Wenn Probleme mit der Heizung zu einem Mietmangel werden

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Mietmangel Heizung
Mietmangel Heizung © vege, fotolia.de

Insbesondere im Winter sind Mieter darauf angewiesen, dass die Heizung in ihrer Wohnung ordnungsgemäß funktioniert. Doch ab wann kann mangelnde Heizleistung zu einem Mietmangel werden, der eine Mietminderung rechtfertigt? Und gibt es auch die Möglichkeit, Miete zu mindern, wenn die Heizleistung zwar ausreicht, aber überdurchschnittlich hohe Heizkosten entstehen? Im Folgenden finden Sie erste Antworten auf diese interessanten Fragen. Lassen Sie sich aber in jedem Fall individuell beraten, sollten Sie als Mieter Probleme mit der vom Vermieter zur Verfügung gestellten Heizung haben – dies gewährleistet im Idealfall, dass Ihre rechtlichen Interessen vollumfänglich wahrgenommen werden können. Eine Beratung durch einen Mieterverein oder durch einen Anwalt können die Informationen in diesem Artikel ausdrücklich in keinem Fall ersetzen.

Mietmangel zu kalte Wohnung

Zwar gehen die Meinungen, was unter einer angenehm warmen Wohnung zu verstehen ist, sicherlich auseinander, dennoch gibt es relativ exakte Vorgaben, die der Vermieter hinsichtlich einer Mindesttemperatur einhalten muss. Auf den Internetseiten des Deutschen Mieterbundes ist beispielsweise zu erfahren, dass der Mieter in der Heizperiode eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad in seiner Wohnung erreichen können muss. Zu nächtlicher Stunde sei auch eine Temperatur von 18 Grad ausreichend.

Erreichen Sie tagsüber nicht die 20 bis 22 Grad in Ihrer Mietwohnung, sollten Sie Kontakt zu Ihrem Vermieter aufnehmen und ihn bitten, diesen Mangel abzustellen. Solange dieser Mangel nicht durch den Vermieter behoben wurde, können Sie laut dem Deutschen Mieterbund die Miete mindern. Hier ist allerdings Rücksicht darauf zu nehmen, wie stark der Mangel ausgeprägt ist. Der Deutsche Mieterbund nennt diesbezüglich zwei Orientierungspunkte: Erreichen Sie maximal 18 Grad, könnte eine Mietminderung bis zu 20 Prozent möglich sein, bis zu 100 Prozent seien hingegen möglich, wenn im Winter Minusgrade herrschen und die Heizung komplett ausfalle. In gewissen Konstellationen sei auch eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Diese Angaben können Ihnen eine erste Orientierung bieten. Da Mietminderungen allerdings ein heikles Thema sind, sollten Sie sich im individuellen Fall beraten lassen. Gut sollte dies bei einem Mieterverein gelingen.

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Unwirtschaftliche Heizung als Mietmangel?

Doch wie sieht es aus, wenn es in Ihrer Wohnung zwar schön warm wird, die Heizkosten aber unangemessene Höhen erreichen, die Heizungsanlage also nicht wirtschaftlich arbeitet? Hier wird es für Mieter offenbar ungleich komplizierter – dies legen zumindest einige Fälle, über die bereits Recht gesprochen wurde, nahe. Unter anderem berichtete der Verein Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg zum Beispiel über eine Entscheidung des BGHs, bei der die Richter in einem spezifischen Fall keinen Mietmangel feststellen konnten, der zu dem Recht zur Mietminderung geführt hätte.

Beim besagten Fall handelte es sich um eine Anmietung von Gewerberäumen. Der Mieter habe laut Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e. V. bemängelt, dass die eingebaute Heiz- und Belüftungsanlage überdimensioniert sowie nicht individuell und bedarfsgerecht einstellbar sei und im Zuge einer wenige Jahre zurückliegenden Sanierung kein ausreichender Wärmeschutz erbracht wurde. Gegen die darauf folgende Mietminderung des Mieters klagte der Vermieter und bekam recht. Die Erklärung für diese Entscheidung ist komplex. Bei Bedarf ist die gesamte Erklärung für die Entscheidung beim BGH, der das Urteil am 18. Dezember 2013 verkündete, nachzulesen.

Auch zuvor gab es in anderen Fällen schon Entscheidungen, die deutlich machen, dass eine Mietminderung bei unwirtschaftlichen Leistungen der Heizung offenbar ein heikles Thema ist. Weitere Fälle stellen zum Beispiel das das Portal mietrecht-hilfe.de vor. Betont wird in beiden Fällen aber auch, dass ein Fehler der Heizungsanlage, der zu überhöhten Heizkosten führt, durchaus einen Mietmangel darstellen könnte.

Mieter sollten, sind sie mit einem ähnlichen Problem belastet, am besten fachkundigen Rat – zum Beispiel bei einem Mieterverein oder einem Anwalt einholen. Noch besser ist es allerdings, Vorsorge zu betreiben, und sich zum Beispiel vor der Anmietung einer Wohnung den Energieausweis zeigen zu lassen. So ist der Energiebedarf des neuen Domizils zumindest grob einzuschätzen.

Weiterführene Informationen

Deutscher Mieterbund e. V.zum Thema HeizungHaus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e. V., Hohe Energiekosten sind kein Mangel der Mietsachemietrecht-hilfe.de, Außergewöhnlich hohe Heizkosten sind kein Mietmangel

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