Energieausweis

Teilen:

Ausweispflicht

Ein Energieausweis ist in Deutschland bereits seit 2009 erforderlich. Seit 2020 sind im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) die Grundlagen, alles zur Verwendung und Ausstellung geregelt.

Der Energieausweis muss verpflichtend bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie vorgelegt werden. Die wesentliche Aussage zum Energie-Effizienzstandard muss bereits in der Immobilienanzeige genannt werden.

Energieausweis © S-Motiv, stock.adobe.com
Energieausweis © S-Motiv, stock.adobe.com
Heizung-Konfigurator:
 

Jetzt Ihre individuelle Heizung konfigurieren und Angebote erhalten!

Heizung-Konfigurator
Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz
Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Energieausweise gibt es in zwei Varianten: mit dem Energiebedarf oder dem Energieverbrauch als Grundlage.

Energieverbrauchsausweise sind für Wohngebäude nur zulässig, wenn es sich um ein Bestandsgebäude handelt, das bereits die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhält bzw. bereits entsprechend saniert wurde.

Hier werden die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre anhand der Abrechnungen zu Grunde gelegt und über die genutzte Software mit Hilfe der örtlichen Klimadaten bereinigt. So werden beispielsweise extrem harte Winter weiter als Ausnahme behandelt und nicht als Regelfall eingerechnet.

Der Energiebedarfsausweis wird immer dann nötig, wenn das Gebäude im Bestand (mit Bauantrag vor dem 01. November 1977) verändert oder erweitert wird und natürlich beim Neubau, da noch keine Verbrauchswerte vorliegen können.

Energiebedarfsausweise sind teurer, es sind aber auch die Energieausweise, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) gefördert werden

Der Energieberater macht dabei eine Bestandsaufnahme vor Ort, kann die Gegebenheiten durch Auskunft des Eigentümers sowie Zeichnungen aufnehmen und mit spezieller Software auswerten.

Bei Erweiterung und Änderung des bestehenden Gebäudes müssen die Bestimmungen der jeweiligen Bauordnung wie im Neubau eingehalten werden. Vorschläge zur energetischen Verbesserung des Bestandsgebäudes können im Bedarfsausweis als Vergleichswerte enthalten sein.

Ein berechtigter Ausweisaussteller erstellt den Energieausweis
Ein berechtigter Ausweisaussteller erstellt den Energieausweis
bis zu 30% sparen

Preise vergleichen:
Qualifizierte Energieberater

  • Bundesweit
  • Unverbindlich
  • Qualifizierte Anbieter
  • Top Preise
Tipp: Nutzen Sie unseren Angebotsservice: Günstigste und qualifizierte Energieberater finden .

Aussagen im Energieausweis

Sofort ersichtlich für den Betrachter sind allgemeine Gebäudedaten wie Gebäudetyp, Baujahr und Standort, Gebäudenutzfläche sowie die Anzahl der Wohneinheiten.

In der verwendeten Software sind weitere Daten bezüglich der Klimadaten und der Berechnungsverfahren hinterlegt. Hier liegt es im Ermessen der ausstellungsberechtigten Fachkraft, nach welchen Berechnungsmethoden der Ausweis erstellt wird. Den Berechnungen liegen die DIN V 4108 oder wahlweise die DIN V 18599 zu Grunde. Des Weiteren können die Gebäudedaten vereinfacht mit pauschalen Angaben zur Gebäudehülle und Anlagentechnik dargestellt oder detailliert erfasst werden.

Bei detaillerter Erfassung werden alle Teile der Gebäudehülle maßgenau mit allen verbauten Materialien aufgenommen. Das gleiche Verfahren kann für die Gebäudetechnik angewendet werden.

Im Ergebnis werden numerisch und auf der bekannten Skala in Ampelfarben der Primärenergiebedarf nach GEG und der Endenergiebedarf dargestellt und die Ist-Werte mit den Anforderungen verglichen.

Primärenergiebedarf

Dabei beschreibt der Primärenergiebedarf die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes und enthält neben dem Endenergiebedarf den gesamten Energieeinsatz, der nötig ist, den entsprechenden Energieträger zu erkunden, zu gewinnen, zu verteilen und in die zu nutzenden Energie umzuwandeln. Zu seiner Berechnung werden Primärenergiefaktoren verwendet, die die Art des Energieträgers und der Grad seiner Umweltverträglichkeit berücksichtigen.

Dieser Wert soll also eine Aussage über die Umweltverträglichkeit der Energienutzung in der jeweiligen Immobilie ermöglichen.

Der Unterschied zwischen Primärenergie, Endenergie und Nutzenergie
Der Unterschied zwischen Primärenergie, Endenergie und Nutzenergie

TIPP

Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsservice: Preise von Heizungs-Fachbetrieben vergleichen und bis zu 30 Prozent sparen

Endenergiebedarf

Der für den Nutzer eher zu fassenden Endenergiebedarf gibt Auskunft über die berechnete und benötigte Jahresenergiemenge für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung. Dabei werden die im Gebäude aufgewendeten Energien für die genannten Bereiche und die Energieverluste bei Erzeugung, Verteilung und Übergabe berücksichtigt.

Um den errechneten Endenergiebedarf einordnen zu können, enthält der Energieausweis Vergleichswerte vom schlecht sanierten Haus im schlechtesten Fall bis zum Passivhaus im besten Fall.

Tipp: Mit unserer Energieberater-Suche finden Sie Energieberater in Ihrer Region
Hinweis: Bei unserem Partner senercon können Sie jetzt einen online Energieausweis selbst erstellen! senercon Bestpreisgarantie und 30 Tage Rückgaberecht inklusiv! Jetzt Energieausweis online erstellen (Werbung)

Transmissionswärmeverluste

Weiterhin findet man Angaben zu den Verlusten, die über die Gebäudehüllen entstehen, die Transmissionswärmeverluste. Diese werden den GEG-Anforderungen gegenübergestellt.

Seit Inkrafttreten des neuen Gebäude-Energie-Gesetzes müssen CO2-Emissionen jetzt im Energieausweis aufgeführt werden. Das kann dazu dienen, umweltbewussten Eigentümern einen weiteren Anreiz abseits der finanziellen Einsparmöglichkeiten zu bieten.

Dennoch kann und soll der ausstellungsberechtigte Energieberater den Ausweis bei Übergabe ausführlich erklären.

Die Vorgaben aus dem Gebäude-Energie-Gesetz müssen beachtet werden
Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz: Was bedeutet das GEG für aktuelle oder künftige Hausbesitzer? Das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG)… weiterlesen

bis zu 30% sparen

Energieberater finden
Angebote vergleichen

Unverbindlich
Qualifizierte Anbieter
Kostenlos

Artikel teilen: