Stromsperre oder hohe Nachzahlung können die Konsequenzen sein
Ein Wohnungswechsel ist mit zahlreichen Aufgaben verbunden. Beim Umziehen müssen Sie sich nicht nur um einen Transporter oder ein Umzugsunternehmen kümmern und Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt ändern. Es stehen auch zahlreiche weitere Erledigungen an, die Sie nicht vergessen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer den Strom nach dem Umzug nicht anmeldet, wird über den Grundversorger weiter beliefert – meist zu teuren Tarifen.
- Unbezahlte Stromrechnungen sind das größere Risiko: Ab 100 Euro Rückstand und dem Doppelten des Abschlags darf der Anbieter sperren.
- Eine Sperre wird vier Wochen vorher angedroht – wer früh eine Ratenzahlung vereinbart oder Beratung sucht, wendet sie meist ab.

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Ganz oben auf der Liste steht die Ummeldung beim Stromanbieter bzw. der Stromanbieterwechsel. Sollten Sie dies vergessen haben, wird Ihnen nicht automatisch der Strom abgedreht. Dennoch können kostenintensive Konsequenzen auf Sie zukommen. Nicht gezahlte Stromrechnungen haben hingegen enorme Folgen. Damit Sie nicht im Dunkeln sitzen, sollten Sie die Konsequenzen kennen.
Nicht angemeldet oder nicht bezahlt: Was droht?
| Situation | Was passiert | Folge für Sie |
|---|---|---|
| Anmeldung vergessen | Der Grundversorger liefert automatisch weiter | Teurer Grundversorgungstarif, ggf. Nachzahlung |
| Rechnung nicht bezahlt | Mahnung, dann Androhung der Sperre | Sperre möglich – ab 100 € Rückstand und dem Doppelten des Abschlags |

Konsequenzen bei vergessener Anmeldung
Haben Sie den Strom nach Ihrem Umzug nicht angemeldet, erhalten Sie trotzdem Strom aus der Steckdose. Möglich macht das der Grundversorger, der einspringt, wenn Sie die Anmeldung bei Ihrem Versorger vergessen haben. Sie sollten sich allerdings darüber im Klaren sein, dass Strom vom Grundversorger sehr teuer sein kann. Wer sich mit den verschiedenen Stromtarifen auseinandersetzt und Stromtarife vergleicht, kann hingegen deutlich Geld einsparen.

Wenn Sie als Mieter unangemeldeten Strom verbrauchen, setzt sich der Anbieter mit dem Eigentümer der Wohnung in Verbindung. Wer als Mieter Strom entnimmt, ohne einen Vertrag geschlossen zu haben, nimmt nach der BGH-Rechtsprechung durch die tatsächliche Nutzung des Anschlusses regelmäßig konkludent ein Vertragsangebot des Versorgers an (sogenannte Realofferte).

Den verbrauchten Strom muss damit der tatsächliche Nutzer bezahlen – nicht automatisch der Vermieter. Wer die Anmeldung vergisst, sollte sie deshalb rasch nachholen, um teure Grundversorgungstarife und Nachforderungen zu begrenzen.
Haben Sie über Monate keinen Strom gezahlt, summieren sich die Kosten. Die Nachzahlung des für über Monate verbrauchten Stroms kann eine hohe Rechnung nach sich ziehen. In der Grundversorgung muss der Anbieter bei drohender Sperre eine Abwendungsvereinbarung mit zumutbarer Ratenzahlung anbieten; bei Sonderverträgen ist eine Ratenzahlung dagegen freiwillig.
Stromsperre: Konsequenzen für nicht gezahlte Stromrechnungen
Die Stromversorgung ist jedoch gefährdet, wenn Sie über mehrere Monate Ihren Abschlag nicht zahlen. Wenn der Zahlungsrückstand einen Wert erreicht hat, der mindestens dem Doppelten des festgelegten Abschlags entspricht, kann der Anbieter eine Stromsperre verhängen. Beim ausstehenden Betrag muss es sich aber mindestens um 100 Euro handeln.

Allerdings muss der Stromanbieter die Stromsperre vier Wochen vor dem Abstellen ankündigen. In der Grundversorgung ist dafür die Abwendungsvereinbarung mit Ratenzahlung vorgesehen, damit Betroffene den Rückstand schrittweise begleichen können. Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass es sehr viel einfacher ist, einer Stromsperre vorzubeugen, als eine verhängte Sperre wieder aufheben zu lassen. Wer Sozialleistungen erhält, hat die Möglichkeit beim Jobcenter oder Sozialamt ein Darlehen zu beantragen, um die Schulden beim Stromanbieter zu begleichen.
Die konkrete Sperre muss der Versorger zusätzlich acht Werktage vorher schriftlich ankündigen. Wer dabei eine unzumutbare Härte – etwa eine Gefahr für Leib und Leben – geltend macht, kann die Sperre unter Umständen abwenden. Wichtig ist, früh aktiv zu werden: Eine drohende Sperre lässt sich leichter verhindern als eine bereits vollzogene wieder aufheben.
Sperre droht? So beugen Sie vor
Versorger kontaktieren Schritt 1
In der Grundversorgung muss der Anbieter eine Abwendungsvereinbarung mit Ratenzahlung anbieten; bei Sonderverträgen früh nach Ratenzahlung fragen.
Darlehen prüfen Schritt 2
Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung bezieht, kann je nach Fall beim Jobcenter oder Sozialamt ein Darlehen beantragen (§ 24 SGB II bzw. § 37 SGB XII).
Beratung holen Schritt 3
Schuldner- und Energieberatungen – etwa der Verbraucherzentrale, von Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden – helfen kostenlos oder kostengünstig weiter.
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