Betriebsstrom der Heizung

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Betriebsstromverbrauch der Heizung senken

Ein Haus mit mehreren Wohnparteien teilt sich zahlreiche Dinge. Das Treppenhaus, den Garten und in vielen Fällen gehört auch die Heizungsanlage dazu. Die Brennkosten werden in der dazugehörigen jährlichen Heizkosten-Abrechnung verteilt. Auch die Kosten für den Strom, der notwendig ist, um die Anlage zu betreiben, werden über die Heizkostenabrechnung als Nebenkosten eingezogen.

Stromrechnung © Stockfotos MG, fotolia.com
Betriebsstrom der Heizung © Stockfotos MG, fotolia.com
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Der Betriebsstrom

Betriebsstrom meint die Kosten für elektrische Energie, die (unabhängig vom sonstigen Brennstoff, also egal, ob Gas- oder Ölheizungsanlage) notwendig sind für den Betrieb der gesamten Heizungsanlage. t. Zum großen Teil wird der Strom für den Betrieb der Heizungspumpe benötigt. Aber auch Schaltuhren, Displays, Wärmefühler benötigen Strom. Die anfallenden Ausgaben werden auf die Wohnungseinheiten aufgeteilt und an die Mieter weitergereicht.

Da die Kosten vollständig von den Mietern übernommen werden, sollten diese auch kontrollieren, ob diese nicht zu hoch sind. Falls dies der Fall sein sollte, kann der Vermieter auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit angesprochen werden.

Der Betriebsstrom sollte unbedingt durch einen zweiten Zähler separat erfasst werden. Er hat nichts mit dem sogenannten Allgemeinstrom in einem Mehrfamilienhaus (etwa für Treppenlicht) zu tun. Auch der Betriebsstrom wird wie die anderen Heizkosten mit 50 bis 70 % nach dem Verbrauch und zu 30 bis 50 % nach der Wohnfläche aufgeteilt.

Allerdings ist es auch erlaubt, den Betriebsstrom zu schätzen, wenn kein separater Zähler montiert ist. Das muss übrigens in der Heizkostenabrechnung ausdrücklich erwähnt werden.

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Falsche Schätzungen oder falsche Schätzgrundlagen erhöhen die Heiznebenkosten

Werden die Betriebskosten geschätzt, muss dies auf der Abrechnung angegeben sein. Damit Mieter die Schätzung nachvollziehen können, ist auch die Angabe der Schätzmethode sinnvoll.

Es kommen unterschiedliche Schätzmethoden zum Einsatz:

  • Einerseits kann der Betriebsstrom mit pauschal drei bis fünf Prozent der Brennstoffkosten angesetzt werden. Es können auch Vergleichsobjekte herangezogen werden. Allerdings gibt es eine derart hohe Tarifvielfalt bei den Stromtarifen, dass die Methode fraglich ist.
  • Sinnvoller, weil genauer, ist die Hochrechnung des Betriebsstroms anhand der Standardwerte marktüblicher Anlagen (Diese finden sich in Anlage C.5 zur DIN V 4701-10). Werden die Werte und Heiztage dann mit dem jeweiligen Strompreis multipliziert, ergibt sich der Wert für die Betriebskosten.
  • Es können aber auch Schätzungen erfolgen anhand der Anschlusswerte aller elektrischen Verbraucher der Heizungsanlage. Werden diese dann mit Betriebsdauer und Strompreis multizpliziert, ergibt sich eine sehr genaue Schätzung.

Alte Heizungspumpen sorgen für hohen Betriebsstromverbrauch

Nicht nur Mieter können durch ihr eigenes Verhalten Kosten sparen. Auch eine veraltete Anlage verbraucht wesentlich mehr Strom als neuere Geräte.

Insbesondere die Heizungspumpen sind hier zu nennen. Alte Heizungspumpen können durchauszu den größten Stromfressern im Haushalt zählen. Schon nach 10 Jahren kann eine alte Heizungspumpe bis zu 100 oder auch 150 Euro mehr Kosten verursachen.. Auch eine falsche Einstellung kann dazu beitragen. Hocheffizienzpumpen sind elektronisch geregelte Pumpen, die im Gegensatz zu alten Heizungspumpen nicht ununterbrochen laufen. Neue Geräte können den Stromverbrauch um bis zu 25 Prozent senken.

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Dies wirft auch eine interessante Betrachtung in Bezug auf den Energieverbrauch in Deutschland auf. Es wird angenommen, dass bie einem Austausch sämtlicher Pumpen in, ungefähr 450 Mio. Kilowattstunden an Betriebsstrom eingespart werden könnte. Dies entspricht dem jährlichen Stromverbrauch einer Stadt mit ca. 250.000 Einwohnern.

Alte Heizungspumpen sind wahre Stromfresser
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