Grund- und Ersatzversorgung – sinnvoll, aber meist nicht optimal
In Deutschland hat jeder Haushalt einen Anspruch auf eine zuverlässige und flächendeckende Grundversorgung mit Strom. Das ergibt sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz und der Stromgrundversorgungsverordnung. Es gibt jedoch noch zwei weitere Tarifformen: die Ersatzversorgung und Sondertarife. Wir erklären die Unterschiede – und welche Versorgung in der Regel die günstigste ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Jeder Haushalt hat Anspruch auf Grundversorgung – sicher, aber meist nicht günstig (jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar).
- Die Ersatzversorgung ist eine Notfalllösung, kann seit 2022 teurer sein und endet spätestens nach drei Monaten.
- Am günstigsten ist meist ein Sondertarif, oft sogar beim eigenen Grundversorger ohne viel Papierkram.
Die Grundversorgung als Basis
Die Grundversorgung gewährleistet, dass niemand im Dunkeln stehen muss. Für jedes Netzgebiet in Deutschland gibt es einen sogenannten Grundversorger: Es ist das Energieversorgungsunternehmen, das in diesem Gebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Alle drei Jahre kommt auf den Prüfstand, welcher Energieversorger das ist – häufig sind es die örtlichen Stadtwerke. Bei Zweifeln kann der örtliche Netzbetreiber Auskunft geben, wer Grundversorger in der Region ist. In die Grundversorgung fällt man, wenn ein alter Stromvertrag gekündigt, aber noch kein neuer abgeschlossen wurde. Häufige Gründe dafür sind ein Umzug oder wenn der bisherige Versorger die Preise erhöht hat – in diesem Fall haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht.

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Die Tarife stellen sicher, dass man weiterhin mit Strom versorgt wird. Dafür muss kein separater Vertrag geschlossen werden: Wer ohne Vertrag in sein neues Eigenheim einzieht und das Licht anknipst, wird automatisch Kunde des Grundversorgers. Man ist allerdings verpflichtet, dem Grundversorger mitzuteilen, dass und ab wann man Strom aus dem Netz entnimmt. Diese Tarife sind in den allermeisten Fällen aber nicht sehr günstig. Die Verträge können mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden.
Die drei Versorgungsformen im Überblick
Grundversorgung
Automatisch ohne eigenen Vertrag (z. B. nach Umzug); sicher, aber meist teuer. Jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar.
Ersatzversorgung
Notfallversorgung, wenn der Anbieter ausfällt – kann teurer sein und endet spätestens nach drei Monaten. Ohne neuen Vertrag folgt meist die Grundversorgung.
Sondervertrag
Selbst gewählt, meist am günstigsten und flexibelsten (Preisgarantie oder Ökostrom möglich); Laufzeit bis 24 Monate.

Die Ersatzversorgung als Notfall
Die Ersatzversorgung unterscheidet sich von der Grundversorgung dadurch, dass sie auch kurzfristig eine Versorgung mit Strom sicherstellen soll. Die Ersatzversorgung springt unter anderem ein, wenn der bisherige Stromanbieter in die Insolvenz geht oder das Recht auf Netznutzung verliert, weil er seine fälligen Netzentgelte nicht an den Netzbetreiber gezahlt hat. Sie greift auch, wenn ein beabsichtigter Anbieterwechsel aus irgendwelchen Gründen nicht reibungslos funktioniert hat. In diesen Fällen kann es theoretisch zu plötzlichen Lieferausfällen kommen. Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass es keine Versorgungsunterbrechungen gibt. Sie greift auch in unklaren Fällen. Etwa, wenn der Stromverbrauch zunächst keinem konkreten Liefervertrag oder Lieferanten zugeordnet werden kann. Spätestens nach Ablauf von drei Monaten rutscht man ohne eigenes Zutun in die Grundversorgung.

