilien gelten vielfältige Ausnahmen. Ziel bleibt die Klimaneutralität aller Heizungen bis zum Jahr 2045.

Fazit: Anforderungen des GEG mit Heizungsförderung kombinieren

Wer ein neues Haus baut, wird auch durch das Inkrafttreten der Novelle des GEG ab 2024 kaum Änderungen erfahren, da beim Neubau ohnehin schon ein hoher Standard in Bezug auf Energieeffizienz verlangt wurde. Für Hausbesitzer gab es die Pflicht zum Tausch alter Heizkessel ebenfalls schon.

Die Fördermöglichkeiten, die in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) festgeschrieben sind, bieten Hausbesitzern umfangreiche Möglichkeiten, z.B. beim Umstieg von einer alten Ölheizung auf eine Gas-Hybridheizung oder einer Wärmepumpebis zu 70 Prozent staatliche Förderung zu erhalten.

Wer außerdem eine energetische Sanierung im Bestand vornimmt, kann auch ab 2024 über die BEG weitere Mittel beantragen. Es kann sich also auch unabhängig von den Vorgaben des GEG lohnen, das eigene Heizsystem zu modernisieren, um so nicht nur weniger Emissionen auszustoßen, sondern auch, um langfristig Heizkosten zu sparen.

Energieberatung © Doc Rabe Media, stock.adobe.com
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