Ratgeber Gaspreiserhöhungen

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Gaspreiserhöhungen – dies können Sie tun

Ungefähr seit der Jahrtausendwende wurden die Märkte für Erdgas in Deutschland liberalisiert. Damit sollte neuen Anbietern der Zugang erleichtert und der Wettbewerb unter den Anbietern gesteigert werden. Ziel war eine Senkung der Gaspreise für die Verbraucher. Zwischen 2008 und 2021 war die Entwicklung der Gaspreise vor allem durch kleinere Schwankungen gekennzeichnet. Im Jahr 2020 wurde – auch durch die Covid-Pandemie – ein recht niedriger Durchschnittspreis von rund 5,3 Cent für Kunden in Mehrfamilienhäusern verzeichnet. Dieser stieg dann 2021 schon deutlich an und explodierte 2022, nicht zuletzt wegen des Ukraine-Kriegs und der damit einhergehenden Unsicherheit zur Versorgung mit Erdgas und liegt im März 2022 bei rund 12,3 Cent.

Heizkosten, © Wolfgang S, stock.adobe.com
Was tun bei Gaspreiserhöhungen © Wolfgang S, stock.adobe.com
Gaspreise im Höhenflug: Das sollten Sie wissen
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Gaspreise Entwicklung
Entwicklung der Gaspreise im Vergleich, Bildquelle: C.A.R.M.E.N. e.V.

Bei Gaspreiserhöhungen Wiederspruch einlegen

Wenn ein Gasanbieter seine Preise anheben will, muss er seine Kunden vor der Preiserhöhung schriftlich darüber informieren. Sollten Sie die Begründung für unzureichend oder sogar unzulässig halten, legen Sie schriftlich Einspruch ein. Viele Verbraucherschutz-Organisationen bieten dafür entsprechende Brief-Vorlagen an.

Mit Ihrem Widerspruch können Sie zwei Dinge erreichen. Sie können Ihrem Anbieter „die rote Karte“ für sein Verhalten zeigen. Das hat natürlich nur Sinn, wenn Sie ansonsten mit Ihrem Anbieter zufrieden sind und nicht wechseln möchten. Mit dem Widerspruch signalisieren Sie in diesem Fall vor allem Ihren Unmut.

Der Widerspruch hat aber auch eine rechtliche Bedeutung. Bei vielen Preiserhöhungen von Gasanbietern kommt es zu Klagen gegen diese Erhöhungen. Nicht selten werden die Preiserhöhungen auch von Gerichten für unzulässig erklärt. Wenn Sie einen schriftlichen Widerspruch eingelegt haben, können Sie Rechtsansprüche, wenn es zum Beispiel zu Rückzahlungen Ihres Versorgers kommt, geltend machen.

Vom Gasanbieter müssen Sie sich nicht alles gefallen lassen: Wiederspruch und Anbieterwechsel sind möglich
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Sonderkündigungs-Frist nutzen und den Anbieter wechseln

Wer es nicht bei einem symbolischen Protestakt belassen will, der sollte direkt von seinem Sonder-Kündigungsrecht Gebrauch machen. Das Gesetz sieht vor, dass ein Gasanbieter seinen Kunden im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht einräumen muss. Dieses Recht ermöglicht den Kunden, innerhalb eines bestimmten Zeitraums ihren aktuellen Vertrag zu kündigen. Dieser Zeitraum ist in der Regel jedoch sehr knapp bemessen, so dass Sie nicht lange zögern sollten, wenn Sie den Anbieter wechseln möchten.

Vertrag kündigen © Wolfilser, stock.adobe.com
Vertrag kündigen © Wolfilser, stock.adobe.com

In einem ersten Schritt sollten Sie in jedem Fall recherchieren, ob es für Sie einen günstigeren Anbieter gibt und ob sich der Wechsel lohnt. Wenn Sie bislang mit dem Service Ihres Anbieters zufrieden waren, kommt für Sie vielleicht auch ein Wechsel zu einem anderen Tarif beim gleichen Anbieter in Frage. Achten Sie vor allem auf die Vertragskonditionen wie zum Beispiel die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen der verschiedenen Angebote. Nicht jedes Angebot, das auf den ersten Blick günstiger ist, ist auch wirklich besser.

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Wenn Sie einen neuen Anbieter gefunden und sich für einen Wechsel entschieden haben, sollten Sie Ihrem aktuellen Anbieter eine schriftliche Kündigung schicken. Achten Sie darauf, dass Sie die Sonder-Kündigungsfrist einhalten. Dabei ist zu beachten, dass bei vielen Gasanbietern das Eingangsdatum und nicht der Poststempel das entscheidende Kriterium ist.

Abschließend müssen Sie sich noch bei Ihrem neuen Gasversorger anmelden. Geben Sie dabei an, dass Sie Ihrem alten Anbieter bereits gekündigt haben. Je nach dem, wie schnell Ihr neuer Anbieter Sie mit Gas beliefern kann, kann es passieren, dass Sie zwischenzeitlich von Ihrem Grundversorger mit Gas versorgt werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung Ihres Grundversorgers für den entsprechenden Zeitraum bis zur Belieferung durch Ihren neuen Anbieter.

Gaszähler © ghazii, fotolia.com
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