Eine Ersatzversorgung ist eine Notfallversorgung und kann seit der Gesetzesänderung deutlich teurer als die Grundversorgung sein. Grund ist eine Gesetzesänderung, die 2022 in Kraft trat: Seitdem ist es den Energieversorgern erlaubt, die Preise in der Ersatzversorgung an aktuellen Börsenpreisen auszurichten und auch kurzfristig zu ändern. Der Gedanke dahinter ist einleuchtend: Geht ein großer Anbieter pleite, müssen andere Versorger seine Kunden aufnehmen. Das wirft ihre langfristige Planung über den Haufen und zwingt sie, kurzfristig mehr Strom am Markt einzukaufen – in der Regel zu höheren Preisen. Diese Kosten sollen sie, zumindest zum Teil, an die Verbraucher weitergeben können.
Ziel sollte für Kunden daher sein, so schnell wie möglich aus einer etwaigen Ersatzversorgung herauszukommen. Zunächst sollte man prüfen, ob man überhaupt begründet in ihr gelandet ist. Bestehen Zweifel daran, kann man Widerspruch beim Versorger über die Einordnung einlegen. Ansonsten ist man gut beraten, schnellstmöglich einen anderen Tarif zu wählen. So kann man beispielsweise verlangen, in die Grundversorgung aufgenommen zu werden. Nur in bestimmten Sonderfällen besteht während der dreimonatigen Ersatzversorgung kein Anspruch auf sofortige Aufnahme in die Grundversorgung – etwa nach einer Anbieterinsolvenz. Einen neuen Sondervertrag können Sie trotzdem jederzeit abschließen; die Ersatzversorgung endet dann ohne Kündigungsfrist. Es gibt jedoch noch eine weitere Möglichkeit: Sondertarife.
So kommen Sie schnell wieder heraus: Die Ersatzversorgung können Sie ohne Kündigungsfrist beenden, indem Sie einen neuen Liefervertrag abschließen; in die Grundversorgung können Sie nur wechseln, wenn kein gesetzlicher Sonderfall nach § 36 EnWG entgegensteht. Der technische Stromlieferantenwechsel muss seit dem 6. Juni 2025 nach BNetzA-Festlegung BK6-22-024 i. V. m. § 20a EnWG werktags binnen 24 Stunden umgesetzt werden; bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt.
Raus aus der teuren Versorgung
Einordnung prüfen Schritt 1
Klären, ob Sie begründet in der Ersatz- oder Grundversorgung gelandet sind. Bei Zweifeln Widerspruch beim Versorger einlegen.
Günstigen Tarif wählen Schritt 2
Sondertarif vergleichen – oft genügt ein Wechsel innerhalb des eigenen Grundversorgers, ohne viel Papierkram.
Wechsel anstoßen Schritt 3
Der technische Wechsel läuft seit Juni 2025 binnen 24 Stunden; auf kundenfreundliche Konditionen statt nur Neukundenbonus achten.

Sonderverträge als Königsweg
Der Begriff Sondervertrag oder Sondertarif ist ein wenig irreführend, denn im Grunde sollten sie aus Sicht der Verbraucher der Normalfall sein. Sie sind meist günstiger, flexibler und berechenbarer für beide Seiten. Die Vertragslaufzeit kann zwar bis zu 24 Monate betragen, aber dafür sind beispielsweise auch Preisgarantien oder Ökostromtarife möglich. Es ist nicht verkehrt, sich etwas längerfristig festzulegen, wenn man nicht etwa einen Umzug in nächster Zukunft plant. Erhöht der Versorger die Preise während der Vertragslaufzeit, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.

Hier wird in vielen Fällen noch bares Geld verschenkt, denn lag der Anteil der Stromkundinnen und -kunden in der Grundversorgung laut Bundesnetzagentur zuletzt bei rund 22 Prozent (Monitoringbericht 2025, Datenjahr 2024). Man muss für einen Wechsel nicht dauerhaft nach den neuesten Schnäppchen und Sondertarifen schauen, auch wenn es sich lohnen kann: Denn viele Anbieter locken mit Neukundenboni, bei denen man allerdings darauf achten sollte, dass die restlichen Konditionen ebenfalls kundenfreundlich sind.

Wer die Mühe aber scheut, kann häufig sogar beim bisherigen Anbieter bleiben. Die meisten Grundversorger bieten selbst mehrere Sondertarife an, in die man ohne viel Papierkram wechseln kann. Es wird Sie aber vermutlich keiner freiwillig darauf hinweisen, dass man mit einem solchen Wechsel künftig weniger bezahlen muss. Darüber hinaus ist Geld allein nicht alles. Wer in einen Sondertarif wechseln will, kann weitere Aspekte in seine Entscheidungsfindung einfließen lassen. Dazu zählt beispielsweise die Wahl eines Ökostromtarifs oder von Anbietern, die nicht in Händen großer Konzerne sind, um den Wettbewerb und den Markt zu stützen.
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