Tauschpflicht für alte Heizkessel bis 2015

Teilen:
Alte Heizungsanlage © Tinafortunata, stock.adobe.com
Alte Heizungsanlage © Tinafortunata, stock.adobe.com

Der Bundesrat hat erst kürzlich einige grundlegende Änderungen bezüglich der Energiesparverordnung festgelegt und diese besagen unter anderem, dass künftig alle Heizkessel, die älter sind als 30 Jahre, ausgetauscht werden müssen. Für Hausbesitzer bedeutet das, dass sie bis zum Jahre 2015 ihren alten Heizkessel durch einen neuen ersetzen müssen und das wird sie in etwa 5000 bis 10.000 Euro kosten.

In schnellen Schritten zur Energiewende?

Bislang galt die Austauschpflicht lediglich für Heizungen, die vor dem Jahre 1978 installiert worden sind. Doch im Zuge der Energiewende sollen die privaten Häuser künftig schneller energiesparend aufgerüstet werden. Das senkt den schädlichen Ausstoß von CO2. Die Kosten dafür trägt jeder Hausbesitzer selbst. Vermieter haben die Möglichkeit, die Preise für die Nebenkosten ihrer Mieter um bis zu 11 Prozent monatlich anzuheben, um die Kosten so entsprechend ausgleichen zu können. Die Anhebung fällt dann unter dem Punkt Modernisierungsmaßnahmen und ist rechtlich abgesichert. Noch hat die Bundesregierung allerdings den schnelleren Änderungen in der Verordnung nicht zugestimmt.

Viele Hausbesitzer hoffen jetzt natürlich, dass ihnen länger Zeit bleibt, die alten Heizkessel auszutauschen, denn vielen fehlt schlicht das Geld. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind im Übrigen Warmwasserspeicher, Heizkörper und die Rohre an sich, denn diese können ruhig bleiben und mit dem neuen Heizkessel verbunden werden. Betroffen sind trotzdem mehr als eine Millionen Haushalte, in denen es nach wie vor veraltete Gasheizungen und Ölheizungen gibt. Diese Zahlen gehen aus einer Erhebung vom Bundesverband für Schornsteinfeger hervor. Trotzdem zeigt sich der Bundesverband Erneuerbarer Energien nicht zufrieden mit den schnellen Schritten zur Energiewende, denn trotzdem heizen weiter die meisten Haushalte mit veralteter Heiztechnik. So beklagt der Geschäftsführer des Verbandes Dr. Hermann Falk „Leider gibt es für viele Altanlagen Ausnahmen. Mit jedem Heiztag verpufft durch diese Museumsstücke bares Geld. 11 Millionen solcher so genannter Niedertemperaturheizungen sind demnach nicht von der Austauschpflicht betroffen und so erscheint die neue Regelung mehr wie ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Auch Kamine können von der Modernisierungspflicht betroffen sein

Schwierig wird es außerdem, wenn auch ein Kamin im Haus vorhanden ist. Dann kann es durchaus passieren, dass auch der Kamin direkt mit saniert werden muss und somit die Kosten in die Höhe schnellen. Der Hintergrund ist der, dass moderne Heizkessel sinkende Abgastemperaturen haben und viele Kamine dafür nicht ausgelegt sind. Auch hier können schnell noch einmal 5000 Euro fällig werden, zumal die Sanierung immer von einem Fachbetrieb übernommen werden sollte. Ist alles fachgerecht umgerüstet, kann jeder Haushalt im Schnitt zwischen zehn und 15 Prozent der Nebenkosten einsparen, das macht auf das Jahr gerechnet bis zu 500 Euro. Die Ausgaben für die neue Anlage wäre also schnell wieder drin, soll der Kamin mit saniert werden dauert es natürlich entsprechend länger.

Selbst Heizungsanlagen die jünger sind als 30 Jahre können von den energetischen Sanierungsmaßnahmen profitieren, denn Reparaturen lohnen sich in diesem Fall nur selten und deswegen ist in solchen Fällen eher ein Austausch ratsam. Es gibt aktuell Fördermaßnahmen, unter anderem von der KfW-Bank. Die Summe kann bis zu 5000 Euro betragen, je nach Höhe der Investitionen und dem Umfang der Sanierungsmaßnahmen. Weitere Informationen finden sich unter www.kfw.de

bis zu 30% sparen

Heizung Fachbetriebe
Kauf / Einbau / Reparatur

Unverbindlich
Qualifizierte Anbieter
Kostenlos

Artikel teilen: